PUBLIC PRIVATE CONCEPTS
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INSTRUMENTE<br />
EINHEITLICHE REGELUNG DER RECHNUNGSLEGUNG UNABHÄNGIG VON DER RECHTSFORM<br />
Der Kontenrahmen – ein stark<br />
vernetztes Instrument<br />
Der Kontenrahmen ist für Soziale Einrichtungen ein wichtiges Instrument nicht nur der Geschäftsführung,<br />
sondern auch im Umgang mit mitfinanzierenden Stellen und Stiftungen, Statistischen Ämtern und Verbänden.<br />
Das neue Rechnungslegungsrecht, in Kraft seit dem 1. Januar 2013, zwingt nun zu Änderungen.<br />
> Von Elke Wattinger<br />
Für die Branche Gesundheit und Soziales hat sich<br />
ein auf die Informationsbedürfnisse von Heimen,<br />
Verbänden und öffentlicher Hand abgestimmter<br />
Kontenrahmen etabliert. Für gemischte Betriebe,<br />
die Auswertungen nach verschiedenen Leistungsangeboten<br />
vorlegen müssen, wurden die Branchenkontenrahmen<br />
Alters- und Pflegeheime KVG,<br />
Soziale Einrichtungen IVSE, Spitex und auch Spitäler<br />
soweit wie möglich aufeinander abgestimmt.<br />
Grundlage bildete der Kontenrahmen «Käfer», der<br />
1996 anlässlich einer Überarbeitung in den KMU-<br />
Kontenrahmen überführt wurde. Der KMU-Kontenrahmen<br />
ist in erster Linie auf die Bedürfnisse<br />
von Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben<br />
abgestimmt. Daher wurde der bestehende<br />
Standardkontenrahmen für das Sozial- und<br />
Gesundheitswesen von allen beteiligten Verbänden<br />
beibehalten.<br />
Mit dem Neuen Rechnungslegungsrecht 1 wurde<br />
eine einheitliche Ordnung für alle juristischen Personen<br />
sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften<br />
mit einem Umsatz von mindestens<br />
CHF 500‘000 geschaffen, die differenzierte Anforderung<br />
je nach der wirtschaftlichen Bedeutung<br />
eines Unternehmens stellt. In Artikel 959a und<br />
959b wurde für die Rechnungslegung von Bilanz<br />
und Erfolgsrechnung festgelegt, welche Positionen<br />
einzeln und in einer vorgegebenen Reihenfolge<br />
ausgewiesen werden müssen. Die Reihenfolge<br />
richtet sich dabei nach der Gliederung des KMU-<br />
Kontenrahmens.<br />
Es ist jedoch zu beachten, dass nur die auszuweisenden<br />
Positionen und deren Reihenfolge festgelegt<br />
wurden, nicht der hierfür zu verwendende<br />
Kontenrahmen. Somit steht es allen Branchen frei,<br />
1 Obligationenrecht, Stand 1. Januar 2014, Zweiunddreissigster<br />
Titel: Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung,<br />
Fassung gemäss Ziff. I2 des BG vom 23. Dez. 2011<br />
(Rechnungslegungsrecht), In Kraft seit 1. Jan. 2013.S. 350ff,<br />
Art. 957ff.<br />
Für die Finanzierung Sozialer Institutionen ist der Kontenrahmen<br />
ein zentrales Instrument.<br />
ihren bestehenden Kontenrahmen weiter zu verwenden<br />
oder eine Umstellung auf den KMU-Kontenrahmen<br />
anzustreben. Lediglich die Auswertung<br />
zum Jahresabschluss muss den gesetzlichen Vorgaben<br />
entsprechen.<br />
Anders als in der Privatwirtschaft muss die Branche<br />
Gesundheit und Soziales sehr detaillierte Informationen<br />
an mitfinanzierende Stellen, Statistische<br />
Ämter und Verbände abliefern. Alle Werkzeuge<br />
hierzu sind auf dem bestehenden Kontenrahmen<br />
aufgebaut und müssten bei einer Umstellung<br />
grundlegend überarbeitet werden.<br />
Daher ist es verständlich, dass die betroffenen<br />
Stellen auf die auf den ersten Blick logische, aber<br />
radikale Umstellung der gesamten Kontennummerierung<br />
mit Zurückhaltung reagieren. Der Branchenkontenrahmen<br />
ist ein etabliertes und stark<br />
vernetztes Instrument, das nicht ohne zwingenden<br />
Grund im wahrsten Sinne des Wortes auf den<br />
Kopf gestellt werden sollte.<br />
Elke Wattinger ist<br />
Geschäftsführerin<br />
und Verwaltungsratsmitglied<br />
mit Einzelunterschrift<br />
der<br />
REDI AG Treuhand in<br />
Frauenfeld.<br />
<strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014<br />
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