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PUBLIC PRIVATE CONCEPTS

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Buchführungsarbeiten oder anwaltliche Tätigkeiten,<br />

wobei branchenübliche Sätze eher als zu hoch<br />

angesehen werden.<br />

Steuerbehörden gelten als besonders restriktiv. In<br />

der Tat ist Ehrenamtlichkeit gemäss einem Grundsatzpapier<br />

der Schweizerischen Steuerkonferenz<br />

eine zentrale Voraussetzung zur Steuerbefreiung.<br />

Gemäss einer Umfrage der Verfasser, an der sich<br />

2012 die meisten kantonalen Steuerverwaltungen<br />

beteiligt haben, sind Entschädigungen jedoch selten<br />

das entscheidende Kriterium zur Gewährung<br />

einer Steuerbefreiung, wird aber von nebensächlich<br />

(«kein überwiegendes Indiz») bis entscheidend<br />

(«ansonsten droht der Verlust der Steuerbefreiung»)<br />

bezeichnet.<br />

In der Steuerbefreiungspraxis dominiert eine unterschiedlich<br />

restriktive Einzelfallbetrachtung:<br />

Insbesondere die grösseren Kantone betonen,<br />

dass hohe Entschädigungen nicht automatisch<br />

zum Verlust der Steuerbefreiung führten. Genauso<br />

wichtig seien beispielsweise der gemeinnützige<br />

Zweck, der offene Rahmen der Begünstigten<br />

oder die zweckentsprechende Verwendung eines<br />

allfälligen Liquidationsertrags. Stiftungsratspauschalen<br />

von 10‘000 Franken kommen dort also<br />

auch bei steuerbefreiten Institutionen vor. Eine<br />

Minderheit, vor allem kleinere Kantone, ist demgegenüber<br />

sehr streng und toleriert nur symbolische<br />

Beträge.<br />

Externe Mandate als Ausweg aus dem Dilemma?<br />

Heute gibt es zahlreiche Beratungs- und Dienstleistungsangebote<br />

für Soziale Institutionen, etwa<br />

in den Bereichen Fundraising, Revision, Buchhaltung,<br />

Immobilienverwaltung oder Organisationsentwicklung.<br />

Indem die obersten Führungsorgane<br />

davon Gebrauch machen, entlasten sie sich von<br />

Aufgaben, für die ihnen die Zeit oder das Fachwissen<br />

fehlt. Der Nachteil ist, dass solche Dienstleistungen<br />

in der Regel marktgerecht vergütet werden<br />

müssen, was unter Umständen viel teurer ist als<br />

eine moderate Entschädigung des Stiftungsrats,<br />

falls dieser «alles selber macht». Nicht an externe<br />

Dienstleister delegierbar sind gemäss Stiftungsund<br />

Vereinsrecht im Wesentlichen die strategische<br />

und finanzielle Führung der Organisation, die Bestellung<br />

der Organe sowie der Erlass bzw. die Abänderung<br />

des Organisationsstatuts. Besonders zu<br />

beachten sind Mandatsvergaben an Mitglieder der<br />

obersten Führungsgremien (Stiftungsrat, Vereinsvorstand,<br />

Geschäftsleitung) sowie an ihnen nahestehende<br />

Personen (beispielsweise Lebenspartner).<br />

In diesem Fall verfolgt der künftige Mandatsträger<br />

bei der Ausübung des Mandats auch persönliche<br />

Interessen. Deshalb muss sichergestellt werden,<br />

dass die Leistungen zu marktüblichen Konditionen<br />

erbracht werden und für die Institution von Nutzen<br />

sind. Separat bezahlte Aufträge sollten generell<br />

nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt vergeben<br />

werden. In diesem Zusammenhang ist zu<br />

diskutieren, inwiefern moderate, aber leistungsgerechte<br />

Stiftungsratsentschädigungen dazu beitragen,<br />

dass stiftungseigene Potenzial besser auszuschöpfen<br />

und die finanziellen Ressourcen zu<br />

schonen.<br />

Ein systematisches und transparentes<br />

Vorgehen ist gefordert<br />

Im Nonprofit-Bereich verlangen eine zunehmende<br />

Regulierung sowie Haftungsrisiken vermehrt nach<br />

leistungsgerechten Entlohnungen. Professionelle<br />

Arbeit angemessen zu entschädigen, unterläuft<br />

den Nonprofit-Gedanken nicht zwingendermassen,<br />

im Gegenteil: Aus Effizienzüberlegungen sind<br />

moderate Entschädigungen so lange angemessen,<br />

als die geleistete Arbeit mehr wert ist als die Bezahlung.<br />

Zudem fällt es der Organisation leichter,<br />

die entsprechende Leistung in einer verbindlichen<br />

Qualität einzufordern. Ein Vergleich mit dem<br />

schweizerischen Milizbehördensystem (politische<br />

Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden)<br />

zeigt dort eine weit fortgeschrittene Tendenz zur<br />

«bezahlten Professionalisierung»: So werden diese<br />

nebenamtlichen Behördenmitglieder heutzutage<br />

entschädigt, wenn auch nicht fürstlich. Unerlässlich<br />

ist es, dass das Entschädigungssystem einer<br />

Sozialen Institution klar zwischen strategischen<br />

Kernaufgaben und ausserordentlichen Tätigkeiten<br />

unterscheidet, wobei bei Ersterem das Prinzip der<br />

Ehrenamtlichkeit höher zu gewichten ist. Weiter<br />

müssen die Entschädigungsgrundsätze schriftlich<br />

festgehalten und von einer übergeordneten Instanz<br />

abgesegnet werden, beispielsweise dem Stiftungsrat,<br />

der Vereinsversammlung oder den zuständigen<br />

kantonalen Aufsichtsbehörden. Zudem<br />

verlangt das Transparenzgebot, Entschädigungen<br />

von Vereinsvorständen und Stiftungsräten in der<br />

Jahresrechnung offenzulegen. Der sorgfältige Umgang<br />

mit Entschädigungen und externen Mandaten<br />

mag einen gewissen Mehraufwand erzeugen,<br />

er dient aber letztlich der Zweckerfüllung. Schliesslich<br />

steht und fällt die Legitimation und Reputation<br />

einer Sozialen Einrichtung mit jenen Personen,<br />

die in ihrem Auftrag handeln.<br />

Prof. Dr. Daniel Zöbeli<br />

und Dr. Daniela<br />

Schmitz arbeiten am<br />

Institut für Management<br />

und Inno va tion<br />

(IMI) der Fernfachhochschule<br />

Schweiz<br />

(FFHS). Sie befassen<br />

sich insbe sondere<br />

mit Governance- und<br />

Transparenzfragen<br />

bei Nonprofit-Organisationen.<br />

Folgende Publikationen<br />

zum Thema<br />

können unter http://<br />

ceps.unibas.ch/<br />

publikationen<br />

kostenlos heruntergeladen<br />

werden:<br />

Daniel Zöbeli, Luzius<br />

Neuberg: Externe<br />

Mandate von<br />

Nonprofit-Organisationen<br />

- Welche Aspekte<br />

sind besonders<br />

zu beachten? (2013)<br />

Kaspar Müller, Daniel<br />

Zöbeli: Die Honorierung<br />

der obersten<br />

Leitungsorgane von<br />

Nonprofit-Organisationen<br />

(2012).<br />

<strong>PUBLIC</strong> <strong>PRIVATE</strong> <strong>CONCEPTS</strong> I Mai 2014 13

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