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23<br />

12<br />

347<br />

Abschnitt 6: Öffentliches Baurecht<br />

u Muster: Formlose Auffor<strong>de</strong>rung an die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong>, nach Ablauf <strong>de</strong>r hierfür vorgesehenen<br />

Frist <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r Genehmigungsfiktion zu bestätigen<br />

An das Landratsamt •••<br />

– Untere Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> –<br />

Bauvoranfrage <strong>de</strong>r Frau •••<br />

Bauvorhaben: Errichtung •••<br />

Baugrundstück: in •••, Flst. Nr. •••<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wir zeigen an, dass uns Frau ••• mit <strong>de</strong>r Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.<br />

Eine Vollmacht ist in <strong>de</strong>r Anlage beigefügt.<br />

Einer ersten Bitte unserer Mandantin mit Schreiben vom •••, <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r Genehmigungsfiktion<br />

zu bestätigen, ist die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> mit Schreiben vom ••• unter Hinweis auf die vermeintliche<br />

Eigenschaft <strong>de</strong>s Vorhabens als Son<strong>de</strong>rbau iSd § 2 Abs. 8 Nr. ••• HBO entgegengetreten, die einer<br />

Behandlung <strong>de</strong>s Bauantrags im vereinfachten Verfahren nach § 57 HBO und damit auch <strong>de</strong>r Möglichkeit<br />

<strong>de</strong>s Eintritts <strong>de</strong>r Genehmigungsfiktion entgegenstün<strong>de</strong>.<br />

Diese Einschätzung <strong>de</strong>r Sach- und Rechtslage teilen wir nicht. Im Einzelnen legen wir dies nachfolgend<br />

dar:<br />

1. Der o.g. Bauantrag vom ••• ist ausweislich <strong>de</strong>r Eingangsbestätigung <strong>de</strong>r Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> am<br />

••• dort eingegangen. Das Vorhaben unterliegt <strong>de</strong>m vereinfachten Genehmigungsverfahren gem.<br />

§ 57 HBO. Diese Regelung ist gem. § 66 Abs. 2 HBO auch auf Bauvoranfragen anzuwen<strong>de</strong>n. Gemäß<br />

§ 57 Abs. 2 S. 3 HBO gilt das Vorhaben mit Ablauf <strong>de</strong>r Dreimonatsfrist, dh mit Ablauf <strong>de</strong>s •••, als<br />

genehmigt.<br />

2. Zu Unrecht unterstellt die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong>, das Vorhaben unterliege nicht <strong>de</strong>m vereinfachten<br />

Verfahren, weil es einen „Son<strong>de</strong>rbau“ darstelle.<br />

a) Das Vorhaben fällt unter § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 HBO. Demnach gehören zur Gebäu<strong>de</strong>klasse 3 „sonstige<br />

Gebäu<strong>de</strong> bis zu 7 m Höhe“. Dies ist unstreitig.<br />

Die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> bemüht zur Begründung <strong>de</strong>r vermeintlichen Son<strong>de</strong>rbaueigenschaft <strong>de</strong>n in<br />

§ 2 Abs. 8 Nr. 18 HBO enthaltenen Auffangtatbestand, weil das Vorhaben wegen <strong>de</strong>r Unterschreitung<br />

<strong>de</strong>r dort genannten (Größen-)Schwellen <strong>de</strong>n Tatbestand einer spezielleren Regelung, insb. <strong>de</strong>s § 2<br />

Abs. 8 Nr. ••• HBO, nicht erfülle. Aber auch dieser „Umweg“ über <strong>de</strong>n Auffangtatbestand rechtfertigt<br />

nicht die Annahme, das Vorhaben sei <strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rbauten zuzurechnen.<br />

b) Angesichts <strong>de</strong>r Spezialregelung, die in § 2 Abs. 8 Nr. ••• HBO enthalten ist, besteht von vornherein<br />

kein Raum für die Anwendung <strong>de</strong>s Auffangtatbestan<strong>de</strong>s. § 2 Abs. 8 HBO ist – an<strong>de</strong>rs noch als die<br />

„insbeson<strong>de</strong>re-Aufzählung“ in <strong>de</strong>r Vorgängerregelung <strong>de</strong>s § 53 Abs. 5 HBO (1993) – als abschließen<strong>de</strong>r<br />

Katalog konzipiert. 10<br />

Die in § 2 Abs. 8 Nr. 18 HBO enthaltene Auffangregelung ist aufgrund <strong>de</strong>s Ausnahmecharakters <strong>de</strong>r<br />

Regelung eng auszulegen (Hornmann, HBO, § 2 Rn 131). Die Auffangregelung erlaubt es nicht, die<br />

Son<strong>de</strong>rbautatbestän<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>n spezielleren Regelungen zu erweitern und Anlagen auch unterhalb<br />

<strong>de</strong>r dort genannten „Einstiegsschwellen“ als Son<strong>de</strong>rbauten einzustufen. Unter <strong>de</strong>m in § 2 Abs. 8<br />

Nr. ••• HBO genannten Maß liegen<strong>de</strong> Vorhaben gehören daher nicht zu <strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rbauten (LT-Drucks.<br />

15/3635, S. 90; ebenso: Nr. 2.8.1.4 <strong>de</strong>s Erlasses zur HBO 2002, StAnz. v. 9.2.2004, S. 746).<br />

10 So ausdr. LT-Drucks. 15/3635, S. 90.<br />

838 Eiding

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