Beschwerdemanagement
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<strong>Beschwerdemanagement</strong><br />
1. Definition „Beschwerde“<br />
„In der Unternehmenspraxis scheint ein einheitliches Verständnis des Begriffes<br />
„Beschwerde“ nicht nur zwischen unterschiedlichen Anbietern weit verbreitet sein, sondern<br />
auch innerhalb der gleichen Organisation. Zudem neigen Anbieter häufig dazu. Den Begriff<br />
inhaltlich zu eng zu definieren und damit von Beginn an bestimmte<br />
Unzufriedenheitsäußerungen von Kunden auszuklammern. […]<br />
Demnach wird im Folgendem unter Beschwerde jede schriftliche, telefonische oder<br />
persönliche Unzufriedenheitsäußerungen eines potenziellen oder tatsächlichen Kunden<br />
gegenüber dem Hersteller oder einem Absatzmittler verstanden, die sich auf ein<br />
wahrgenommenes Problem mit der Kernleistung, der Zusatzleistung und/oder dem Verhalten<br />
von Mitarbeitern eines Anbieters vor, während oder nach dem Kauf bezieht und die darauf<br />
abzielt, auf Basis eines vorhandenen oder nicht vorhandenen kaufrechtlichen Anspruchs<br />
Wiedergutmachung zu erreichen, auf dieses Problem aufmerksam zu machen, ein solches<br />
Problem mit dem Anbieter nicht noch einmal zu erleben und/oder dem Ärger über das<br />
Problem Luft zu machen.<br />
Synonym zum Begriff „Beschwerde“ wird von Praktikern und Beschwerdeforschern häufig<br />
der Begriff „Reklamation“ verwendet. In dieser Arbeit wird sich jedoch der Auffassung von<br />
Autoren angeschlossen, die Reklamation als diejenige Teilmenge von Beschweren<br />
angesehen, bei denen tatsächliche Kunden ihre Unzufriedenheit über ein wahrgenommenes<br />
Problem nach dem Kauf äußern, um Basis eines vorhandenen kaufrechtlichen Anspruchs<br />
Wiedergutmachung zu erreichen.“ (Andreas Fürst 2005- <strong>Beschwerdemanagement</strong>,S9-10)<br />
„Umfassend definiert sind Beschwerden Artikulationen von Unzufriedenheit, die gegenüber<br />
Unternehmen oder Drittinstitutionen mit dem Zweck geäußert werden, auf ein subjektiv als<br />
schädigend empfundenes Verhalten eines Anbieters aufmerksam zu machen,<br />
Wiedergutmachung für erlittene Beeinträchtigung zu erreichen und/oder eine Änderung des<br />
kritisierten Verhaltens zu bewirken. In dieser Definition kommt ein relativ weites<br />
Begriffsverständnis zum Ausdruck, das eine Differenzierung verschiedener Beschwerdearten<br />
einschließt:<br />
- Bei Beschwerden handelt es sich um Artikulationen, d.h. um verbale oder schriftliche<br />
Äußerungen.<br />
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