Das gläserne Rathaus. - prerow.darss-fischland.de
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1<br />
Gemein<strong>de</strong>vertretung Ostseebad Prerow<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Protokoll zur 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Ort:<br />
„Kiek In“ Ostseebad Prerow<br />
Tag: 30.08.2012 Seiten 1 – 11<br />
Beschlüsse Nr.: 20/2012 – 24/2012<br />
Beginn: 19.00 Uhr En<strong>de</strong>: 20.30 Uhr<br />
…………………<br />
Bürgermeister<br />
…………………..<br />
Protokollant<br />
Die Gemein<strong>de</strong>vertretung umfasst 13 Mitglie<strong>de</strong>r.<br />
Anwesenheit<br />
anwesend entschuldigt unentschuldigt<br />
Herr Andreas Meller<br />
Herr Ralf Lohmeyer<br />
Frau Karin Malt<br />
Herr Ralf-Dieter Bergmann<br />
Herr Roland Maschke<br />
Herr Hartmut Voß<br />
Herr Markus Lau<br />
Herr René Roloff<br />
Herr Jörg Rennhack<br />
Herr Dr. Burkhart Günther<br />
Frau Susann Hudy<br />
Herr Dietmar Bohnenberg<br />
Herr Henry Plotka<br />
Gäste:<br />
Frau Weiß – Ltrn. Amt für Finanzen<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
Tagesordnung<br />
I. Öffentlicher Teil:<br />
01 Eröffnung <strong>de</strong>r Sitzung, Feststellung <strong>de</strong>r Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>r Einladung und <strong>de</strong>r<br />
Beschlussfähigkeit<br />
02 Bekanntgabe zu Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung<br />
vom 28.06.2012und <strong>de</strong>s Hauptausschusses gem. § 31 (3) KV M-V sowie <strong>de</strong>r Bericht<br />
<strong>de</strong>s Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
03 Einwohnerfragestun<strong>de</strong><br />
04 Än<strong>de</strong>rungsanträge / Bestätigung <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />
05 Bestätigung <strong>de</strong>s Protokolls vom 28.06.2012<br />
06 Satzung über die Verlängerung <strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre zum<br />
Bebauungsplan Nr. 47 „Bebelstraße/Schulstraße/Lentzallee“ Ostseebad Prerow<br />
nach § 14 BauGB<br />
07 Satzung über die Verlängerung <strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre zum<br />
Bebauungsplan Nr. 48 „Bebelstraße/Schulstraße/Lange Straße/Bergstraße“<br />
08 Neufassung <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow über die Erhebung von<br />
Beiträgen für <strong>de</strong>n Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in <strong>de</strong>r Gmein<strong>de</strong><br />
Ostseebad Prerow (Straßenbaubeitragssatzung)<br />
09 1. Nachtragshaushaltssatzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow für das<br />
Haushaltsjahr 2012<br />
Vorlagen-Nr.<br />
7-23/12<br />
7-24/12<br />
7-25/12<br />
7-29/12<br />
Protokoll <strong>de</strong>r 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow vom 30.08.2012; Engelbrecht
2<br />
II. Nichtöffentlicher Teil:<br />
Vorlagen-Nr.<br />
10 Kündigung eines Hafennutzungsvertrages 7-27/12<br />
11 Antrag auf Stundung <strong>de</strong>r Gewerbesteuer 2010 7-28/12<br />
12 Bauangelegenheiten<br />
13 Fragestun<strong>de</strong> für Gemein<strong>de</strong>vertreter<br />
14 Termine/Informationen<br />
_______________________________________________________________________________<br />
01 Eröffnung <strong>de</strong>r Sitzung, Feststellung <strong>de</strong>r Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>r Einladung und<br />
<strong>de</strong>r Beschlussfähigkeit<br />
Vorlagen-<br />
Nr.<br />
Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung waren durch Einladung unter Mitteilung <strong>de</strong>r<br />
Tagesordnung einberufen wor<strong>de</strong>n. Zeit, Ort und Stun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Sitzungen sowie die<br />
Tagesordnung waren gem. Hauptsatzung bekannt gegeben. Bei Eröffnung <strong>de</strong>r Sitzung wird<br />
festgestellt, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben<br />
wur<strong>de</strong>n. Die Gemein<strong>de</strong>vertretung war nach <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r erschienenen Mitglie<strong>de</strong>r – 11 –<br />
beschlussfähig.<br />
02 Bekanntgabe zu Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung<br />
vom 28.06.2012 und <strong>de</strong>s Hauptausschusses gem. § 31 (3) KV M-V sowie<br />
<strong>de</strong>r Bericht <strong>de</strong>s Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Durch <strong>de</strong>n Bürgermeister wer<strong>de</strong>n die in nichtöffentlicher Sitzungen am 28.06.2012, sowie die<br />
im Hauptausschuss gefassten Beschlüsse gem. § 31 (3) KV M-V bekannt gegeben.<br />
Der Bericht <strong>de</strong>s Bürgermeisters umfasste folgen<strong>de</strong> Schwerpunkte:<br />
- Vorbereitung für <strong>de</strong>n Straßenbau Stückweg lief über ein Jahr. Die nasse Witterung <strong>de</strong>s<br />
letzten Jahres zeigte als Problem die Straßenentwässerung auf. Jetzt liegt die<br />
Genehmigung zur Ableitung <strong>de</strong>s Wassers in die Gräben vor. Anstehen<strong>de</strong> Probleme<br />
mit <strong>de</strong>n Bürgern konnten geklärt wer<strong>de</strong>n. Die Entwässerung kann nun durch die<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Gräben gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Ausschreibung <strong>de</strong>r Maßnahmen und die Submission sind erfolgt. Da aber die<br />
Angebote wesentlich über <strong>de</strong>n zur Verfügungen stehen<strong>de</strong>n Haushaltsmitteln lagen<br />
wur<strong>de</strong> die Ausschreibung aufgehoben und eine erneute Ausschreibung durchgeführt.<br />
Fertigstellung <strong>de</strong>s Stückweges soll nun bis Mitte April 2013 erfolgen.<br />
- Der Bebauungsplan Festwiese ist satzungsmäßig abgearbeitet. Der Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Grundstückskaufvertrages steht bevor. Der Vertragsentwurf wird in <strong>de</strong>r nächsten<br />
Gemein<strong>de</strong>vertretersitzung <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>vertretern vorgelegt wer<strong>de</strong>n. Danach kann<br />
<strong>de</strong>r Neubau <strong>de</strong>s Feuerwehrgebäu<strong>de</strong>s mit Rettungswache angegangen wer<strong>de</strong>n.<br />
- Sanierung <strong>de</strong>s Parkplatzes Bernsteinweg; Pflanzungen sind erfolgt. Bereits planierte<br />
Straßen sind durch das Hochwasser wie<strong>de</strong>r stark in Mitlei<strong>de</strong>nschaft gezogen wor<strong>de</strong>n.<br />
Z.Zt. wer<strong>de</strong>n Angebote für Schrankenanlage eingeholt<br />
- In <strong>de</strong>r Hagenstraße und Buchenstraße wur<strong>de</strong>n vor ca. 5 Wochen die schlimmsten<br />
Löcher verfüllt, <strong>de</strong>nnoch ist ein kompletter Neubau erfor<strong>de</strong>rlich. Wann dieser<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n kann, lässt sich jetzt noch nicht sagen<br />
03 Einwohnerfragestun<strong>de</strong><br />
- Vorbereitung <strong>de</strong>r Saison 2013<br />
. Abstellen von Fahrrä<strong>de</strong>rn im Dünenwald am Hauptübergang ist großes Problem – ist<br />
unbedingt zu lösen<br />
. Parkplatz Bernsteinweg<br />
Protokoll <strong>de</strong>r 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow vom 30.08.2012; Engelbrecht
Durch die Sanierung bzw. Umgestaltung hat <strong>de</strong>r Parkplatz ca. 150 Parkplätze<br />
verloren. Die Wiese östlich <strong>de</strong>s Bernsteinweges steht im kommen<strong>de</strong>n Jahr nicht mehr<br />
zur Verfügung. Es müssen Möglichkeiten gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, um alle Tagestouristen<br />
unterbringen zu können.<br />
Hinweis zu unterbreiteten Vorschlägen in Auswertung <strong>de</strong>r Saison<br />
Der Parkplatz östlich <strong>de</strong>s Bernsteinweges wird auch in <strong>de</strong>r kommen<strong>de</strong>n Saison<br />
noch zur Verfügung stehen, da im Pachtvertrag geregelt ist, dass während <strong>de</strong>r<br />
Bauphase in <strong>de</strong>n Monaten Juli und August eine Nutzung als Parkplatz erfolgen<br />
kann.<br />
3<br />
- Straßenbaubeitragsbeschei<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Schäfer-Ast-Weg liegen noch nicht vor;<br />
Baumaßnahmen sind abgeschlossen<br />
Beschei<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n nächsten 8 Wochen zugehen<br />
- Kino im Ort steht vor <strong>de</strong>r Schließung;<br />
Können sich die Gemein<strong>de</strong>n nicht zusammenschließen, um das Kino zu erhalten?<br />
Problem wur<strong>de</strong> bereits diskutiert; Gespräche mit <strong>de</strong>m Besitzer <strong>de</strong>s Kinos wer<strong>de</strong>n<br />
folgen; Kino ist uns wichtig<br />
- Warum wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s Naturfilmfestivals keine Filme mehr im Kino gezeigt?<br />
Es wer<strong>de</strong>n im Herbst die Gespräche zur Durchführung eines Darßer<br />
Naturfilmfestivals weitergeführt. Eine Gemeinsamkeit hängt aber auch von <strong>de</strong>r<br />
Arche Natura ab.<br />
- Ist die Lärmschutzverordnung noch gültig?<br />
Ja, die Verordnung ist noch gültig. Von 19.00 Uhr bis 08.30 Uhr hat Lärm zu<br />
unterbleiben<br />
- Durch Radla<strong>de</strong>r wird ab 06.45 Uhr auf <strong>de</strong>m Bauplatz an <strong>de</strong>n Pfer<strong>de</strong>ställen Lärm durch<br />
Rangieren und La<strong>de</strong>arbeiten veranstaltet, dass es sich anhört als wenn Panzer dort<br />
entlang fahren. Gäste fühlen sich massiv gestört.<br />
Fahrzeuge sind nach DIN-Normen gebaut und daher nicht so laut, dass sie um<br />
diese Zeit nicht fahren dürften.<br />
Einladung in die Sprechstun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bürgermeisters sowie in <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r<br />
Prerower Bau und Service GmbH<br />
- Verkehrskonzept – es wur<strong>de</strong>n verkehrsberuhigte Straßen geschaffen, es hält sich nur<br />
niemand daran. Der Zweck <strong>de</strong>r Verkehrsberuhigung wird nicht erreicht<br />
Problem wird in <strong>de</strong>r nächsten Zeit angegangen; mit <strong>de</strong>r neuen Straße wird es<br />
leiser wer<strong>de</strong>n<br />
Zwischenre<strong>de</strong>n von Herrn Wilfried Fischer aus Wieck.<br />
Durch Herrn Meller wird Herr Fischer darauf hingewiesen, dass er in <strong>de</strong>r Sitzung kein<br />
Re<strong>de</strong>recht hat und <strong>de</strong>r Bürgermeister von seinem Hausrecht Gebrauch machen wird, sollten<br />
die Zwischenre<strong>de</strong>n nicht unterbleiben.<br />
- Bereits in <strong>de</strong>r letzten Sitzung wur<strong>de</strong> auf die noch fehlen<strong>de</strong>n Spielstraßenschil<strong>de</strong>r an<br />
<strong>de</strong>r Bergstraße (rechts und links) hingewiesen<br />
Ich gebe Ihnen recht. Die Angelegenheit ist im Ordnungsamt bereits<br />
angesprochen. Ich gehe davon aus, dass es in <strong>de</strong>r nächsten Woche erledigt sein<br />
wird.<br />
04 Än<strong>de</strong>rungsanträge / Bestätigung <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />
Antrag Herr Roloff:<br />
- Aufnahme <strong>de</strong>r Fragestun<strong>de</strong> für Gemein<strong>de</strong>vertreter in <strong>de</strong>n öffentlichen Teil<br />
gesetzlich gewählte Vertreter 13<br />
anwesen<strong>de</strong> Vertreter 11<br />
ja nein Enthaltungen<br />
3 8 0<br />
Protokoll <strong>de</strong>r 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow vom 30.08.2012; Engelbrecht
4<br />
Die Tagesordnung wird in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Fassung bestätigt.<br />
gesetzlich gewählte Vertreter 13<br />
anwesen<strong>de</strong> Vertreter 11<br />
ja nein Enthaltungen<br />
8 3 0<br />
05 Bestätigung <strong>de</strong>s Protokolls vom 28.06.2012<br />
Herr Rennhack:<br />
- Unter TOP 10 wur<strong>de</strong> die Angelegenheit RA Uhlich behan<strong>de</strong>lt – Bitte um<br />
Sachstandsmitteilung<br />
Auskunft erfolgt im nichtöffentlichen Teil <strong>de</strong>r Sitzung<br />
<strong>Das</strong> Protokoll <strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung vom 28.06.2012 wird in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Fassung bestätigt.<br />
gesetzlich gewählte Vertreter 13<br />
anwesen<strong>de</strong> Vertreter 11<br />
ja nein Enthaltungen<br />
6 0 5<br />
06 Satzung über die Verlängerung <strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre 7-23/12<br />
zum Bebauungsplan Nr. 47 „Bebelstraße/Schulstraße/Lentzallee“ Ostseebad<br />
Prerow nach § 14 BauGB<br />
Herr Meller erklärt seine Befangenheit und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Lohmeyer. Herr Meller nimmt an<br />
<strong>de</strong>r Seite Platz<br />
Herr Roloff:<br />
- Sachstandsabfrage zur Planung. Ist dies in diesem einen Jahr zu schaffen?<br />
Zu dieser Anfrage wird durch Herrn Meller erläutert, dass die ersten Entwürfe voraussichtlich En<strong>de</strong> Oktober<br />
vorliegen wer<strong>de</strong>n.<br />
- Wieviel Geld ist hierfür im Haushalt eingestellt?<br />
Frau Weiß: Produkt 51101 – 10.012 € für bei<strong>de</strong> Pläne<br />
- Gebiet ist schon sehr eng bebaut, Es gibt nur noch eine Wiese, die noch bebaut wer<strong>de</strong>n könnte;<br />
Verlängerung ist sinnlos, wie es nur noch dieses eine Grundstück betrifft<br />
Durch Herrn Lohmeyer wird Herr Roloff mehrfach darauf hingewiesen, beim Thema zu bleiben. Herr Lohmeyer<br />
entzieht Herrn Roloff das Wort.<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s § 5 Abs. 1 <strong>de</strong>r Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in <strong>de</strong>r<br />
Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 08.Juni 2004 (GVOBl. M-V S.205), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 2 <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378) und <strong>de</strong>n § 14 <strong>de</strong>s Baugesetzbuchs (BauGB) in <strong>de</strong>r<br />
Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 4 <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt die Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad<br />
Prerow folgen<strong>de</strong> Satzung:<br />
Satzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow<br />
über die Verlängerung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />
Bebauungsplan Nr. 47 „Bebelstraße/Schulstraße/Lentzallee“<br />
(Gebiet beidseitig <strong>de</strong>r Strandstraße und südlich <strong>de</strong>s Schulgelän<strong>de</strong>s)<br />
§ 1<br />
Zu sichern<strong>de</strong> Planung<br />
Protokoll <strong>de</strong>r 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow vom 30.08.2012; Engelbrecht
Die Gemein<strong>de</strong>vertretung hat am 30.09.2010 beschlossen, für das Gebiet beidseitig <strong>de</strong>r Strandstraße und südlich<br />
<strong>de</strong>s Schulgelän<strong>de</strong>s einen Bebauungsplan Nr. 47 aufzustellen.<br />
Zur Sicherung <strong>de</strong>r Planung hat die Gemein<strong>de</strong>vertretung am 30.09.2010 die Verän<strong>de</strong>rungssperre für diesen<br />
Bereich beschlossen. Die Verän<strong>de</strong>rungssperre ist mit Ablauf <strong>de</strong>s 04.10.2010 in Kraft getreten. Zur weiteren<br />
Sicherung <strong>de</strong>r Planung wird für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet eine Verlängerung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />
um 1 Jahr erlassen.<br />
5<br />
§ 2<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Die Verän<strong>de</strong>rungssperre erstreckt sich auf das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:<br />
im Nor<strong>de</strong>n:<br />
im Osten:<br />
im Sü<strong>de</strong>n:<br />
im Westen:<br />
durch einen Graben nördlich <strong>de</strong>r Mühlenstraße<br />
durch die Strandstraße bzw. die Lentzallee<br />
durch die Schulstraße bzw. die Lentzallee<br />
durch die Bebelstraße<br />
§ 3<br />
Rechtswirkungen <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />
(1) In <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre betroffenen Gebiet dürfen:<br />
a) Vorhaben im Sinne <strong>de</strong>s § 29 <strong>de</strong>s Baugesetzbuchs nicht durchgeführt o<strong>de</strong>r bauliche Anlagen<br />
nicht beseitigt wer<strong>de</strong>n;<br />
b) erhebliche o<strong>de</strong>r wesentlich wertsteigern<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen von Grundstücken und baulichen<br />
Anlagen, <strong>de</strong>ren Verän<strong>de</strong>rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- o<strong>de</strong>r anzeigepflichtig<br />
sind, nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Abs. 1 eine Ausnahme<br />
zugelassen wer<strong>de</strong>n. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehör<strong>de</strong> im<br />
Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> (§ 14 Abs. 2 BauGB).<br />
(3) Vorhaben, die vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre baurechtlich genehmigt wor<strong>de</strong>n sind,<br />
Vorhaben, von <strong>de</strong>nen die Gemein<strong>de</strong> nach Maßgabe <strong>de</strong>s Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat<br />
und mit <strong>de</strong>ren Ausführung vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre hätte begonnen wer<strong>de</strong>n<br />
dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung<br />
wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre nicht berührt. (§ 14 Abs. 3 BauGB)<br />
§ 4<br />
Geltungsdauer <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />
(1) Die Verlängerung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre tritt mit Ablauf <strong>de</strong>s 04.10.2012 in Kraft.<br />
(2) Die Verän<strong>de</strong>rungssperre tritt nach Ablauf von einem Jahr außer Kraft.<br />
(3) Die Verän<strong>de</strong>rungssperre tritt in je<strong>de</strong>m Fall außer Kraft, sobald das Bauleitplanverfahren<br />
rechtsverbindlich abgeschlossen ist. (§ 17 Abs. 5 BauGB)<br />
Ostseebad Prerow, d. 30.08.2012<br />
Andreas Meller<br />
Bürgermeister<br />
Siegel<br />
gesetzlich gewählte Vertreter 13<br />
anwesen<strong>de</strong> Vertreter 11<br />
Beschlossen mit <strong>de</strong>m Ergebnis<br />
Protokoll über die Sitzung vom:<br />
ja nein Enthaltungen 30.08.2012<br />
7 3 0 Seite: 4/5<br />
Protokoll <strong>de</strong>r 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow vom 30.08.2012; Engelbrecht
Beschluss-Nr.: 20/2012<br />
Bemerkungen:<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s § 24 Abs. 1 <strong>de</strong>r KV <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Mecklenburg-Vorpommern<br />
waren keine Mitglie<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Beratung und Abstimmung ausgeschlossen*<br />
x haben folgen<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>r we<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Beratung noch an <strong>de</strong>r Abstimmung mitgewirkt:*<br />
- Herr Meller<br />
* zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen<br />
6<br />
Herr Meller nimmt am weiteren Sitzungsverlauf wie<strong>de</strong>r teil und übernimmt die Sitzungsleitung von Lohmeyer.<br />
07 Satzung über die Verlängerung <strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre zum 7-24/12<br />
Bebauungsplan Nr. 48 „Bebelstraße/Schulstraße/Lange Straße/Bergstraße“<br />
Herr Roloff:<br />
- Es wird die gleiche Auffassung wie zum TOP 06 vertreten. Eine Verlängerung ist nicht sinnvoll.<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s § 5 Abs. 1 <strong>de</strong>r Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in <strong>de</strong>r<br />
Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 08.Juni 2004 (GVOBl. M-V S.205), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 2 <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 378) und <strong>de</strong>n § 14 <strong>de</strong>s Baugesetzbuchs (BauGB) in <strong>de</strong>r<br />
Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 4 <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt die Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad<br />
Prerow folgen<strong>de</strong> Satzung:<br />
Satzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow<br />
über die Verlängerung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />
Bebauungsplan Nr. 48 „Bebelstraße/Schulstraße/Lange Straße/Bergstraße“<br />
(Gebiet beidseitig <strong>de</strong>r Hafenstraße, zwischen <strong>de</strong>r Bebelstraße im Osten<br />
und <strong>de</strong>r Bergstraße im Westen)<br />
§ 1<br />
Zu sichern<strong>de</strong> Planung<br />
Die Gemein<strong>de</strong>vertretung hat am 30.09.2010 beschlossen, für das Gebiet beidseitig <strong>de</strong>r Strandstraße und südlich<br />
<strong>de</strong>s Schulgelän<strong>de</strong>s einen Bebauungsplan Nr. 48 aufzustellen.<br />
Zur Sicherung <strong>de</strong>r Planung hat die Gemein<strong>de</strong>vertretung am 30.09.2010 die Verän<strong>de</strong>rungssperre für diesen<br />
Bereich beschlossen. Die Verän<strong>de</strong>rungssperre ist mit Ablauf <strong>de</strong>s 04.10.2010 in Kraft getreten. Zur weiteren<br />
Sicherung <strong>de</strong>r Planung wird für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet eine Verlängerung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />
um 1 Jahr erlassen.<br />
§ 2<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Die Verän<strong>de</strong>rungssperre erstreckt sich auf das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:<br />
im Nor<strong>de</strong>n:<br />
im Osten:<br />
im Sü<strong>de</strong>n:<br />
im Westen:<br />
durch die Schulstraße<br />
durch die Bebelstraße<br />
durch die Lange Straße<br />
durch die Bergstraße<br />
§ 3<br />
Rechtswirkungen <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />
(1) In <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre betroffenen Gebiet dürfen:<br />
a) Vorhaben im Sinne <strong>de</strong>s § 29 <strong>de</strong>s Baugesetzbuchs nicht durchgeführt o<strong>de</strong>r bauliche Anlagen<br />
nicht beseitigt wer<strong>de</strong>n;<br />
b) erhebliche o<strong>de</strong>r wesentlich wertsteigern<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen von Grundstücken und baulichen<br />
Anlagen, <strong>de</strong>ren Verän<strong>de</strong>rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- o<strong>de</strong>r anzeigepflichtig<br />
sind, nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Protokoll <strong>de</strong>r 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow vom 30.08.2012; Engelbrecht
(2) Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Abs. 1 eine Ausnahme<br />
zugelassen wer<strong>de</strong>n. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehör<strong>de</strong> im<br />
Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> (§ 14 Abs. 2 BauGB).<br />
7<br />
(3) Vorhaben, die vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre baurechtlich genehmigt wor<strong>de</strong>n sind,<br />
Vorhaben, von <strong>de</strong>nen die Gemein<strong>de</strong> nach Maßgabe <strong>de</strong>s Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat<br />
und mit <strong>de</strong>ren Ausführung vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre hätte begonnen wer<strong>de</strong>n<br />
dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung<br />
wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre nicht berührt. (§ 14 Abs. 3 BauGB)<br />
§ 4<br />
Geltungsdauer <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />
(1) Die Verlängerung <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre tritt mit Ablauf <strong>de</strong>s 04.10.2012 in Kraft.<br />
(2) Die Verän<strong>de</strong>rungssperre tritt nach Ablauf von einem Jahr außer Kraft.<br />
(3) Die Verän<strong>de</strong>rungssperre tritt in je<strong>de</strong>m Fall außer Kraft, sobald das Bauleitplanverfahren<br />
rechtsverbindlich abgeschlossen ist. (§ 17 Abs. 5 BauGB)<br />
Ostseebad Prerow, d. 30.08.2012<br />
Andreas Meller<br />
Bürgermeister<br />
Siegel<br />
gesetzlich gewählte Vertreter 13<br />
anwesen<strong>de</strong> Vertreter 11<br />
Beschlossen mit <strong>de</strong>m Ergebnis<br />
Protokoll über die Sitzung vom:<br />
ja nein Enthaltungen 30.08.2012<br />
8 3 0 Seite: 6/7<br />
Beschluss-Nr.: 21/2012<br />
Bemerkungen:<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s § 24 Abs. 1 <strong>de</strong>r KV <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Mecklenburg-Vorpommern<br />
x waren keine Mitglie<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Beratung und Abstimmung ausgeschlossen*<br />
haben folgen<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>r we<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Beratung noch an <strong>de</strong>r Abstimmung mitgewirkt:*<br />
* zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen<br />
08 Neufassung <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow über die Erhebung von 7-25/12<br />
Beiträgen für <strong>de</strong>n Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in <strong>de</strong>r Gmein<strong>de</strong> Ostseebad<br />
Prerow (Straßenbaubeitragssatzung)<br />
Erläuterung durch Herrn Meller<br />
Antrag Herr Roloff:<br />
- <strong>Das</strong> Wort „insbeson<strong>de</strong>re“ aus <strong>de</strong>m § 3 Abs. 2 „Zum beitragsfähigen Aufwand gehören insbeson<strong>de</strong>re die<br />
Kosten für: …“ zu streichen, um hier mehr Rechtssicherheit zu erlangen<br />
gesetzlich gewählte Vertreter 13<br />
anwesen<strong>de</strong> Vertreter 11<br />
ja nein Enthaltungen<br />
3 8 0<br />
Antrag Herr Dr. Günther:<br />
- In <strong>de</strong>n § 7 Abs. 2 als Satz 1 aufnehmen: „Veran<strong>de</strong>n und Anbauten wer<strong>de</strong>n in die Flächenberechnung <strong>de</strong>s<br />
1. Vollgeschosses nicht mit einbezogen“<br />
gesetzlich gewählte Vertreter 13<br />
anwesen<strong>de</strong> Vertreter 11<br />
Protokoll <strong>de</strong>r 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow vom 30.08.2012; Engelbrecht
ja nein Enthaltungen<br />
6 2 3<br />
8<br />
Antrag Herr Roloff:<br />
- Die Bevorteilung von B-Plänen (§ 7 Abs. 1 a)) ist aufzuheben<br />
B-Plangrundstücke sind im Vorteil. Es wird nur die bebaubare Fläche bei <strong>de</strong>r Berechnung herangezogen.<br />
Bei allen an<strong>de</strong>ren Grundstücken wird das gesamte Grundstück bis zu einer bestimmten Tiefe<br />
herangezogen. Hier stellt sich eine Ungleichbehandlung dar.<br />
Antrag Herr Meller:<br />
- Absetzen <strong>de</strong>r Beschlussvorlage von <strong>de</strong>r Tagesordnung.<br />
- Bestehen<strong>de</strong> Fragen, Anmerkungen, Än<strong>de</strong>rungen sind im Bauamt einzureichen um eine Prüfung und ggf.<br />
Einarbeitung in die Satzung zu ermöglichen.<br />
gesetzlich gewählte Vertreter 13<br />
anwesen<strong>de</strong> Vertreter 11<br />
ja nein Enthaltungen<br />
11 2 0<br />
09 1.Nachtragshaushaltssatzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow für das Haushaltsjahr 7-29/12<br />
2012<br />
Beschluss:<br />
Die Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow wie folgt:<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
a) <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Erträge<br />
auf<br />
gegenüber<br />
bisher<br />
EUR<br />
erhöht<br />
um<br />
EUR<br />
vermin<strong>de</strong>rt<br />
um<br />
EUR<br />
nunmehr<br />
auf<br />
EUR<br />
1.974.300 185.300 2.159.600<br />
<strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Aufwendungen auf 2.249.800 182.900 2.432.700<br />
<strong>de</strong>r Saldo <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Erträge und<br />
Aufwendungen auf ./. 275,500 2.400 ./. 273.100<br />
b) <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />
Erträge auf - - - -<br />
<strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />
Aufwendungen auf - - - -<br />
<strong>de</strong>r Saldo <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Erträge und<br />
Aufwendungen auf - - - -<br />
c) das Jahresergebnis vor Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Rücklagen auf - - - -<br />
die Einstellung in Rücklagen auf - - - -<br />
die Entnahmen aus Rücklagen auf - - - -<br />
das Jahresergebnis nach Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Rücklagen auf ./. 275.500 2.400 ./. 273.100<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
a) die or<strong>de</strong>ntlichen Einzahlungen auf 1.899.100 156.100 - 2.055.200<br />
die or<strong>de</strong>ntlichen Auszahlungen auf 1.868.000 184.900 - 2.052.900<br />
<strong>de</strong>r Saldo <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf 31.100 - 28.800 2.300<br />
b) die außeror<strong>de</strong>ntlichen Einzahlungen auf - - - -<br />
die außergewöhnlichen Auszahlungen auf - - - -<br />
<strong>de</strong>r Saldo <strong>de</strong>r außergewöhnlichen Ein-und<br />
-- - - -<br />
Auszahlungen auf<br />
c) die Einzahlung aus Investitionstätigkeit auf 2.792.100 32.400 2.824.500<br />
die Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf 1.589.500 859.800 2.449.300<br />
<strong>de</strong>r Saldo <strong>de</strong>r Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 1.202.600 - 827.400 375.200<br />
Protokoll <strong>de</strong>r 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow vom 30.08.2012; Engelbrecht
d) die Einzahlungen auf Finanzierungstätigkeit<br />
auf 0 500.000 - 500.000<br />
die Auszahlungen aus Finanztätigkeit auf 98.800 - - 98.800<br />
<strong>de</strong>r Saldo <strong>de</strong>r Ein- und Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf ./. 98.800 500.000 - 401.200<br />
festgesetzt.<br />
gesetzlich gewählte Vertreter 13<br />
anwesen<strong>de</strong> Vertreter 11<br />
Beschlossen mit <strong>de</strong>m Ergebnis<br />
Protokoll über die Sitzung vom:<br />
ja nein Enthaltungen 30.08.2012<br />
8 3 0 Seite: 8/9<br />
Beschluss-Nr.: 22/2012<br />
Bemerkungen:<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s § 24 Abs. 1 <strong>de</strong>r KV <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Mecklenburg-Vorpommern<br />
x waren keine Mitglie<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Beratung und Abstimmung ausgeschlossen*<br />
haben folgen<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>r we<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Beratung noch an <strong>de</strong>r Abstimmung mitgewirkt:*<br />
* zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen<br />
9<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s öffentlichen Teils: 19.55 Uhr<br />
Pause: 19.55 Uhr – 20.03 Uhr<br />
Protokoll <strong>de</strong>r 4. öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Prerow vom 30.08.2012; Engelbrecht