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PUBLIC PRIVATE CONCEPTS

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RECHT<br />

AUSWIRKUNGEN DES NEUEN RECHTES AUF SOZIALE EINRICHTUNGEN DES GESUNDHEITS- UND DES SOZIALWESENS<br />

Einfach bei Kleinen – transparent bei Grossen<br />

Das neue Rechnungslegungsgesetz ist spätestens ab 1. Januar 2015 für Einzel- und 2016 für Konzernabschlüsse<br />

umzusetzen. Die Rechnungslegung wird damit rechtsformneutral, die Vorschriften werden neu nach Unternehmensgrösse<br />

differenziert, für grössere Unternehmen gelten zusätzliche Berichtspflichten. In gewissen Fällen ist ein<br />

Abschluss nach einem anerkannten Regelwerk der Rechnungslegung notwendig. Für KMU bestehen Erleichterungen<br />

bei Konzernrechnung, Risikobeurteilung und Lagebericht.<br />

> Von Patrick R. Eberle<br />

Das neue Rechnungslegungsrecht<br />

unterscheidet<br />

nicht zwischen<br />

profit- und<br />

nichtprofitorientierten<br />

Unternehmen -<br />

wirschaftlich handeln<br />

müssen alle.<br />

Buchführungs- und rechnungslegungspflichtig sind<br />

Einzelunternehmen und Personengesellschaften<br />

mit einem Umsatzerlös ab 500‘000 CHF sowie juristische<br />

Personen. Einzelunternehmungen und<br />

Personengesellschaften, deren Umsatz unter der<br />

Limite liegt, müssen lediglich über Einnahmen und<br />

Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch<br />

führen. Gleiches gilt für Vereine und Stiftungen, die<br />

nicht im Handelsregister eintragungspflichtig sind.<br />

Mindestgliederung und -inhalt der<br />

Jahresrechnung<br />

Die Mindestgliederungsvorschriften für Bilanz und<br />

Erfolgsrechnung sind mit dem Kontenrahmen<br />

KMU im Einklang und konsistent mit Swiss GAAP<br />

FER. Dabei ist neu auch die Reihenfolge gesetzlich<br />

geregelt (siehe Artikel Seite 14, Koordiniertes Vorgehen<br />

aller Beteiligten).<br />

Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationskosten<br />

können nicht mehr aktiviert werden.<br />

Für die Bilanzierung von Leasing sind ebenfalls Änderungen<br />

zu erwarten. Auf der Aktivseite verlangt<br />

das neue Recht explizit den Ausweis von «Vorräten<br />

und nicht fakturierten Dienstleistungen». Mit der<br />

Unterteilung in kurz- und langfristiges Fremdkapital<br />

sind Finanzverbindlichkeiten oder Rückstellungen<br />

entsprechend zu gliedern.<br />

Die Erfolgsrechnung darf sowohl als Produktionsals<br />

auch als Absatzerfolgsrechnung aufgestellt<br />

werden. Neu ist eine Ausweispflicht von nicht fak­<br />

8 <strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014

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