Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...
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Universität Duisburg-Essen<br />
<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />
Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />
Ansatzvorschriften der Aktivseite<br />
it<br />
Wirtschaftliche h Vorteile erfüllen die Vermögensgegenstandskriterien i nicht unbedingt<br />
• Beispiel: Die X-GmbH führt eine Werbekampagne durch, für die sie 100.000 €<br />
bezahlt. Sie erwartet, dass (min<strong>des</strong>tens) in dieser Höhe zukünftig Gewinne anfallen<br />
werden und aktiviert <strong>des</strong>halb einen Vermögensgegenstand „Werbekampagne“.<br />
Halten Sie diese Vorgehensweise für zulässig?<br />
• Beispiel: Der Gesellschafter A überlässt der A-GmbH ein Grundstück, das sich in<br />
seinem juristischen und wirtschaftlichen Eigentum befindet, unentgeltlich zur<br />
Nutzung, ohne sich dazu vertraglich verpflichtet zu haben. Entspricht es den<br />
Vermögensgegenstandskriterien, dass die A-GmbH in Höhe der voraussichtlich<br />
ersparten Pacht einen immateriellen Vermögensgegenstand „Nutzungsvorteil“<br />
aktiviert?<br />
• Beispiel: Die A-GmbH erwirbt im Rahmen <strong>des</strong> Kaufs der B-GmbH einen derivativen<br />
Geschäfts- oder Firmenwert. In diesem Geschäfts- oder Firmenwert enthalten ist der<br />
Kundenstamm der B-GmbH. Muss die A-GmbH den Kundenstamm als<br />
eigenständigen Vermögensgegenstand aktivieren?<br />
© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 35