PUBLIC PRIVATE CONCEPTS
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INSTRUMENTE<br />
GESUNDHEIT UND SOZIALES: UNTERSCHIEDLICHE ANSPRÜCHE, GLEICHE SYSTEMATIK<br />
Die Rechnungslegung bildet ähnliches ab<br />
Bei genauerem Hinsehen macht es wenig Sinn, die Rechnungslegung bei den Institutionen der stationären Pflege<br />
anders auszugestalten als bei Sozialen Einrichtungen. Der Kanton Genf hat bereits entschieden, die beiden Bereiche<br />
einem einheitlichen kantonalen Controlling zu unterstellen.<br />
> Von Markus Koch<br />
Die öffentlichen Aufgaben «Stationäre<br />
Pflege», der «Gesundheit» zugeordnet,<br />
und «Soziale Einrichtungen» als Teil des<br />
«Sozialen» liegen heute in der Verantwortung<br />
der Kantone. Dies bedeutet,<br />
dass die Institutionen beider Fachgebiete<br />
ihre Leistungen auf der Basis von<br />
Leistungsvereinbarungen zwischen Kantonen,<br />
Gemeinden und Einrichtungen<br />
erbringen. Ebenso erfolgt ein Teil der<br />
Leistungsfinanzierung seitens der öffentlichen<br />
Hand durch die Kantone und<br />
Gemeinden.<br />
Die Delegation der Verantwortung und<br />
zumindest teilweise der Finanzierung<br />
dieser Aufgaben an die Kantone verlangte<br />
die Entwicklung und Umsetzung gesetzlicher<br />
Rahmenbedingungen, ergänzt<br />
von Richtlinien und Verordnung. Im Bereich<br />
Soziales bildet die IVSE, die Interkommunale<br />
Vereinbarung für Soziale<br />
Einrichtungen, und bei der «Gesundheit»<br />
die neue Pflegefinanzierung die Grundlage.<br />
Die unterschiedlichen Ansprüche der<br />
öffentlichen Hand an das Finanz- und<br />
Rechnungswesen der Institutionen und<br />
die damit zusammenhängenden Erhebungen<br />
unterscheiden sich grundsätzlich<br />
bezüglich Tiefe und Detaillierungsgrad.<br />
Da bei den Sozialen Einrichtungen<br />
die Leistungsabgeltung aus öffentlichen<br />
Geldern anteilmässig wesentlich höher<br />
ausfällt als bei der stationären Pflege,<br />
sind die Ansprüche an die Berichterstattung<br />
und die damit zusammenhängenden<br />
Zusatzberichte im Sozialen in der<br />
Regel wesentlich ausführlicher gestaltet<br />
als im relativ freien Bereich der stationären<br />
Pflege.<br />
Da die Auskünfte inhaltlich letztlich sehr<br />
ähnlich sind, hier BESA oder RAIRUG<br />
und dort IBB, hier Kostenträger Pension<br />
und KVG-Pflege, dort Wohnen bzw. Tagesstruktur<br />
ohne oder mit Lohn, sind<br />
die von CURAVIVA Schweiz aufgebauten<br />
betriebswirtschaftlichen Instrumente<br />
grundsätzlich gleich. Natürlich sind<br />
sie für die beiden Teile an die spezifischen<br />
Bedürfnisse angepasst. So etwa wird im<br />
Kontenrahmen «Stationäre Pflege» ein<br />
etwas anderes Vocabulaire angewendet<br />
als im Bereich Soziales. Ebenso verhält<br />
es sich bei der Anleitung zur Kostenrechnung<br />
beziehungsweise der ergän<br />
Auf Anfang 2013 hat der Gesetzgeber<br />
die neuen Vorschriften zur Buchführung<br />
und zur Rechnungslegung mit einer<br />
zweijährigen Übergangsfrist in Kraft gezenden<br />
Auswertungstools auf Excel-<br />
Basis. Hier werden die für die Abbildung<br />
der typischen Produkte, analog der Leistungsvereinbarungen,<br />
Bezeichnungen<br />
und Produktekostenberechnungen angewandt.<br />
Auch im Produkt Anlagebuchhaltung<br />
von CURAVIVA Schweiz werden<br />
Spezifikationen wie KVG-Relevanz und<br />
Investitionsbeiträge bei den Sozialen Einrichtungen<br />
systemisch berücksichtigt.<br />
Ausblick: Ich bin überzeugt, dass sich<br />
aufgrund des Spardrucks sowie inhaltlicher<br />
Erkenntnisse die Systematiken im<br />
Rechnungswesen weiter annähern werden.<br />
Es gibt bereits Kantone wie der Kanton<br />
Genf, die festgestellt haben, dass bei<br />
genauerem Hinsehen und mit einer gewissen<br />
Nüchternheit diese beiden Teile<br />
sogar einem einzigen kantonalen Controlling<br />
unterstellt werden können.<br />
Markus Koch ist<br />
Mitarbeiter Unternehmensberatungen<br />
und<br />
Revisionen der REDI AG<br />
Treuhand in Frauenfeld.<br />
HARMONISIERUNG DER KONTENRAHMEN KMU, KVG UND IVSE<br />
Koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten!<br />
Rechnungslegung ist der Teil der Berichterstattung, in dem wir die Jahreszahlen gemäss vorgenommenem<br />
Jahresabschluss im Geschäftsbericht darstellen und publizieren. Die Umsetzung der aufgrund der neuen Bestimmungen<br />
erforderliche Harmonisierung dauert noch einige Zeit.<br />
> Von Markus Koch<br />
setzt. Als wesentliche Präzisierung gegenüber<br />
dem alten Recht enthalten<br />
diese Vorschriften klare Vorgaben bezüglich<br />
der Mindestgliederung der Bilanz<br />
und der Erfolgsrechnung. Ebenso<br />
wurden die im Anhang vorzunehmenden<br />
Ergänzungen und Erläuterungen<br />
angepasst (siehe Artikel Seite 7).<br />
14 <strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014