Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...
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Universität Duisburg-Essen<br />
<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />
Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />
Bewertungsmaßstäbe täb für das Anlagevermögen<br />
Bewertungsmaßstäbe täb der dritten Stufe<br />
• niedrigerer Wert aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung<br />
(§ 253 Abs. 4 HGB: Abschreibungswahlrecht)<br />
o Zulässigkeit zur Bildung unternehmensbezogener stiller Reserven aus<br />
sachlichem Grund, z. B. Ansammlung von Mitteln für zukünftige<br />
Investitionen<br />
o Beschränkt auf Einzelunternehmen und personalistische<br />
Personengesellschaften<br />
• niedrigerer steuerlicher Wert (§ 254 HGB): Öffnungsklausel für steuerliche<br />
Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen. Für diese gilt, dass die<br />
Ausnutzung <strong>des</strong> steuerlichen Wahlrechts an die übereinstimmende<br />
Wahlrechtsausübung ht in der Handelsbilanz ist gebunden: so genanntes Prinzip<br />
i<br />
der umgekehrten Maßgeblichkeit<br />
© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 77