Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.dsl-aktiv.com Aktiv!
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.dsl-aktiv.com Aktiv!
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.dsl-aktiv.com Aktiv!
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8 Arbeit & Recht<br />
Arbeitsrecht im Klartext<br />
Kein Praktikum zum Nulltarif!<br />
Thilo Wagner<br />
ist in Köln<br />
Fach anwalt für<br />
Arbeits-, Zivil- und<br />
Strafrecht<br />
<strong>www</strong>.wagnerhalbe.de<br />
Früher stellte ein berufsvorbereitendes<br />
Praktikum eine echte Karriere-<br />
Chance dar. Praktikanten konnten<br />
wichtige Erfahrungen für ihre spätere<br />
Ausbildung oder den angestrebten<br />
Beruf sammeln und wurden bei guter<br />
Leistung meist von dem Praktikumsbetrieb<br />
übernommen.<br />
Heute jedoch werden viele Praktikanten<br />
nicht selten als willige, aber unbezahlte<br />
Arbeitskräfte ausgenutzt. Selbst<br />
nach einem erfolgreichen Praktikumsende<br />
gehen die Praktikanten gänzlich<br />
leer aus. <strong>Sie</strong> <strong>erhalten</strong> weder den erhofften<br />
Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag,<br />
noch den gerechten Lohn für die<br />
geleistete Arbeit. Die in dem Unternehmen<br />
frei gewordene Stelle wird indessen<br />
von einem neuen und für den<br />
„Arbeitgeber“ wiederum kostenfreien<br />
Praktikanten besetzt.<br />
„So geht es nicht!“ urteilte nun das Arbeitsgericht<br />
Bielefeld. In der aktuellen<br />
Entscheidung betonten die Richter,<br />
dass auch Praktikanten einen Arbeitslohn<br />
beanspruchen können. Schließlich<br />
sei das Berufsbildungsgesetz für<br />
alle Personen anwendbar, die einge-<br />
<strong>www</strong>.konlus.de<br />
Mancher Arbeitnehmer hat das<br />
wohl schon erlebt: Ihm wird aus<br />
betriebsbedingten Gründen gekündigt,<br />
obwohl der Arbeitgeber auf vergleichbaren<br />
Arbeitsplätzen dauerhaft Leiharbeitnehmer<br />
– oftmals zu geringeren<br />
Löhnen – beschäftigt. Mit der Frage,<br />
ob eine solche Kündigung gerechtfertigt<br />
ist, hatte sich das Landesarbeitsgericht<br />
Hamm zu beschäftigen.<br />
stellt werden, um berufliche Fertigkeiten,<br />
Fähigkeiten oder Erfahrungen zu<br />
erwerben. Das seien nicht nur Auszubildende<br />
im herkömmlichen Sinne,<br />
sondern eben auch Praktikanten.<br />
Nach den Vorschriften des BbiG * müssen<br />
alle Arbeitgeber ihren Auszu -<br />
bildenden – und in entsprechender<br />
Anwendung auch ihren Praktikanten –<br />
eine jeweils angemessene Vergütung<br />
gewähren. Dieser gesetzliche Lohnanspruch<br />
kann auch nicht vertraglich<br />
ausgeschlossen werden. Eine solche<br />
Vereinbarung wäre nichtig. Wurde<br />
keine Vergütung vereinbart, schuldet<br />
der Arbeitgeber eine im Einzelfall angemessene<br />
Vergütung. In dem konkreten<br />
Rechtsstreit hielt das Gericht eine<br />
Vergütung für eine ungelernte Kraft in<br />
Höhe von 3,75 Euro pro Stunde angemessen.<br />
Bei besser qualifizierten Tätigkeiten<br />
kann der Vergütungsspruch<br />
auch deutlich höher liegen.<br />
Unser Tipp für alle Praktikanten lautet<br />
daher: <strong>Sie</strong> sollten spätestens unmittelbar<br />
nach Beendigung des unbezahlten<br />
Praktikums von Ihrem Arbeitgeber<br />
den gerechten Lohn für Ihre Arbeitsleistung<br />
einfordern. Ihr Praktikum<br />
mag vergeblich, aber auf jeden Fall<br />
nicht umsonst erfolgt sein. Verweisen<br />
<strong>Sie</strong> hierbei auf die genannte Vorschrift<br />
des Berufsbildungsgesetzes. Das Gesetz<br />
gibt Ihnen Recht! <br />
(Urteil v. 22.11.2006 – 3 Ca 2033/06)<br />
§ 17 *Berufsbildungsgesetzes (BbiG)<br />
§ 25 BbiG<br />
Die klagende Arbeitnehmerin war sieben<br />
Jahre in einer Polstermöbelfabrik<br />
als Näherin beschäftigt. Neben der<br />
Klägerin waren in der Abteilung<br />
Näherei noch weitere 15 Arbeitnehmerinnen<br />
sowie einige Leiharbeitnehmerinnen<br />
dauerhaft beschäftigt. Nachdem<br />
die Geschäftsführung entschieden<br />
hatte, die bislang von den Näherinnen<br />
genähten Kissenbezüge von Fremdfirmen<br />
zuzukaufen, wurden insgesamt<br />
fünf Näherinnen „überflüssig“. Das<br />
Unternehmen kündigte daher das<br />
Arbeitsverhältnis der fünf fest angestellten<br />
Frauen. Die Leiharbeitneh -<br />
merinnen jedoch, auf vergleichbaren<br />
Arbeitsplätzen zu günstigeren Lohnkosten<br />
tätig, wurden auch nach Kün digung<br />
ihrer fünf festangestellten<br />
Kolleginnen weiterbeschäftigt.<br />
Bei Reisen bestimmt der<br />
Arbeitgeber den Kurs<br />
<strong>www</strong>.fps-law.de<br />
Abbau von Leiharbeit vor Kündigung Festangestellter<br />
Thorsten Röhrig<br />
ist in Bergisch<br />
Gladbach<br />
Rechtsanwalt,<br />
überwiegend für<br />
den Bereich ArbeitsundGesellschaftsrecht<br />
tätig<br />
Christine<br />
Heymann<br />
ist in Düsseldorf<br />
Fachanwältin für<br />
Arbeits- / Medienund<br />
Presserecht<br />
Der ständig gepackte Koffer entwi -<br />
ckelt sich für so manchen Mitarbeiter<br />
zur Plage. Vor allem, wenn das<br />
so bei Antritt der Tätigkeit nicht abzusehen<br />
war. Dienstreisen braucht sich<br />
niemand uneingeschränkt gefallen zu<br />
lassen. Ein Muss sind sie nur für jene,<br />
die sich im Arbeitsvertrag entsprechend<br />
verpflichtet haben.<br />
Allerdings: Lässt bereits die Tätigkeitsbeschreibung<br />
<strong>unter</strong> anderem auf<br />
eine Reise tätigkeit schließen, reicht<br />
das bereits völlig aus. Einer ausdrücklichen<br />
schriftlichen Vereinbarung bedarf<br />
es nicht.<br />
Dienstreisen sind Arbeitszeit und werden<br />
entsprechend vergütet. Liegt die<br />
Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit,<br />
wird sie bei höheren Angestellten in<br />
der Regel über die mit der Vergütung<br />
abgegoltenen Überstunden ausgeglichen.<br />
Bei mehrtätigen Reisen werden<br />
Pausen und Schlafenszeiten natürlich<br />
nicht bezahlt. Dem Arbeitgeber obliegt<br />
im Hinblick auf die Dienstreisen<br />
ein Direktionsrecht.<br />
Eine der Damen klagte also gegen ihre<br />
Entlassung und bekam vor dem Landesarbeitsgericht<br />
Hamm Recht. Nach<br />
Ansicht der Richter war die Polstermöbelfabrik<br />
zur Vermeidung der Kündigung<br />
der Näherin gehalten, zunächst<br />
die in der Abteilung der Klägerin praktizierte<br />
Leiharbeit neu zu regeln.<br />
Auf dem dadurch freigewordenen Arbeitsplatz<br />
hätte das Unternehmen dann<br />
die Näherin weiterbeschäftigen müssen.<br />
Die Kündigung des Arbeits -<br />
verhältnisses eines festangestellten<br />
Mitarbeiters aus betriebsbedingten<br />
Gründen kommt nämlich grundsätzlich<br />
nur als „äußerstes Mittel“ in Betracht,<br />
wenn es keine anderweitige<br />
Beschäftigungsmöglichkeit gibt! Diese<br />
besteht nach Ansicht des Landes -<br />
arbeitsgerichts aber dann, wenn der<br />
10/2007<br />
Er kann seine Mitarbeiter anweisen,<br />
wann er welche Reise anzutreten hat<br />
und welche Verkehrsmittel von ihm zu<br />
wählen sind.<br />
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer<br />
die durch eine Dienstreise entstehenden<br />
Kosten erstatten. Soweit der<br />
Reisende für den Betrieb <strong>aktiv</strong> ist, hier<br />
also auch einschließlich der Fahrtstrecke,<br />
besteht für ihn der Schutz der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Private Zeiten sind nicht versichert.<br />
Branchen oder <strong>unter</strong>nehmensspezifische<br />
Regelungen können sich auch aus<br />
den einschlägigen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen<br />
und ähnlichem<br />
ergeben. <br />
Arbeitgeber durch den Abbau von<br />
Leiharbeit eine Beschäftigung für<br />
seine Stammbelegschaft ermöglichen<br />
kann. <br />
Fazit:<br />
Die betriebsbedingte Kündigung eines<br />
festangestellten Mitarbeiters ist un zulässig,<br />
wenn der Arbeitgeber auf<br />
v ergleichbaren Arbeitsplätzen Leih arbeitnehmer<br />
beschäftigt. Kündigt der<br />
Arbeitgeber trotzdem, hat der entlassene<br />
Arbeitnehmer gute Chancen, einen<br />
Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.<br />
Landesarbeitsgericht Hamm,<br />
(Urteil vom 05.03.2007 –<br />
11 Sa 1338/06)<br />
Medienberater/in gesucht<br />
Wir möchten das Verkaufsteam erweitern und suchen für das<br />
Gebiet Halle/Leipzig und Köln selbstständige Medienberater/in.<br />
Wir bieten Ihnen ein Geschäftsmodell, dass <strong>Sie</strong> äußerst profitabel<br />
betreiben können. Als Medienberater/in sind <strong>Sie</strong> in Ihrem eigenen<br />
Verkaufsgebiet für den lokalen Anzeigenverkauf zuständig. Dafür<br />
<strong>erhalten</strong> <strong>Sie</strong> exklusiven Gebietsschutz. Durch Folgeprovisionen<br />
können <strong>Sie</strong> sich schnell einen lukrativen Basisverdienst aufbauen.<br />
Es erwartet <strong>Sie</strong> eine abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit, die<br />
neben Beratungs- und Verkaufsgesprächen auch die Präsentation bei<br />
Kunden umfasst.<br />
<strong>Sie</strong> verstehen es, bestehende Kundenbeziehungen weiter zu entwickeln<br />
und zielgerichtet neue Kunden zu akquirieren. Darüber hinaus bieten<br />
wir Ihnen besonders attr<strong>aktiv</strong>e Verdienstmöglichkeiten durch ein geringes<br />
Fixum und ausgesprochen hohe Provisionen.<br />
Ihre Bewerbung schicken <strong>Sie</strong> bitte per E-Mail an:<br />
pruefer@job-at-city.de<br />
International Federation for Employment and Recruitment e.V.<br />
Wir tun was für die Qualität der Personal- und<br />
Arbeitsvermittlung in Europa!<br />
Und fangen in Deutschland an.<br />
„Qualitätsgemeinschaft Vermittlung (QGV)”<br />
Montag 05.11.2007 in Berlin<br />
– Erfolgreiche Entwicklung durch kontinuierliche Verbesserung<br />
– Kollegenaustausch in jedem Quartal und Vorbereitung der<br />
Betriebsaudits zusammen mit dem Ring der Arbeitsvermittler<br />
Donnerstag 13.12.2007 in Chemnitz/Sachsen<br />
– Achteckiger Tisch aller Beteiligten (8ET)<br />
– Kooperation über alle Konkurrenz hinaus zwischen<br />
• Bundesagentur (1)<br />
• ARGE/JobCenter (2)<br />
• Optierende Gemeinden (3)<br />
• Arbeitgebern (4)<br />
• Arbeitnehmern (5)<br />
• Zeitarbeit (6)<br />
• Bildungsdienstleistern (7)<br />
• Privater Personal- und Arbeitsvermittlung (8)<br />
<strong>Weitere</strong> Termine:<br />
NRW: Donnerstag 18.10.2007 in Köln<br />
Berlin: Donnerstag 11.10.2007<br />
„Berater für Integrierte Personaldienstleistungen“<br />
Berlin von 09.00 –19.00 Uhr<br />
13.10.2007 Innovationsmanagement 1<br />
27.10.2007 Innovationsmanagement 2<br />
10.11.2007 Führen in Projekten<br />
24.11.2007 Führen in Projekten<br />
01.12.2007 Prozessmanagement (in SGB II- und III-Projekten)<br />
15.12.2007 Prozessmanagement (in SGB II- und III-Projekten)<br />
Kontakt:<br />
IFER im Haus der Deutschen Wirtschaft<br />
– Im GPM Hauptstadtbüro –<br />
Breite Straße 29 • 10178 Berlin<br />
Tel.: 0 30 / 3 64 03 39 99<br />
Fax: 0 30 / 3 64 03 39 95<br />
Mobil: 01 78 / 5 66 33 40<br />
E-Mail: info@ifer.de<br />
<strong>www</strong>.ifer.de