Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...
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Universität Duisburg-Essen<br />
<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />
Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />
Ansatzvorschriften der Aktivseite<br />
it<br />
Grundsätzlich gilt für Sachen und Rechte:<br />
• erfüllen Vermögensgegenstandskriterien<br />
• sind nur zu aktivieren, wenn sie sich im wirtschaftlichen Eigentum <strong>des</strong> Kaufmanns<br />
befinden.<br />
Beispiel: Der A hat dem B eine Maschine unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Ist die<br />
Maschine bei A oder bei B zu aktivieren?<br />
• sind nur selbständig bewertbar, wenn sie sich nicht in einem einheitlichen Nutzungs-<br />
und Funktionszusammenhang zu einem anderen Vermögensgegenstand stehen.<br />
Beispiel: Der A ist rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer eines Gebäu<strong>des</strong>. Er<br />
überlegt, ob es sich bei dem Personenaufzug <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> um einen eigen-<br />
ständigen Vermögensgegenstand handelt.<br />
© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 33