Unangemessene Leistungen für angemessene Bedarfe? - Wohn
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Wieder andere Kommunen haben versucht. sich an die Miet- kommt da<strong>für</strong> ex definitione nicht inFrage, da sie der Deckung<br />
des physischen und soziokulturellen ~kndbedarfs ohne K;<br />
sten der Unterkunft und Heizung dient.18<br />
bieten innezalb der Stadt oder des Landkreises differenziert.<br />
Zum Teil trifft man auch auf Sonderregelungen <strong>für</strong> besonde- Der Gesetzentwurf unterstellt, daß eine Pauschalierung „nur<br />
re Lebens- und <strong>Wohn</strong>lagen (2. B. soziale Bezüge der Kinder, im Einzelfall" zu unzumutbaren Ergebnissen führen wird. Das<br />
ist keineswegs sicher. Da es hier um die materiellen Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die Führung eines menschenwürdigen Lebens<br />
prozentualen Obergrenzen zwischen 10 und30 Prozent, die geht, müssen alle . .. Unterdeckungen im Vergleich zu einem im<br />
,L ..<br />
den Tolerierungsrahmen <strong>für</strong> Uberschreitungen der allge- Sinne von Artilel 1.:AKs,r"I S&,l GG <strong>angemessene</strong>n <strong>Wohn</strong>meingültigen<br />
Mietobergrenzen abstecken. InEinzelfillen wird konsumausg&lEh6c$6?aen, wenn die Betroffenen über keiauch<br />
nach dem Jahr der Fertigstellung der <strong>Wohn</strong>ung diffe- ne &deren 13inkommehsquelle~i als die existenzsichemde Rerenziert.<br />
gelleistung des'ArbeitSlosengeldes 11 verfügen. Die Fallzahlen<br />
könnte man allenfalls reduzieren, wenn man entweder die<br />
Relativ häufig werden größere Toleranzen <strong>für</strong> bestehende Pauschalen höher ansetzt als die bisher ~ültigen Obergrenzen<br />
Mietverträge eingeräumt. Eher selten findet man eine größer<<br />
T,~I:r:iii/ iiir \\'i>hnungen iii \'i:i.relii IIIII ciii:r,g~,ringcn<br />
1)i:Iiis \