PUBLIC PRIVATE CONCEPTS
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RECHT<br />
AUSWIRKUNGEN DES NEUEN RECHTES AUF SOZIALE EINRICHTUNGEN DES GESUNDHEITS- UND DES SOZIALWESENS<br />
Einfach bei Kleinen – transparent bei Grossen<br />
Das neue Rechnungslegungsgesetz ist spätestens ab 1. Januar 2015 für Einzel- und 2016 für Konzernabschlüsse<br />
umzusetzen. Die Rechnungslegung wird damit rechtsformneutral, die Vorschriften werden neu nach Unternehmensgrösse<br />
differenziert, für grössere Unternehmen gelten zusätzliche Berichtspflichten. In gewissen Fällen ist ein<br />
Abschluss nach einem anerkannten Regelwerk der Rechnungslegung notwendig. Für KMU bestehen Erleichterungen<br />
bei Konzernrechnung, Risikobeurteilung und Lagebericht.<br />
> Von Patrick R. Eberle<br />
Das neue Rechnungslegungsrecht<br />
unterscheidet<br />
nicht zwischen<br />
profit- und<br />
nichtprofitorientierten<br />
Unternehmen -<br />
wirschaftlich handeln<br />
müssen alle.<br />
Buchführungs- und rechnungslegungspflichtig sind<br />
Einzelunternehmen und Personengesellschaften<br />
mit einem Umsatzerlös ab 500‘000 CHF sowie juristische<br />
Personen. Einzelunternehmungen und<br />
Personengesellschaften, deren Umsatz unter der<br />
Limite liegt, müssen lediglich über Einnahmen und<br />
Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch<br />
führen. Gleiches gilt für Vereine und Stiftungen, die<br />
nicht im Handelsregister eintragungspflichtig sind.<br />
Mindestgliederung und -inhalt der<br />
Jahresrechnung<br />
Die Mindestgliederungsvorschriften für Bilanz und<br />
Erfolgsrechnung sind mit dem Kontenrahmen<br />
KMU im Einklang und konsistent mit Swiss GAAP<br />
FER. Dabei ist neu auch die Reihenfolge gesetzlich<br />
geregelt (siehe Artikel Seite 14, Koordiniertes Vorgehen<br />
aller Beteiligten).<br />
Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationskosten<br />
können nicht mehr aktiviert werden.<br />
Für die Bilanzierung von Leasing sind ebenfalls Änderungen<br />
zu erwarten. Auf der Aktivseite verlangt<br />
das neue Recht explizit den Ausweis von «Vorräten<br />
und nicht fakturierten Dienstleistungen». Mit der<br />
Unterteilung in kurz- und langfristiges Fremdkapital<br />
sind Finanzverbindlichkeiten oder Rückstellungen<br />
entsprechend zu gliedern.<br />
Die Erfolgsrechnung darf sowohl als Produktionsals<br />
auch als Absatzerfolgsrechnung aufgestellt<br />
werden. Neu ist eine Ausweispflicht von nicht fak<br />
8 <strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014