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Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...

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Universität Duisburg-Essen<br />

<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />

Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />

Bewertungsmaßstäbe täb für das Anlagevermögen<br />

Grundsatz: Einzelbewertung, Ausnahme: Bewertungsvereinfachung<br />

• Festbewertung (§ 256 S. 2 i.V.m. § 240 Abs. 3 HGB): Bewertung einer<br />

Festmenge zu Festpreisen, Annahme: Zugänge und planmäßige<br />

Abschreibungen/Abgänge gleichen sich aus<br />

o Sachanlagevermögen<br />

o regelmäßiger Ersatz der Vermögensgegenstände<br />

o nachrangige Bedeutung <strong>des</strong> Gesamtwerts<br />

o geringe Bestandsveränderungen bezüglich<br />

Größe/Wert/Zusammensetzung<br />

o körperliche Bestandsaufnahme i.d.R. alle drei Jahre<br />

© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 74

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