Leseprobe - Beck-Shop.de
Leseprobe - Beck-Shop.de
Leseprobe - Beck-Shop.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
http://www.nomos-shop.<strong>de</strong>/11771<br />
45<br />
Abschnitt 10: Umweltrecht<br />
schosse; im Untergeschoss wer<strong>de</strong>n Kistenwäsche, Materialanlieferung und Frosteranlagen angeordnet,<br />
im Erdgeschoss Erweiterung <strong>de</strong>r Zerlegung sowie Standardisierung, Vakuumierung und<br />
Kommissionierung, im ersten Obergeschoss soll <strong>de</strong>r Bereich „Verpackung“ vergrößert wer<strong>de</strong>n, die<br />
Flächen <strong>de</strong>s ersten Obergeschosses fin<strong>de</strong>n für eine neue Kantine sowie für Lagerflächen für Kartonaufrichter<br />
Verwendung. Höhenmäßig wer<strong>de</strong>n Erdgeschoss und 1. OG an die vorhan<strong>de</strong>nen Fußbo<strong>de</strong>nhöhen<br />
angepasst, im Erdgeschoss auf <strong>de</strong>r Westseite sieben neue Verla<strong>de</strong>rampen mit Überla<strong>de</strong>brücken<br />
geschaffen. Im Untergeschoss wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Ostseite vier Verla<strong>de</strong>rampen mit Überla<strong>de</strong>brücken<br />
errichtet.“<br />
Beweis:<br />
Bauantrag Beigela<strong>de</strong>ne vom •••, Baubeschreibung Beigela<strong>de</strong>ne vom •••<br />
III. Im Rahmen <strong>de</strong>r bauaufsichtlichen Nachbarbeteiligung hatte <strong>de</strong>r Kläger seine Unterschrift verweigert,<br />
aber durch Anschreiben vom ••• u.a. darauf hingewiesen, Belange <strong>de</strong>s Immissionsschutzes<br />
und Auswirkungen auf die betroffene Nachbarschaft seien nicht hinreichend geprüft. In städtebaulicher<br />
Hinsicht sei die Einordnung <strong>de</strong>s Standortes zur Bewertung <strong>de</strong>r Zulässigkeit <strong>de</strong>s Bauvorhabens<br />
in Frage zu stellen. Aufgrund <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n erheblichen Immissionen (Gerüche, Lärm, Luftverunreinigungen)<br />
auf die benachbarten Wohngebiete, u.a. auch das von ihm bewohnte Haus, sei eine<br />
weitere noch intensivere Verletzung <strong>de</strong>s § 5 BImSchG zu erwarten. Die Baumaßnahme führe zu einer<br />
wesentlichen Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Ortsbil<strong>de</strong>s sowie <strong>de</strong>r Lagequalität <strong>de</strong>s Wohnumfel<strong>de</strong>s und damit zu<br />
einer erheblichen Wertmin<strong>de</strong>rung. Da die beantragte Baumaßnahme zu <strong>de</strong>m am gleichen Standort<br />
betriebenem Schlachthof, einer gem. Nr. 7.2 <strong>de</strong>s Anhangs <strong>de</strong>r 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen<br />
Anlage, gehöre, sei statt <strong>de</strong>s baurechtlichen Genehmigungsverfahrens ein immissionsschutzrechtliches<br />
Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.<br />
Beweis:<br />
Anschreiben <strong>de</strong>s Klägers an Beklagte vom •••<br />
IV. Die seitens <strong>de</strong>r Beigela<strong>de</strong>nen beantragte Baugenehmigung wur<strong>de</strong> durch Bescheid <strong>de</strong>r Beklagten<br />
unter Hinweis darauf erteilt, die ebenfalls geplanten sechs Lkw-Waschplätze sowie 46 Lkw-Parkplätze<br />
seien nicht Bestandteil <strong>de</strong>s Baugenehmigungsbescheids, son<strong>de</strong>rn seien geson<strong>de</strong>rt zu beantragen. Zu<br />
auftreten<strong>de</strong>n Lärm- o<strong>de</strong>r Geruchsemissionen wer<strong>de</strong>n im Bescheid keinerlei Angaben getroffen. Aus<br />
<strong>de</strong>n Verwaltungsvorgängen ist im Übrigen nicht ersichtlich, dass diese Gegenstand <strong>de</strong>r (bauaufsichtlichen)<br />
Prüfung gewesen seien.<br />
Beweis:<br />
1. Genehmigungsbescheid Beklagte vom •••<br />
2. Baugenehmigungsakten <strong>de</strong>r Beklagten, Leitzordner I und II<br />
B. Zulässigkeit und Begrün<strong>de</strong>theit <strong>de</strong>r Klage<br />
I. Zulässigkeit<br />
1. Der Verwaltungsrechtsweg iSd § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO ist aufgrund <strong>de</strong>r Tatsache eröffnet, dass es<br />
sich um eine Streitigkeit auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Bau- bzw Immissionsschutzrechts han<strong>de</strong>lt.<br />
2. Dem Kläger steht die für die erhobene Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 VwGO) erfor<strong>de</strong>rliche Klagebefugnis<br />
iSd § 42 Abs. 2 VwGO zur Seite, da die Möglichkeit besteht, dass er aufgrund <strong>de</strong>r angefochtenen<br />
Baugenehmigung in seinen Rechten verletzt wird. Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ergibt<br />
sich dabei sowohl wegen <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Kläger behaupteten Wahl <strong>de</strong>s unzutreffen<strong>de</strong>n Genehmigungsverfahrens<br />
wie wegen <strong>de</strong>r geltend gemachten Geräusch- und Geruchsimmissionen.<br />
3. Der Kläger ist Nachbar iSd Nachbar- und Immissionsschutzrechts, da sich <strong>de</strong>r Kreis <strong>de</strong>r „benachbarten<br />
Grundstücke“ je nach Reichweite <strong>de</strong>r rechtlich relevanten Auswirkungen <strong>de</strong>s Vorhabens unterschiedlich<br />
bemisst und <strong>de</strong>mzufolge über die unmittelbar angrenzen<strong>de</strong>n Grundstücke hinausgehen<br />
kann. Ist im Hinblick auf bauordnungsrechtliche Vorschriften <strong>de</strong>r Kreis <strong>de</strong>r „benachbarten Grund-<br />
1600 Hofmann-Hoeppel