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PUBLIC PRIVATE CONCEPTS

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HINTERGRUND<br />

ENTSCHÄDIGUNGEN LEITENDER GREMIEN SOZIALER EINRICHTUNGEN<br />

Entlohnung: Ein Must oder ein No-Go?<br />

Ehrenamtliches Engagement ist bei sozialen Einrichtungen nach wie vor verbreitet Eine aktuelle Studie der Zewo<br />

zeigt, dass die Entschädigungen für Stiftungsräte und Vereinsvorstände bei Behinderteneinrichtungen gegenwärtig<br />

besonders tief sind.<br />

> Von Daniel Zöbeli und Daniela Schmitz<br />

Die Entschädigung der strategischen Organe nehmen viele Soziale Einrichtungen als Gratwanderung wahr.<br />

Die Zurückhaltung bei der Entlohnung der obersten<br />

Leitungsorgane von Heimen und Werkstätten<br />

ist in erster Linie historisch begründet, denn vor<br />

dem neuen Finanzausgleich (NFA) durften den<br />

obersten Leitungsorganen grundsätzlich keine Honorare<br />

ausbezahlt werden: Gemäss dem «Kreisschreiben<br />

über die Gewährung von Betriebsbeiträgen<br />

an Werkstätten für die Dauerbeschäftigung<br />

Behinderter» war dort «die Ausrichtung von Entschädigungen,<br />

die über den Ersatz der Spesen und<br />

eine angemessene Vergütung für die Erledigung<br />

allfälliger besonderer Aufträge hinausgehen», ausgeschlossen.<br />

Auch wenn sich aus heutiger Sicht<br />

noch kein allgemeiner Paradigmenwechsel abzeichnet,<br />

ist für die meisten Einrichtungen zumindest<br />

die Frage «Stiftungsratsentschädigungen – Ja<br />

oder Nein» sehr aktuell, nicht nur, um auch künftig<br />

genügend Mandatsträger zu erhalten, sondern<br />

auch, um das stetig steigende Haftungsrisiko abzugelten.<br />

<strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014<br />

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