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Beschwerdemanagement

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<strong>Beschwerdemanagement</strong><br />

1. Definition „Beschwerde“<br />

„In der Unternehmenspraxis scheint ein einheitliches Verständnis des Begriffes<br />

„Beschwerde“ nicht nur zwischen unterschiedlichen Anbietern weit verbreitet sein, sondern<br />

auch innerhalb der gleichen Organisation. Zudem neigen Anbieter häufig dazu. Den Begriff<br />

inhaltlich zu eng zu definieren und damit von Beginn an bestimmte<br />

Unzufriedenheitsäußerungen von Kunden auszuklammern. […]<br />

Demnach wird im Folgendem unter Beschwerde jede schriftliche, telefonische oder<br />

persönliche Unzufriedenheitsäußerungen eines potenziellen oder tatsächlichen Kunden<br />

gegenüber dem Hersteller oder einem Absatzmittler verstanden, die sich auf ein<br />

wahrgenommenes Problem mit der Kernleistung, der Zusatzleistung und/oder dem Verhalten<br />

von Mitarbeitern eines Anbieters vor, während oder nach dem Kauf bezieht und die darauf<br />

abzielt, auf Basis eines vorhandenen oder nicht vorhandenen kaufrechtlichen Anspruchs<br />

Wiedergutmachung zu erreichen, auf dieses Problem aufmerksam zu machen, ein solches<br />

Problem mit dem Anbieter nicht noch einmal zu erleben und/oder dem Ärger über das<br />

Problem Luft zu machen.<br />

Synonym zum Begriff „Beschwerde“ wird von Praktikern und Beschwerdeforschern häufig<br />

der Begriff „Reklamation“ verwendet. In dieser Arbeit wird sich jedoch der Auffassung von<br />

Autoren angeschlossen, die Reklamation als diejenige Teilmenge von Beschweren<br />

angesehen, bei denen tatsächliche Kunden ihre Unzufriedenheit über ein wahrgenommenes<br />

Problem nach dem Kauf äußern, um Basis eines vorhandenen kaufrechtlichen Anspruchs<br />

Wiedergutmachung zu erreichen.“ (Andreas Fürst 2005- <strong>Beschwerdemanagement</strong>,S9-10)<br />

„Umfassend definiert sind Beschwerden Artikulationen von Unzufriedenheit, die gegenüber<br />

Unternehmen oder Drittinstitutionen mit dem Zweck geäußert werden, auf ein subjektiv als<br />

schädigend empfundenes Verhalten eines Anbieters aufmerksam zu machen,<br />

Wiedergutmachung für erlittene Beeinträchtigung zu erreichen und/oder eine Änderung des<br />

kritisierten Verhaltens zu bewirken. In dieser Definition kommt ein relativ weites<br />

Begriffsverständnis zum Ausdruck, das eine Differenzierung verschiedener Beschwerdearten<br />

einschließt:<br />

- Bei Beschwerden handelt es sich um Artikulationen, d.h. um verbale oder schriftliche<br />

Äußerungen.<br />

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