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Unangemessene Leistungen für angemessene Bedarfe? - Wohn

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Rechtsanwalt DI: Roger Blum, Fachanwaltfur Miet- und <strong>Wohn</strong>ungseigentumsrechi, Berlin<br />

Betriebskostenabrechnung:<br />

Kalendermethode contra kaufmännische Berechnungsmethode<br />

In der Praxis komnt es nicht selten zum Streit zwischen Vermieter<br />

und Mieter, ob die Betnebskostenabrechnung eine taggenaue<br />

Abrechnung verlangt oder ob auch eine Abrechnung<br />

nach der kaufmännischen Berechnungsmethode erfolgen<br />

kann.<br />

Nach Ansicht des Amtsgerichts Köpenick3 ist die Anwendung<br />

der kaufmänni~chen:Be~e~@u~~methode im Ergebnis nicht<br />

zu beanstand&uidW?&el3pricht nicht den $5 556Abs. 3 S. 1,<br />

566 aBGB: Maßgeblich sei. dass Differemen ~ atisschließlich<br />

~~~~ ...............<br />

dann eintreten können; wenn ein Mietverhältnis nicht ganz-<br />

Nach der Kalendermethode werden die Abrechnungstage in<br />

der Betnebskostenabrechnung kalendergenau berechnet, d.h.<br />

<strong>für</strong> Nicht-Schaltjahre sind 365 Tage, <strong>für</strong> Schaltjahre 366 Tage<br />

anzusetzen.' Dagegen hat sich in Deutschland im kaufmännischen<br />

Bereich das sog. Bankjahr etabliert, das lediglich<br />

360 Tage umfasst. Die kaufmännische Berechnungsmethode<br />

geht von der Annahme aus, dass ein Jahr 12 Monate zu<br />

jährig bestand, nur geringfügig eintreten und zum anderen sowohl<br />

die eine als auch die andere Partei begünstigen und benachteiligen<br />

können. Die Vereinfachung der Abrechnung<br />

durch Anwendung der kaufmännischen Berechnungsmethode<br />

sei nicht als unbillig anzusehen. Immer wieder wird von<br />

den Gerichten betont, dass es bei der Abrechnung der Betriebskosten<br />

keip ,,Pfenniggerechtigkeit" gebe.4<br />

je 30Tagen hat. Eine Rechtsgrundlage <strong>für</strong> die kaufmännische<br />

Berechnungsmethode gibt es nicht. Sie erfährt ihre Legiti-<br />

Allerdings sprechen gewichtige Gründe <strong>für</strong> die Anwendung<br />

einer tageenauen Abrechnungsmethode bei der Abrechnung<br />

-~ - ~ ---- ~ ~~..<br />

. ... ... -..<br />

wird. Man nennt diese Methode deshalb auch 3651360-Ge- historische GGnd <strong>für</strong> diese Berechnungsmethode - die Ver-<br />

thode.<br />

Welche der Berechnungsmethoden ist die richtige? Kann die<br />

Berechnungsmethode durch denvennieter frei nach Belieben<br />

gewählt werden? Wenn jemand z. B. am28. Februar auszieht,<br />

so macht es einen nicht unerheblichen Unterschied, ob er<br />

581365Anteile tragen soll oder 601360. Es ergibt sich eine Dif-<br />

ferenz von fast 5 Prozent.<br />

Der Gesetzgeber hat sich nicht ausdrücklich auf eine Ab-<br />

rechnungsmethode festgelegt. Der Wortlaut des $556 Abs. 3<br />

S. 1 BGB spricht lediglich davon, dass ,jährlich" abmrech-<br />

nen ist. Dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu be-<br />

achten. Ein Rückgriff auf die gesetzliche Berechnungsme-<br />

thode nach $ 191 BGB, wonach der Monat zu 30 Tagen und<br />

das Jahrzu 365 Tagen gerechnet wird, scheidet aus. DieNorm<br />

bezieht sich nur auf die Berechnung von Zeiträumen, die nicht<br />

zusammenhängend verlaufen brauchen, was bei der Be-<br />

triebskostenabrechnung aber gerade nicht der Fall ist.<br />

einfachung der Zinsrechnung - durchdie Verbreitung mo-<br />

derner Rechengeräte entfallen. Die kaufmännische Berech-<br />

nungsmethode widerspricht vor allem aber dem allgemein an-<br />

erkannten Grundsatz, dass der Mieter nur <strong>für</strong> den Zeitraum<br />

zahlen soll, in dem er einen Nutzungsvorteil hatte, und der<br />

Vermieter nur das verlangen kann, was er entbehren musste.<br />

Fazit: Das fehlende Bedürfnis <strong>für</strong> die Anwendung der im Fi-<br />

nanzwesen gewohnheitsrechtlich anerkannten kaufmänni-<br />

schen Berechnunesmethode, vor allem aber Gerechtigkeits-<br />

abrechnung.<br />

Dr Johunnes D Hengstenberg, co2onlme gemeznnutrzge GmbH, Berlzn<br />

I) UIN 1355, 1.15; ISO 8601 2.2.14: ISO 80000-3: 2006,Anhang C.<br />

2) sog. französische Methode der Zinstageberechnuiig = Eurozinsmetliode.<br />

3) AG Köpenick, Urteil vom 18. Januar 2011, Ar.: 7 C 132110.<br />

4) u.a. LG Brilin, Urteil vom 14. Novernber2002, Ar.: 62 S 230102 =GE<br />

2003, 121.<br />

Das Nutzerverhalten in der Heizkostenabrechnung sichtbar machen!<br />

- Vorschlag zu einer Ergänzung der Heizkostenverordnung -<br />

Etwa 16 Millionen Haushalte in zentral beheizten Mehrfami-<br />

lienhäusern erhalten jährlich eine Heizkostenabrechnung, wel-<br />

che die Heizkosten des Gebäudes nach dem Venusacherprin-<br />

zip auf einzelne <strong>Wohn</strong>ungen umlegt. Diese Abrechnungen<br />

enthalten alle informationen, um den Heizenergieverbrauch<br />

einer <strong>Wohn</strong>ung mit dem des Gebäudes insgesamt zu verglei-<br />

chen und zu bewerten. Noch besser kann die ,,Angemessen-<br />

heit" des Heizenergieverbrauchs einer <strong>Wohn</strong>ung bewertet wer-<br />

den, wenn bekannt ist, wo die <strong>Wohn</strong>ung im Gebäude liegt. Ist<br />

dies der Fall, kann ein statistisch ermittelter ,,Lagefaktor" die<br />

Bewertung des Heizenergieverbrauchs der <strong>Wohn</strong>ung präd-<br />

sieren.<br />

WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND MIETRECHT 212011<br />

Derzeit können wedervermieter noch Mieter anhiind der Heiz-<br />

kostenabrechnung ohne eine fachliche Anleitung klären, ob<br />

eine <strong>Wohn</strong>ung ,,relativ viel" oder ,,relativ wenig" Heizener-<br />

gie verbraucht. Dazu müssten der Heizenergieverbrauch des<br />

Gebäudes und der <strong>Wohn</strong>ung mit der beheizten Fläche von Ge-<br />

bäude und <strong>Wohn</strong>nne ins Verhältnis gesetzt werden. Zudem<br />

ten.<br />

Für Laien wie Fachleute liegt die größte Schwierigkeit dann,<br />

die genannten Daten in den von Messdienstunternehmen er-

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