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Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...

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Universität Duisburg-Essen<br />

<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />

Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />

Ansatzvorschriften der Aktivseite<br />

it<br />

Wirtschaftliche h Vorteile erfüllen die Vermögensgegenstandskriterien i nicht unbedingt<br />

• Beispiel: Die X-GmbH führt eine Werbekampagne durch, für die sie 100.000 €<br />

bezahlt. Sie erwartet, dass (min<strong>des</strong>tens) in dieser Höhe zukünftig Gewinne anfallen<br />

werden und aktiviert <strong>des</strong>halb einen Vermögensgegenstand „Werbekampagne“.<br />

Halten Sie diese Vorgehensweise für zulässig?<br />

• Beispiel: Der Gesellschafter A überlässt der A-GmbH ein Grundstück, das sich in<br />

seinem juristischen und wirtschaftlichen Eigentum befindet, unentgeltlich zur<br />

Nutzung, ohne sich dazu vertraglich verpflichtet zu haben. Entspricht es den<br />

Vermögensgegenstandskriterien, dass die A-GmbH in Höhe der voraussichtlich<br />

ersparten Pacht einen immateriellen Vermögensgegenstand „Nutzungsvorteil“<br />

aktiviert?<br />

• Beispiel: Die A-GmbH erwirbt im Rahmen <strong>des</strong> Kaufs der B-GmbH einen derivativen<br />

Geschäfts- oder Firmenwert. In diesem Geschäfts- oder Firmenwert enthalten ist der<br />

Kundenstamm der B-GmbH. Muss die A-GmbH den Kundenstamm als<br />

eigenständigen Vermögensgegenstand aktivieren?<br />

© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 35

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