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PUBLIC PRIVATE CONCEPTS

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INSTRUMENTE<br />

GESUNDHEIT UND SOZIALES: UNTERSCHIEDLICHE ANSPRÜCHE, GLEICHE SYSTEMATIK<br />

Die Rechnungslegung bildet ähnliches ab<br />

Bei genauerem Hinsehen macht es wenig Sinn, die Rechnungslegung bei den Institutionen der stationären Pflege<br />

anders auszugestalten als bei Sozialen Einrichtungen. Der Kanton Genf hat bereits entschieden, die beiden Bereiche<br />

einem einheitlichen kantonalen Controlling zu unterstellen.<br />

> Von Markus Koch<br />

Die öffentlichen Aufgaben «Stationäre<br />

Pflege», der «Gesundheit» zugeordnet,<br />

und «Soziale Einrichtungen» als Teil des<br />

«Sozialen» liegen heute in der Verantwortung<br />

der Kantone. Dies bedeutet,<br />

dass die Institutionen beider Fachgebiete<br />

ihre Leistungen auf der Basis von<br />

Leistungsvereinbarungen zwischen Kantonen,<br />

Gemeinden und Einrichtungen<br />

erbringen. Ebenso erfolgt ein Teil der<br />

Leistungsfinanzierung seitens der öffentlichen<br />

Hand durch die Kantone und<br />

Gemeinden.<br />

Die Delegation der Verantwortung und<br />

zumindest teilweise der Finanzierung<br />

dieser Aufgaben an die Kantone verlangte<br />

die Entwicklung und Umsetzung gesetzlicher<br />

Rahmenbedingungen, ergänzt<br />

von Richtlinien und Verordnung. Im Bereich<br />

Soziales bildet die IVSE, die Interkommunale<br />

Vereinbarung für Soziale<br />

Einrichtungen, und bei der «Gesundheit»<br />

die neue Pflegefinanzierung die Grundlage.<br />

Die unterschiedlichen Ansprüche der<br />

öffentlichen Hand an das Finanz- und<br />

Rechnungswesen der Institutionen und<br />

die damit zusammenhängenden Erhebungen<br />

unterscheiden sich grundsätzlich<br />

bezüglich Tiefe und Detaillierungsgrad.<br />

Da bei den Sozialen Einrichtungen<br />

die Leistungsabgeltung aus öffentlichen<br />

Geldern anteilmässig wesentlich höher<br />

ausfällt als bei der stationären Pflege,<br />

sind die Ansprüche an die Berichterstattung<br />

und die damit zusammenhängenden<br />

Zusatzberichte im Sozialen in der<br />

Regel wesentlich ausführlicher gestaltet<br />

als im relativ freien Bereich der stationären<br />

Pflege.<br />

Da die Auskünfte inhaltlich letztlich sehr<br />

ähnlich sind, hier BESA oder RAIRUG<br />

und dort IBB, hier Kostenträger Pension<br />

und KVG-Pflege, dort Wohnen bzw. Tagesstruktur<br />

ohne oder mit Lohn, sind<br />

die von CURAVIVA Schweiz aufgebauten<br />

betriebswirtschaftlichen Instrumente<br />

grundsätzlich gleich. Natürlich sind<br />

sie für die beiden Teile an die spezifischen<br />

Bedürfnisse angepasst. So etwa wird im<br />

Kontenrahmen «Stationäre Pflege» ein<br />

etwas anderes Vocabulaire angewendet<br />

als im Bereich Soziales. Ebenso verhält<br />

es sich bei der Anleitung zur Kostenrechnung<br />

beziehungsweise der ergän­<br />

Auf Anfang 2013 hat der Gesetzgeber<br />

die neuen Vorschriften zur Buchführung<br />

und zur Rechnungslegung mit einer<br />

zweijährigen Übergangsfrist in Kraft gezenden<br />

Auswertungstools auf Excel-<br />

Basis. Hier werden die für die Abbildung<br />

der typischen Produkte, analog der Leistungsvereinbarungen,<br />

Bezeichnungen<br />

und Produktekostenberechnungen angewandt.<br />

Auch im Produkt Anlagebuchhaltung<br />

von CURAVIVA Schweiz werden<br />

Spezifikationen wie KVG-Relevanz und<br />

Investitionsbeiträge bei den Sozialen Einrichtungen<br />

systemisch berücksichtigt.<br />

Ausblick: Ich bin überzeugt, dass sich<br />

aufgrund des Spardrucks sowie inhaltlicher<br />

Erkenntnisse die Systematiken im<br />

Rechnungswesen weiter annähern werden.<br />

Es gibt bereits Kantone wie der Kanton<br />

Genf, die festgestellt haben, dass bei<br />

genauerem Hinsehen und mit einer gewissen<br />

Nüchternheit diese beiden Teile<br />

sogar einem einzigen kantonalen Controlling<br />

unterstellt werden können.<br />

Markus Koch ist<br />

Mitarbeiter Unternehmensberatungen<br />

und<br />

Revisionen der REDI AG<br />

Treuhand in Frauenfeld.<br />

HARMONISIERUNG DER KONTENRAHMEN KMU, KVG UND IVSE<br />

Koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten!<br />

Rechnungslegung ist der Teil der Berichterstattung, in dem wir die Jahreszahlen gemäss vorgenommenem<br />

Jahresabschluss im Geschäftsbericht darstellen und publizieren. Die Umsetzung der aufgrund der neuen Bestimmungen<br />

erforderliche Harmonisierung dauert noch einige Zeit.<br />

> Von Markus Koch<br />

setzt. Als wesentliche Präzisierung gegenüber<br />

dem alten Recht enthalten<br />

diese Vorschriften klare Vorgaben bezüglich<br />

der Mindestgliederung der Bilanz<br />

und der Erfolgsrechnung. Ebenso<br />

wurden die im Anhang vorzunehmenden<br />

Ergänzungen und Erläuterungen<br />

angepasst (siehe Artikel Seite 7).<br />

14 <strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014

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