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Privileg verspielt?

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194<br />

MOSAIK MOSAIK<br />

_BACHELOR- UND MASTERAUSBILDUNG<br />

Studiengang Geodäsie und Geoinformatik<br />

an der Universität Hannover<br />

Im Rahmen der Hauptvorstandssitzung am 11. und 12. November<br />

2005 in Schwelm verlieh der BDVI seinem langjährigen<br />

2. Vizepräsidenten, ÖbVI Gunther Lencer, die Goldene<br />

Ehrennadel für hervorragende Verdienste um den Freien<br />

Beruf des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in<br />

Deutschland.<br />

Besonders hervorzuheben sind hierbei seine konstruktive<br />

und fruchtbare Arbeit in den Verbandskommissionen »Internationale<br />

Angelegenheiten«, »Grundsatzfragen des<br />

Berufes«, sein unermüdliches Wirken um den Erhalt und die<br />

Novellierung der HOAI in der Kommission »HOAI / Gebührenrecht«<br />

und sein bedeutender Einsatz in der Ingenieurkammer<br />

Thüringen sowie die effektive Mitwirkung im AHO.<br />

Gunther Lencer hatte zuvor seinen Rücktritt vom Amt des<br />

2. Vizepräsidenten des BDVI erklärt.<br />

In seiner Dankesansprache äußerte er Bedauern über sein Ausscheiden<br />

aus dem Kollegenkreis des Präsidiums und des Hauptvorstands,<br />

sieht sich jedoch aufgrund gesundheitlicher Zwänge<br />

zu dieser Entscheidung gedrängt.<br />

4<br />

Der bisherige Diplomstudiengang Geodäsie und Geoinformatik an der<br />

Universität Hannover wurde zum Wintersemester 2005/2006 durch einen<br />

entsprechenden Bachelor- und Masterstudiengang ersetzt. Die Leistungen<br />

der Studierenden werden von nun an nach dem European Credit<br />

Transfer System bewertet.<br />

Einen ersten berufsbefähigenden Abschluss<br />

in Geodäsie und Geoinformatik<br />

soll nach sechs Semestern der<br />

»Bachelor of Science« darstellen, auf<br />

den ab dem Wintersemester 2008/<br />

2009 mit einem Masterstudiengang<br />

aufgebaut werden kann.<br />

Inwiefern der Arbeitsmarkt auf<br />

dieses neue Angebot reagieren wird,<br />

bleibt abzuwarten – in jedem Fall<br />

werden sich die Arbeitgeber umstellen<br />

müssen, und zwar nicht nur<br />

hinsichtlich der Terminologie, sondern<br />

vor allem der Leistungsinhalte<br />

der künftigen Bewerber und Mitarbeiter<br />

…<br />

_EHRUNG<br />

Gunther Lencer mit der<br />

Goldenen Ehrennadel des BDVI geehrt<br />

MARTIN HENSSLER*, KÖLN<br />

Der BDVI wünscht Gunther Lencer für die Zukunft ein etwas<br />

ruhigeres Fahrwasser, eine stabile Gesundheit und etwas mehr<br />

Muße für sich und seine Familie.<br />

_RECHTSPRECHUNG ZUR WERBUNG<br />

BGH macht den Weg für multiprofessionelle<br />

Kooperationen unter Freiberuflern frei<br />

In seiner Entscheidung vom 25. Juli 2005 – Az.: AnwZ (B) 42/04<br />

– hatte der BGH darüber zu befinden, ob eine Rechtsanwaltskanzlei,<br />

die in ihrem Briefbogen auf eine nicht sozietätsfähige<br />

Berufsgruppe (hier einen Architekten) als Kooperationspartner<br />

verweist, gegen § 43b der Bundesrechtsanwaltsordnung und /<br />

oder gegen § 8 der Berufsordnung für Rechtsanwälte verstößt.<br />

Der BGH kommt zu dem Schluss, dass Kooperationen auch mit nicht<br />

sozietätsfähigen Berufsgruppen zulässig sind. Dementsprechend<br />

müsse auch die Kundgabe der auf Dauer angelegten beruflichen<br />

Zusammenarbeit erlaubt sein, zumal Werbung für eine Kanzlei<br />

unter die von Artikel 12 Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit<br />

falle.<br />

Ihre Einschränkung bedürfte daher einer besonderen Rechtfertigung,<br />

die hier nicht vorliegt. Eine Irreführung des Rechtsuchen-<br />

_IMMOBILIEN-<br />

WIRTSCHAFT<br />

Immobilienanteil<br />

am Volksvermögen<br />

bei 88 Prozent<br />

Im Auftrag der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche<br />

Forschung e. V. (gif)<br />

hat das Münchener ifo Institut für Wirtschaftsforschung<br />

e. V. erstmals die gesamtwirtschaftliche<br />

Bedeutung der Immobilienwirtschaft<br />

in Deutschland analysiert.<br />

Danach belief sich das Nettoanlagevermögen<br />

der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung<br />

zu Beginn des Jahres 2003 auf<br />

über 6,5 Billionen Euro. Stolze 88 % hiervon<br />

entfielen dabei auf den Immobilienanteil!<br />

In Anbetracht dieser herausragenden Beträge<br />

kann kein Zweifel daran bestehen, dass<br />

die verfassungsrechtlich in Artikel 14 des<br />

Grundgesetzes geregelte Eigentumsgewährleistungsfunktion<br />

insbesondere Immobilien<br />

betrifft und somit in besonderem Maße unser<br />

Eigentumssicherungssystem schützt.<br />

den dadurch, dass nicht sozietätsfähige Kooperationspartner nicht<br />

denselben strengen Verschwiegenheitspflichten unterlägen wie<br />

Rechtsanwälte, liege nicht vor.<br />

Dass ein Architekt nicht in gleicher Weise der Pflicht der Verschwiegenheit<br />

unterliege, könne vielmehr als allgemein bekannt vorausgesetzt<br />

werden.<br />

Die vorgenommene Form der Werbung diene eher den Interessen<br />

der Rechtsuchenden an einer sachgerechten und qualifizierten Beratung.<br />

Eventuell eröffnet diese höchstrichterliche Entscheidung auch der<br />

Berufsgruppe der ÖbVI weitergehende Kooperationsmöglichkeiten<br />

als bisher, insbesondere mit verwandten Berufsgruppen wie beispielsweise<br />

Rechtsanwälten und Notaren, aber auch Architekten.<br />

_HOAI<br />

Honorarordnung für<br />

Architekten und Ingenieure gilt<br />

auch bei eBay-Auktionen<br />

Bei eBay werden immer wieder wettbewerbswidrige<br />

Angebote von Architektenund<br />

Ingenieurdienstleistungen eingestellt,<br />

die gegen die gesetzlich festgelegte<br />

Honorarordnung für Architekten<br />

und Ingenieure verstoßen.<br />

Deshalb hat die Bundesingenieurkammer<br />

mit eBay Gespräche geführt, in deren<br />

Ergebnis sich eBay verpflichtet hat, die<br />

Einstellung derartiger Angebote zu verhindern<br />

und dagegen vorzugehen. eBay<br />

schaltet daher seit dem 28. Oktober 2005<br />

beim Erstellen von Verkaufsangeboten,<br />

in denen ingenieurspezifische Begriffe<br />

wie z. B. »Bauantrag« oder »Statik« verwendet<br />

werden, automatisch einen gut<br />

sichtbaren Warnhinweis mit folgendem<br />

Wortlaut:<br />

»Bitte beachten Sie, dass für Ingenieurund<br />

Architektendienstleistungen eine gesetzlich<br />

verbindliche Honorarordnung<br />

(HOAI) besteht. Verstöße gegen die HOAI<br />

sind wettbewerbswidrig und können durch<br />

die Ingenieur- und Architektenkammern<br />

entsprechend geahndet werden.«<br />

Außerdem wird mit einem Link auf die Internetseite<br />

www.bingk.de/hoai-info.htm<br />

bei der Bundesingenieurkammer verwiesen,<br />

wo weitere Hinweise zum Geltungsbereich<br />

der HOAI und die Sanktionsmöglichkeiten<br />

der Kammern bei wettbewerbswidrigen<br />

Angeboten gegeben werden.<br />

Ingenieure, die trotz aller nun gegebenen<br />

Warnhinweise ihre Angebote einstellen,<br />

können durch die Ingenieurkammern der<br />

Länder abgemahnt werden. Im Übrigen hat<br />

eBay zugesagt, wettbewerbswidrige Angebote<br />

nach entsprechenden Hinweisen der<br />

Kammern unverzüglich aus dem Netz zu<br />

entfernen. Ferner hat die Bundesingenieurkammer<br />

mit eBay einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch<br />

über die Wirksamkeit<br />

der Warnhinweise und eventuell weitere<br />

präventive Maßnahmen vereinbart.<br />

41<br />

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