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PUBLIC PRIVATE CONCEPTS

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INSTRUMENTE<br />

EINHEITLICHE REGELUNG DER RECHNUNGSLEGUNG UNABHÄNGIG VON DER RECHTSFORM<br />

Der Kontenrahmen – ein stark<br />

vernetztes Instrument<br />

Der Kontenrahmen ist für Soziale Einrichtungen ein wichtiges Instrument nicht nur der Geschäftsführung,<br />

sondern auch im Umgang mit mitfinanzierenden Stellen und Stiftungen, Statistischen Ämtern und Verbänden.<br />

Das neue Rechnungslegungsrecht, in Kraft seit dem 1. Januar 2013, zwingt nun zu Änderungen.<br />

> Von Elke Wattinger<br />

Für die Branche Gesundheit und Soziales hat sich<br />

ein auf die Informationsbedürfnisse von Heimen,<br />

Verbänden und öffentlicher Hand abgestimmter<br />

Kontenrahmen etabliert. Für gemischte Betriebe,<br />

die Auswertungen nach verschiedenen Leistungsangeboten<br />

vorlegen müssen, wurden die Branchenkontenrahmen<br />

Alters- und Pflegeheime KVG,<br />

Soziale Einrichtungen IVSE, Spitex und auch Spitäler<br />

soweit wie möglich aufeinander abgestimmt.<br />

Grundlage bildete der Kontenrahmen «Käfer», der<br />

1996 anlässlich einer Überarbeitung in den KMU-<br />

Kontenrahmen überführt wurde. Der KMU-Kontenrahmen<br />

ist in erster Linie auf die Bedürfnisse<br />

von Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben<br />

abgestimmt. Daher wurde der bestehende<br />

Standardkontenrahmen für das Sozial- und<br />

Gesundheitswesen von allen beteiligten Verbänden<br />

beibehalten.<br />

Mit dem Neuen Rechnungslegungsrecht 1 wurde<br />

eine einheitliche Ordnung für alle juristischen Personen<br />

sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften<br />

mit einem Umsatz von mindestens<br />

CHF 500‘000 geschaffen, die differenzierte Anforderung<br />

je nach der wirtschaftlichen Bedeutung<br />

eines Unternehmens stellt. In Artikel 959a und<br />

959b wurde für die Rechnungslegung von Bilanz<br />

und Erfolgsrechnung festgelegt, welche Positionen<br />

einzeln und in einer vorgegebenen Reihenfolge<br />

ausgewiesen werden müssen. Die Reihenfolge<br />

richtet sich dabei nach der Gliederung des KMU-<br />

Kontenrahmens.<br />

Es ist jedoch zu beachten, dass nur die auszuweisenden<br />

Positionen und deren Reihenfolge festgelegt<br />

wurden, nicht der hierfür zu verwendende<br />

Kontenrahmen. Somit steht es allen Branchen frei,<br />

1 Obligationenrecht, Stand 1. Januar 2014, Zweiunddreissigster<br />

Titel: Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung,<br />

Fassung gemäss Ziff. I2 des BG vom 23. Dez. 2011<br />

(Rechnungslegungsrecht), In Kraft seit 1. Jan. 2013.S. 350ff,<br />

Art. 957ff.<br />

Für die Finanzierung Sozialer Institutionen ist der Kontenrahmen<br />

ein zentrales Instrument.<br />

ihren bestehenden Kontenrahmen weiter zu verwenden<br />

oder eine Umstellung auf den KMU-Kontenrahmen<br />

anzustreben. Lediglich die Auswertung<br />

zum Jahresabschluss muss den gesetzlichen Vorgaben<br />

entsprechen.<br />

Anders als in der Privatwirtschaft muss die Branche<br />

Gesundheit und Soziales sehr detaillierte Informationen<br />

an mitfinanzierende Stellen, Statistische<br />

Ämter und Verbände abliefern. Alle Werkzeuge<br />

hierzu sind auf dem bestehenden Kontenrahmen<br />

aufgebaut und müssten bei einer Umstellung<br />

grundlegend überarbeitet werden.<br />

Daher ist es verständlich, dass die betroffenen<br />

Stellen auf die auf den ersten Blick logische, aber<br />

radikale Umstellung der gesamten Kontennummerierung<br />

mit Zurückhaltung reagieren. Der Branchenkontenrahmen<br />

ist ein etabliertes und stark<br />

vernetztes Instrument, das nicht ohne zwingenden<br />

Grund im wahrsten Sinne des Wortes auf den<br />

Kopf gestellt werden sollte.<br />

Elke Wattinger ist<br />

Geschäftsführerin<br />

und Verwaltungsratsmitglied<br />

mit Einzelunterschrift<br />

der<br />

REDI AG Treuhand in<br />

Frauenfeld.<br />

<strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014<br />

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