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Aktuelle Gebäudesachwerte in der<br />

Verkehrswertermittlung (NHK 2005)<br />

425<br />

IMMOBILIEN<br />

AGNAR BOYSEN | SCHWARZENBEK<br />

D<br />

as Baukosteninformationszentrum (BKI) deutscher Architektenkammern hatte den Auftrag zur<br />

Erforschung und Überarbeitung der Normalherstellungskosten (NHK 2000) und weiterer für die<br />

Sachwertermittlung notwendiger Daten. Dabei ist von einer Institution, die ansonsten hauptsächlich<br />

reine Kostenanalysen erstellt und veröffentlicht, in kurzer Zeit (August 2005 bis Herbst 2007) ein äußerst<br />

umfangreiches Feld zu bearbeiten gewesen. Nicht nur neue Tabellenwerke wurden abgeleitet, Gebäude-<br />

typen und Ausstattungsstandards neu definiert, sondern auch die Modelle der Alterswertminderung,<br />

der Gesamt- und Restnutzungsdauer für Wohngebäude wurden revolutionär umgekrempelt und neu<br />

angedacht. Wie bei jeder Revolution ist viel Gutes im Kern geboren worden, aber auch viel Gutes kon-<br />

terrevolutionär erschlagen worden. Der Forschungsbericht ersetzt nicht die NHK 2000 und die WertR<br />

2006, sondern soll in einer Testphase erprobt werden. Diese Zusammenfassung enthält keine konkreten<br />

Untersuchungen des Zahlenwerks, sondern nur eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen<br />

und eine vorläufige Wertung des Verfassers.<br />

3<br />

Warum hat man nicht vorher<br />

einen Wertermittler gefragt?<br />

DIE BISHERIGEN NHK 2000<br />

Die jetzigen Normalherstellungskosten 2000 sind aus den NHK<br />

1995 mit empirisch abgeleiteten Baupreisindizes umgerechnet<br />

worden. Die Grundlagen und Ableitung der NHK 1995 sind<br />

nie offengelegt worden. Auch durch umfangreiche Forschung<br />

konnte das BKI letztendlich nicht die Herkunft der Baujahresklassen<br />

und der einzelnen Unstimmigkeiten wie z. B. höherer<br />

NHK für Reihenhäuser als für freistehende Einfamilienhäuser<br />

nachweisen. Die Auswertung der jetzigen Baujahresklassen ergab<br />

gleichmäßige Funktionen, die jedoch schon aus den bisherigen<br />

Verläufen der Baupreisindizes bekannt waren und nicht<br />

extra erforscht werden mussten. Der gleichmäßige Verlauf der<br />

Funktionen wies aber nach, dass es sich nicht um empirische<br />

Werte handelt.<br />

Die einzelnen neuen Ergebnisse des Forschungsberichts werden<br />

im Folgenden nach dem Ablauf des Sachwertverfahrens<br />

beschrieben.<br />

GEBÄUDEART (ANLAGE 1)<br />

Die bisherigen Gebäudetypen werden in Anlehnung an die Codierung<br />

des Bauwerkzuordnungskatalogs als Gebäudeart neu<br />

benannt, geordnet und nummeriert in 20 Hauptgruppen mit<br />

insgesamt 235 einzelnen Gebäudearten. Einige frühere Gebäudetypen<br />

wie Ausstellungshallen (Typ 25), Funktionsgebäude für<br />

Sportanlagen (Typ 12) oder Hochschulen (Typ 11) entfallen zukünftig<br />

und sind je nach ihrer Substanz und Verwendung in<br />

andere Arten einzuordnen. Andere Typen wie Schulen (Typ 9),<br />

Turn- und Sporthallen (Typ 13), Tennishallen (Typ 16), Verwaltungsgebäude<br />

(Typ 26), Krankenhäuser (Typ 7), Alten- und<br />

Pflegeheime, Altenwohnheime, Gaststätten, Hotels oder Geschäftshäuser<br />

sind wesentlich verändert bzw. grundsätzlich<br />

neue Gebäudearten geworden. Dabei wurden Standards komprimiert,<br />

Bauweisen neu aufgenommen oder Unterscheidungen<br />

in Geschossen verändert.<br />

Durch die neue Katalogisierung erscheinen die häufigsten Sachwertobjekte,<br />

die Ein- und Zweifamilienhäuser, erst unter Hauptgruppe<br />

6 (Wohnbauten). Die Unterscheidungen nach Geschosszahl<br />

und Ausbau wurden bei den Einfamilien- und Reihenhäusern<br />

beibehalten. Neu sind die Berücksichtigung von Niedrigund<br />

Passivbauweise – jedoch ohne Unterscheidung in Standards<br />

(Art 61.63 und 61.64) –, der Korrekturfaktor für Holzbauweise<br />

und der Fortfall der einfachen Bauweise aus der NHK 2000.<br />

Bei den Reihenhäusern ist ein Standard hinzugekommen und<br />

die Doppelhaushälfte erstmals ausdrücklich erwähnt.<br />

Allerdings sind die Reihenmittelhäuser schlicht vergessen worden<br />

und müssen mittels Korrekturfaktoren abgeleitet werden.<br />

Eine Unterteilung in Niedrig- oder Passivbauweise in logischer<br />

Anlehnung an die Einfamilienhäuser unterbleibt.<br />

Anlage 1<br />

Normalherstellungskosten<br />

IMMOBILIEN<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1 | Bürogebäude / Verwaltungsgebäude<br />

13. Bürogebäude<br />

13.1 Bürogebäude, Massivbau, einfacher Standard 10<br />

13.2 Bürogebäude, Massivbau, mittlerer Standard 10<br />

13.3 Bürogebäude, Massivbau, hoher Standard 10<br />

13.4 Bürogebäude, Stahlskelettbau, einfacher Standard 11<br />

13.5 Bürogebäude, Stahlskelettbau, mittlerer Standard 11<br />

13.6 Bürogebäude, Stahlskelettbau, hoher Standard 11<br />

13.7 Bürogebäude, Holzbau, einfacher Standard 12<br />

13.8 Bürogebäude, Holzbau, mittlerer Standard 12<br />

13.9 Bürogebäude, Holzbau, hoher Standard 12<br />

3 | Gebäude des Gesundheitswesens<br />

32. Krankenhäuser, Tageskliniken<br />

32.10 Krankenhäuser, Kliniken 13<br />

32.11 Tageskliniken, Ärztehäuser 13<br />

34. Alten-, Pflegeheime<br />

34.13 Alten-, Pflegeheime, einfacher Standard 14<br />

34.14 Alten-, Pflegeheime, mittlerer Standard 14<br />

34.15 Alten-, Pflegeheime, hoher Standard 14<br />

4 | Schulen und Kindergärten<br />

41.-43. Schulen<br />

41.16 Allgemeinbildende Schulen 15<br />

42.17 Berufsbildende Schulen 15<br />

43.18 Sonderschulen 15<br />

44. Kindergärten, -tagesstätten<br />

44.19 Kindergärten, einfacher Standard 16<br />

44.20 Kindergärten, mittlerer Standard 16<br />

44.21 Kindergärten, hoher Standard 16<br />

5 | Sportbauten<br />

51. Sporthallen<br />

51.22 Sporthallen (Einfeldhallen) 17<br />

51.23 Sporthallen (Dreifeldhallen) 17<br />

51.24 Sport- und Mehrzweckhallen 17<br />

51.25 Tennishallen 18<br />

52. Schwimmhallen<br />

52.26 Freizeitbäder, Heilbäder 18<br />

6 | Wohnbauten, Gemeinschaftsstätten<br />

61. Ein- und Zweifamilienhäuser<br />

61.27 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, unterkellert, DG ausgebaut, einfacher Standard 19<br />

61.28 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, unterkellert, DG ausgebaut, mittlerer Standard 19<br />

61.29 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, unterkellert, DG ausgebaut, hoher Standard 19<br />

61.30 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, unterkellert, DG nicht ausgebaut, einfacher Standard 20<br />

61.31 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, unterkellert, DG nicht ausgebaut, mittlerer Standard 20<br />

61.32 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, unterkellert, DG nicht ausgebaut, hoher Standard 20<br />

61.33 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, unterkellert, Flachdach*, einfacher Standard 21<br />

61.34 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, unterkellert, Flachdach*, mittlerer Standard 21<br />

61.35 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, unterkellert, Flachdach*, hoher Standard 21<br />

61.36 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, nicht unterkellert, DG ausgebaut, einfacher Standard 22<br />

61.37 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, nicht unterkellert, DG ausgebaut, mittlerer Standard 22<br />

61.38 Ein- und Zweifamilienhäuser, eingeschossig, nicht unterkellert, DG ausgebaut, hoher Standard 22<br />

* Flachdach oder flach geneigtes Dach<br />

Mehrfamilienhäuser werden nach Wohneinheiten in drei Arten<br />

unterteilt. Die Geschosszahl, der Spännertyp und die Anbauart<br />

sind nicht mehr gegliedert. Ebenso fehlt eine Gliederung der<br />

Mischnutzung oder der Größe.<br />

Einen sehr großen Raum nimmt die Standardeinordnung für<br />

landwirtschaftliche Betriebsgebäude in der Anlage 4 ein.<br />

BEZUGSMASSSTAB (ANLAGE 8)<br />

Bisher galten für die NHK 1913 der umbaute Raum und für die<br />

NHK 1995 bzw. NHK 2000 der Bruttorauminhalt (BRI) oder die<br />

Bruttogrundfläche (BGF) als Maßstab. Für alle zukünftigen NHK-<br />

2005-Werte ist die BGF auf Basis der DIN 277/2005 als einziger<br />

Maßstab auch in Hinblick auf eine zukünftige massenweise<br />

Wertermittlung ausschließlich zugelassen. Das BKI hat in Anlage<br />

8 des Berichts erstmals Stellung genommen, wie einzelne<br />

3<br />

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