PUBLIC PRIVATE CONCEPTS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
KONZEPTE<br />
Ehrenamt und Bezahlung – ein Widerspruch?<br />
Meistens übernehmen die gewählten Führungsorgane<br />
nicht nur strategische Leitungsfunktionen,<br />
sondern engagieren sich fallweise auch im Tagesgeschäft.<br />
In Krisensituationen, beispielsweise im<br />
Fall einer Kündigung des Geschäftsführers, kann<br />
sich die Arbeitslast plötzlich vervielfachen. Besonders<br />
bei Betreuungsinstitutionen kann das Arbeitsvolumen<br />
der obersten Organe ähnlich hoch<br />
sein wie bei nebenamtlichen Gemeinderäten, die<br />
hingegen entschädigt werden. Leider wird die hier<br />
behandelte Lohnfrage vor allem im Zusammenhang<br />
mit angeblichen Missbräuchen thematisiert,<br />
etwa kürzlich im Zusammenhang mit der Präsidialentschädigung<br />
der Aids-Hilfe Schweiz oder der<br />
schweizerischen Rettungsflugwacht. Dies bestärkt<br />
oft einseitig jene Stimmen, die einen vollständig<br />
ehrenamtlichen Einsatz fordern.<br />
Folgt man der gängigen Debatte, darf die Bezahlung<br />
eigentlich kein Motiv zur Ehrenamtlichkeit<br />
sein, vielmehr sollen in erster Linie intrinsische Bedürfnisse<br />
befriedigt werden. Allerdings – und das<br />
ist entscheidend – bedeutet «Nonprofit» grundsätzlich<br />
nur, dass die NPO uneigennützig handelt,<br />
nicht aber deren Organe. Demzufolge sollte das<br />
von Vereinsvorständen und Stiftungsräten verlangte<br />
Opfer eigentlich bereits dann erbracht sein, wenn<br />
ein allfälliges Entgelt leistungsgerecht ist.<br />
Kantonale Behörden tolerieren<br />
Entschädigungen vermehrt<br />
Eine systematische Umfrage der Verfasser bei den<br />
wichtigsten Deutschschweizer Stiftungsaufsichtsbehörden<br />
unterstreicht die Tendenz zur Professionalisierung.<br />
So weist etwa die Aufsichtsbehörde<br />
Basel-Land in einem Informationsschreiben darauf<br />
hin, «dass im heutigen Umfeld und abhängig von<br />
der Grösse und vom Tätigkeitsbereich die Führung<br />
von Stiftungen den Einsatz von professionellen<br />
Kräften» verlange. Vor diesem Hintergrund könne<br />
«auf Grund einer reglementarischen Grundlage<br />
auch ein moderates, das übliche Mass nicht übersteigendes<br />
Sitzungsgeld» festgelegt werden. Sie<br />
ist der Meinung, dass der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit<br />
bei den üblichen Stiftungsratstätigkeiten<br />
wie strategische Führung, Repräsentationsaufgaben<br />
oder Teilnahme an wichtigen Anlässen besonders<br />
hoch zu gewichten sei. Demgegenüber werden<br />
zusätzliche Entschädigungen für arbeitsintensive<br />
Aufgaben meist akzeptiert, wobei stets der Einzelfall<br />
betrachtet wird. Typische Beispiele dafür sind<br />
12 <strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014