23.03.2015 Aufrufe

Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...

Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...

Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Universität Duisburg-Essen<br />

<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />

Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />

Ansatzvorschriften der Aktivseite<br />

it<br />

Grundsätzlich gilt für Sachen und Rechte:<br />

• erfüllen Vermögensgegenstandskriterien<br />

• sind nur zu aktivieren, wenn sie sich im wirtschaftlichen Eigentum <strong>des</strong> Kaufmanns<br />

befinden.<br />

Beispiel: Der A hat dem B eine Maschine unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Ist die<br />

Maschine bei A oder bei B zu aktivieren?<br />

• sind nur selbständig bewertbar, wenn sie sich nicht in einem einheitlichen Nutzungs-<br />

und Funktionszusammenhang zu einem anderen Vermögensgegenstand stehen.<br />

Beispiel: Der A ist rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer eines Gebäu<strong>des</strong>. Er<br />

überlegt, ob es sich bei dem Personenaufzug <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> um einen eigen-<br />

ständigen Vermögensgegenstand handelt.<br />

© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!