PUBLIC PRIVATE CONCEPTS
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HINTERGRUND<br />
ENTSCHÄDIGUNGEN LEITENDER GREMIEN SOZIALER EINRICHTUNGEN<br />
Entlohnung: Ein Must oder ein No-Go?<br />
Ehrenamtliches Engagement ist bei sozialen Einrichtungen nach wie vor verbreitet Eine aktuelle Studie der Zewo<br />
zeigt, dass die Entschädigungen für Stiftungsräte und Vereinsvorstände bei Behinderteneinrichtungen gegenwärtig<br />
besonders tief sind.<br />
> Von Daniel Zöbeli und Daniela Schmitz<br />
Die Entschädigung der strategischen Organe nehmen viele Soziale Einrichtungen als Gratwanderung wahr.<br />
Die Zurückhaltung bei der Entlohnung der obersten<br />
Leitungsorgane von Heimen und Werkstätten<br />
ist in erster Linie historisch begründet, denn vor<br />
dem neuen Finanzausgleich (NFA) durften den<br />
obersten Leitungsorganen grundsätzlich keine Honorare<br />
ausbezahlt werden: Gemäss dem «Kreisschreiben<br />
über die Gewährung von Betriebsbeiträgen<br />
an Werkstätten für die Dauerbeschäftigung<br />
Behinderter» war dort «die Ausrichtung von Entschädigungen,<br />
die über den Ersatz der Spesen und<br />
eine angemessene Vergütung für die Erledigung<br />
allfälliger besonderer Aufträge hinausgehen», ausgeschlossen.<br />
Auch wenn sich aus heutiger Sicht<br />
noch kein allgemeiner Paradigmenwechsel abzeichnet,<br />
ist für die meisten Einrichtungen zumindest<br />
die Frage «Stiftungsratsentschädigungen – Ja<br />
oder Nein» sehr aktuell, nicht nur, um auch künftig<br />
genügend Mandatsträger zu erhalten, sondern<br />
auch, um das stetig steigende Haftungsrisiko abzugelten.<br />
<strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014<br />
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