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Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...

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Universität Duisburg-Essen<br />

<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />

Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />

Bewertungsmaßstäbe täb für das Anlagevermögen<br />

Bewertungsmaßstäbe täb der dritten Stufe<br />

• niedrigerer Wert aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung<br />

(§ 253 Abs. 4 HGB: Abschreibungswahlrecht)<br />

o Zulässigkeit zur Bildung unternehmensbezogener stiller Reserven aus<br />

sachlichem Grund, z. B. Ansammlung von Mitteln für zukünftige<br />

Investitionen<br />

o Beschränkt auf Einzelunternehmen und personalistische<br />

Personengesellschaften<br />

• niedrigerer steuerlicher Wert (§ 254 HGB): Öffnungsklausel für steuerliche<br />

Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen. Für diese gilt, dass die<br />

Ausnutzung <strong>des</strong> steuerlichen Wahlrechts an die übereinstimmende<br />

Wahlrechtsausübung ht in der Handelsbilanz ist gebunden: so genanntes Prinzip<br />

i<br />

der umgekehrten Maßgeblichkeit<br />

© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 77

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