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Buchführungsarbeiten oder anwaltliche Tätigkeiten,<br />
wobei branchenübliche Sätze eher als zu hoch<br />
angesehen werden.<br />
Steuerbehörden gelten als besonders restriktiv. In<br />
der Tat ist Ehrenamtlichkeit gemäss einem Grundsatzpapier<br />
der Schweizerischen Steuerkonferenz<br />
eine zentrale Voraussetzung zur Steuerbefreiung.<br />
Gemäss einer Umfrage der Verfasser, an der sich<br />
2012 die meisten kantonalen Steuerverwaltungen<br />
beteiligt haben, sind Entschädigungen jedoch selten<br />
das entscheidende Kriterium zur Gewährung<br />
einer Steuerbefreiung, wird aber von nebensächlich<br />
(«kein überwiegendes Indiz») bis entscheidend<br />
(«ansonsten droht der Verlust der Steuerbefreiung»)<br />
bezeichnet.<br />
In der Steuerbefreiungspraxis dominiert eine unterschiedlich<br />
restriktive Einzelfallbetrachtung:<br />
Insbesondere die grösseren Kantone betonen,<br />
dass hohe Entschädigungen nicht automatisch<br />
zum Verlust der Steuerbefreiung führten. Genauso<br />
wichtig seien beispielsweise der gemeinnützige<br />
Zweck, der offene Rahmen der Begünstigten<br />
oder die zweckentsprechende Verwendung eines<br />
allfälligen Liquidationsertrags. Stiftungsratspauschalen<br />
von 10‘000 Franken kommen dort also<br />
auch bei steuerbefreiten Institutionen vor. Eine<br />
Minderheit, vor allem kleinere Kantone, ist demgegenüber<br />
sehr streng und toleriert nur symbolische<br />
Beträge.<br />
Externe Mandate als Ausweg aus dem Dilemma?<br />
Heute gibt es zahlreiche Beratungs- und Dienstleistungsangebote<br />
für Soziale Institutionen, etwa<br />
in den Bereichen Fundraising, Revision, Buchhaltung,<br />
Immobilienverwaltung oder Organisationsentwicklung.<br />
Indem die obersten Führungsorgane<br />
davon Gebrauch machen, entlasten sie sich von<br />
Aufgaben, für die ihnen die Zeit oder das Fachwissen<br />
fehlt. Der Nachteil ist, dass solche Dienstleistungen<br />
in der Regel marktgerecht vergütet werden<br />
müssen, was unter Umständen viel teurer ist als<br />
eine moderate Entschädigung des Stiftungsrats,<br />
falls dieser «alles selber macht». Nicht an externe<br />
Dienstleister delegierbar sind gemäss Stiftungsund<br />
Vereinsrecht im Wesentlichen die strategische<br />
und finanzielle Führung der Organisation, die Bestellung<br />
der Organe sowie der Erlass bzw. die Abänderung<br />
des Organisationsstatuts. Besonders zu<br />
beachten sind Mandatsvergaben an Mitglieder der<br />
obersten Führungsgremien (Stiftungsrat, Vereinsvorstand,<br />
Geschäftsleitung) sowie an ihnen nahestehende<br />
Personen (beispielsweise Lebenspartner).<br />
In diesem Fall verfolgt der künftige Mandatsträger<br />
bei der Ausübung des Mandats auch persönliche<br />
Interessen. Deshalb muss sichergestellt werden,<br />
dass die Leistungen zu marktüblichen Konditionen<br />
erbracht werden und für die Institution von Nutzen<br />
sind. Separat bezahlte Aufträge sollten generell<br />
nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt vergeben<br />
werden. In diesem Zusammenhang ist zu<br />
diskutieren, inwiefern moderate, aber leistungsgerechte<br />
Stiftungsratsentschädigungen dazu beitragen,<br />
dass stiftungseigene Potenzial besser auszuschöpfen<br />
und die finanziellen Ressourcen zu<br />
schonen.<br />
Ein systematisches und transparentes<br />
Vorgehen ist gefordert<br />
Im Nonprofit-Bereich verlangen eine zunehmende<br />
Regulierung sowie Haftungsrisiken vermehrt nach<br />
leistungsgerechten Entlohnungen. Professionelle<br />
Arbeit angemessen zu entschädigen, unterläuft<br />
den Nonprofit-Gedanken nicht zwingendermassen,<br />
im Gegenteil: Aus Effizienzüberlegungen sind<br />
moderate Entschädigungen so lange angemessen,<br />
als die geleistete Arbeit mehr wert ist als die Bezahlung.<br />
Zudem fällt es der Organisation leichter,<br />
die entsprechende Leistung in einer verbindlichen<br />
Qualität einzufordern. Ein Vergleich mit dem<br />
schweizerischen Milizbehördensystem (politische<br />
Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden)<br />
zeigt dort eine weit fortgeschrittene Tendenz zur<br />
«bezahlten Professionalisierung»: So werden diese<br />
nebenamtlichen Behördenmitglieder heutzutage<br />
entschädigt, wenn auch nicht fürstlich. Unerlässlich<br />
ist es, dass das Entschädigungssystem einer<br />
Sozialen Institution klar zwischen strategischen<br />
Kernaufgaben und ausserordentlichen Tätigkeiten<br />
unterscheidet, wobei bei Ersterem das Prinzip der<br />
Ehrenamtlichkeit höher zu gewichten ist. Weiter<br />
müssen die Entschädigungsgrundsätze schriftlich<br />
festgehalten und von einer übergeordneten Instanz<br />
abgesegnet werden, beispielsweise dem Stiftungsrat,<br />
der Vereinsversammlung oder den zuständigen<br />
kantonalen Aufsichtsbehörden. Zudem<br />
verlangt das Transparenzgebot, Entschädigungen<br />
von Vereinsvorständen und Stiftungsräten in der<br />
Jahresrechnung offenzulegen. Der sorgfältige Umgang<br />
mit Entschädigungen und externen Mandaten<br />
mag einen gewissen Mehraufwand erzeugen,<br />
er dient aber letztlich der Zweckerfüllung. Schliesslich<br />
steht und fällt die Legitimation und Reputation<br />
einer Sozialen Einrichtung mit jenen Personen,<br />
die in ihrem Auftrag handeln.<br />
Prof. Dr. Daniel Zöbeli<br />
und Dr. Daniela<br />
Schmitz arbeiten am<br />
Institut für Management<br />
und Inno va tion<br />
(IMI) der Fernfachhochschule<br />
Schweiz<br />
(FFHS). Sie befassen<br />
sich insbe sondere<br />
mit Governance- und<br />
Transparenzfragen<br />
bei Nonprofit-Organisationen.<br />
Folgende Publikationen<br />
zum Thema<br />
können unter http://<br />
ceps.unibas.ch/<br />
publikationen<br />
kostenlos heruntergeladen<br />
werden:<br />
Daniel Zöbeli, Luzius<br />
Neuberg: Externe<br />
Mandate von<br />
Nonprofit-Organisationen<br />
- Welche Aspekte<br />
sind besonders<br />
zu beachten? (2013)<br />
Kaspar Müller, Daniel<br />
Zöbeli: Die Honorierung<br />
der obersten<br />
Leitungsorgane von<br />
Nonprofit-Organisationen<br />
(2012).<br />
<strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014 13