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PUBLIC PRIVATE CONCEPTS

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KONZEPTE<br />

Ehrenamt und Bezahlung – ein Widerspruch?<br />

Meistens übernehmen die gewählten Führungsorgane<br />

nicht nur strategische Leitungsfunktionen,<br />

sondern engagieren sich fallweise auch im Tagesgeschäft.<br />

In Krisensituationen, beispielsweise im<br />

Fall einer Kündigung des Geschäftsführers, kann<br />

sich die Arbeitslast plötzlich vervielfachen. Besonders<br />

bei Betreuungsinstitutionen kann das Arbeitsvolumen<br />

der obersten Organe ähnlich hoch<br />

sein wie bei nebenamtlichen Gemeinderäten, die<br />

hingegen entschädigt werden. Leider wird die hier<br />

behandelte Lohnfrage vor allem im Zusammenhang<br />

mit angeblichen Missbräuchen thematisiert,<br />

etwa kürzlich im Zusammenhang mit der Präsidialentschädigung<br />

der Aids-Hilfe Schweiz oder der<br />

schweizerischen Rettungsflugwacht. Dies bestärkt<br />

oft einseitig jene Stimmen, die einen vollständig<br />

ehrenamtlichen Einsatz fordern.<br />

Folgt man der gängigen Debatte, darf die Bezahlung<br />

eigentlich kein Motiv zur Ehrenamtlichkeit<br />

sein, vielmehr sollen in erster Linie intrinsische Bedürfnisse<br />

befriedigt werden. Allerdings – und das<br />

ist entscheidend – bedeutet «Nonprofit» grundsätzlich<br />

nur, dass die NPO uneigennützig handelt,<br />

nicht aber deren Organe. Demzufolge sollte das<br />

von Vereinsvorständen und Stiftungsräten verlangte<br />

Opfer eigentlich bereits dann erbracht sein, wenn<br />

ein allfälliges Entgelt leistungsgerecht ist.<br />

Kantonale Behörden tolerieren<br />

Entschädigungen vermehrt<br />

Eine systematische Umfrage der Verfasser bei den<br />

wichtigsten Deutschschweizer Stiftungsaufsichtsbehörden<br />

unterstreicht die Tendenz zur Professionalisierung.<br />

So weist etwa die Aufsichtsbehörde<br />

Basel-Land in einem Informationsschreiben darauf<br />

hin, «dass im heutigen Umfeld und abhängig von<br />

der Grösse und vom Tätigkeitsbereich die Führung<br />

von Stiftungen den Einsatz von professionellen<br />

Kräften» verlange. Vor diesem Hintergrund könne<br />

«auf Grund einer reglementarischen Grundlage<br />

auch ein moderates, das übliche Mass nicht übersteigendes<br />

Sitzungsgeld» festgelegt werden. Sie<br />

ist der Meinung, dass der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit<br />

bei den üblichen Stiftungsratstätigkeiten<br />

wie strategische Führung, Repräsentationsaufgaben<br />

oder Teilnahme an wichtigen Anlässen besonders<br />

hoch zu gewichten sei. Demgegenüber werden<br />

zusätzliche Entschädigungen für arbeitsintensive<br />

Aufgaben meist akzeptiert, wobei stets der Einzelfall<br />

betrachtet wird. Typische Beispiele dafür sind<br />

12 <strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014

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