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Das gläserne Rathaus. - prerow.darss-fischland.de

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Beschluss-Nr.: 20/2012<br />

Bemerkungen:<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s § 24 Abs. 1 <strong>de</strong>r KV <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Mecklenburg-Vorpommern<br />

waren keine Mitglie<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Beratung und Abstimmung ausgeschlossen*<br />

x haben folgen<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>r we<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Beratung noch an <strong>de</strong>r Abstimmung mitgewirkt:*<br />

- Herr Meller<br />

* zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen<br />

6<br />

Herr Meller nimmt am weiteren Sitzungsverlauf wie<strong>de</strong>r teil und übernimmt die Sitzungsleitung von Lohmeyer.<br />

07 Satzung über die Verlängerung <strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre zum 7-24/12<br />

Bebauungsplan Nr. 48 „Bebelstraße/Schulstraße/Lange Straße/Bergstraße“<br />

Herr Roloff:<br />

- Es wird die gleiche Auffassung wie zum TOP 06 vertreten. Eine Verlängerung ist nicht sinnvoll.<br />

Beschluss:<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s § 5 Abs. 1 <strong>de</strong>r Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in <strong>de</strong>r<br />

Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 08.Juni 2004 (GVOBl. M-V S.205), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 2 <strong>de</strong>s<br />

Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378) und <strong>de</strong>n § 14 <strong>de</strong>s Baugesetzbuchs (BauGB) in <strong>de</strong>r<br />

Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 4 <strong>de</strong>s<br />

Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt die Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad<br />

Prerow folgen<strong>de</strong> Satzung:<br />

Satzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow<br />

über die Verlängerung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />

Bebauungsplan Nr. 48 „Bebelstraße/Schulstraße/Lange Straße/Bergstraße“<br />

(Gebiet beidseitig <strong>de</strong>r Hafenstraße, zwischen <strong>de</strong>r Bebelstraße im Osten<br />

und <strong>de</strong>r Bergstraße im Westen)<br />

§ 1<br />

Zu sichern<strong>de</strong> Planung<br />

Die Gemein<strong>de</strong>vertretung hat am 30.09.2010 beschlossen, für das Gebiet beidseitig <strong>de</strong>r Strandstraße und südlich<br />

<strong>de</strong>s Schulgelän<strong>de</strong>s einen Bebauungsplan Nr. 48 aufzustellen.<br />

Zur Sicherung <strong>de</strong>r Planung hat die Gemein<strong>de</strong>vertretung am 30.09.2010 die Verän<strong>de</strong>rungssperre für diesen<br />

Bereich beschlossen. Die Verän<strong>de</strong>rungssperre ist mit Ablauf <strong>de</strong>s 04.10.2010 in Kraft getreten. Zur weiteren<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Planung wird für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet eine Verlängerung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />

um 1 Jahr erlassen.<br />

§ 2<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Die Verän<strong>de</strong>rungssperre erstreckt sich auf das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:<br />

im Nor<strong>de</strong>n:<br />

im Osten:<br />

im Sü<strong>de</strong>n:<br />

im Westen:<br />

durch die Schulstraße<br />

durch die Bebelstraße<br />

durch die Lange Straße<br />

durch die Bergstraße<br />

§ 3<br />

Rechtswirkungen <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />

(1) In <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre betroffenen Gebiet dürfen:<br />

a) Vorhaben im Sinne <strong>de</strong>s § 29 <strong>de</strong>s Baugesetzbuchs nicht durchgeführt o<strong>de</strong>r bauliche Anlagen<br />

nicht beseitigt wer<strong>de</strong>n;<br />

b) erhebliche o<strong>de</strong>r wesentlich wertsteigern<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen von Grundstücken und baulichen<br />

Anlagen, <strong>de</strong>ren Verän<strong>de</strong>rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- o<strong>de</strong>r anzeigepflichtig<br />

sind, nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Protokoll <strong>de</strong>r 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow vom 30.08.2012; Engelbrecht

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