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http://www.nomos-shop.<strong>de</strong>/11771<br />

§ 45 Immissionsschutzrecht 45<br />

• Die gesamte Anlage bedarf dann einer Genehmigung, wenn die für die Genehmigungsbedürftigkeit<br />

maßgeben<strong>de</strong> Leistungsgrenze o<strong>de</strong>r Anlagengröße durch die Erweiterung einer<br />

bestehen<strong>de</strong>n Anlage erstmals überschritten wird (§ 1 Abs. 5).<br />

„Die Schlachthof-Stadt GmbH plant auf ihrem Gelän<strong>de</strong> an <strong>de</strong>r Schlachthofstraße ein neues Gebäu<strong>de</strong><br />

für die Produktion, angebaut an <strong>de</strong>r Südseite <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Gebäu<strong>de</strong>s. In <strong>de</strong>m neuen Produktionsgebäu<strong>de</strong><br />

sollen die aus <strong>de</strong>n Kühlräumen kommen<strong>de</strong>n Schweinehälften weiterverarbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Nebenprodukte wie Schwarten, Knochen, Fette sollen in separaten geschlossenen Containern<br />

gesammelt und einer weiteren Verarbeitung zugeführt wer<strong>de</strong>n. Das neue Gebäu<strong>de</strong> hat vier Gebb)<br />

Insbeson<strong>de</strong>re: Auslegung <strong>de</strong>s Begriffs „Nebeneinrichtung“ iSv § 1 Abs. 2 Nr. 2 <strong>de</strong>r 4. BImSchV<br />

Typische Fallkonstellation: Auslegungsschwierigkeiten bereitet häufig <strong>de</strong>r in § 1 Abs. 2 Nr. 2<br />

<strong>de</strong>r 4. BImSchV verwandte Begriff <strong>de</strong>r „Nebeneinrichtung“, insb. dann, wenn hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Erweiterung einer bestehen<strong>de</strong>n und betriebenen Anlage lediglich eine Baugenehmigung mit <strong>de</strong>r<br />

Begründung erteilt wird, bei <strong>de</strong>r baulichen Erweiterung handle es sich nicht um eine „Nebeneinrichtung“<br />

mit <strong>de</strong>r Folge, dass keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wäre.<br />

u Muster: Klage auf Aufhebung bauaufsichtlicher Genehmigung wegen Erfor<strong>de</strong>rnisses immissionsschutzrechtlicher<br />

(Än<strong>de</strong>rungs-)Genehmigung eines Zerlegebetriebs als Nebeneinrichtung<br />

eines immissionsschutzrechtlich genehmigten Schlachtbetriebs<br />

55<br />

56<br />

618<br />

Verwaltungsgericht •••<br />

In <strong>de</strong>r Verwaltungsstreitsache •••<br />

wegen: Bau-/Immissionsschutzrechts<br />

zeige ich ausweislich anliegen<strong>de</strong>r Prozessvollmacht an, dass ich <strong>de</strong>n Kläger anwaltlich vertrete.<br />

Namens und auftrags <strong>de</strong>s Klägers erhebe ich hiermit<br />

mit <strong>de</strong>m Antrag, zu erkennen:<br />

Klage<br />

1. Der Bescheid <strong>de</strong>r Beklagten vom ••• über die bauaufsichtliche Genehmigung für <strong>de</strong>n Bau eines<br />

Produktionsgebäu<strong>de</strong>s für die Weiterverarbeitung von Schweinehälften (Zerlegebetrieb) wird aufgehoben.<br />

2. Die Kosten <strong>de</strong>s Rechtsstreits trägt die Beklagte.<br />

Zur Begründung trage ich vor:<br />

A. Sachverhalt<br />

I. Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Fl. Nr. •••, Gemarkung<br />

•••, das östlich in ca. 700 m Entfernung zu <strong>de</strong>m durch die Beigela<strong>de</strong>nen betriebenen Schlachthof und<br />

<strong>de</strong>m daran angrenzen<strong>de</strong>n, bauaufsichtlich genehmigten Zerlegebetrieb gelegen ist. Zwischen <strong>de</strong>m<br />

Grundstück <strong>de</strong>s Klägers und <strong>de</strong>m Betriebsgelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Zerlegebetriebs wie <strong>de</strong>s Schlachthofes befin<strong>de</strong>t<br />

sich unmittelbar östlich angrenzend eine mehrspurige Bahntrasse, an die östlich ein ca. 300 m breiter<br />

Grüngürtel angrenzt, anschließend das Wohngebiet, in <strong>de</strong>m das Haus <strong>de</strong>s Klägers belegen ist.<br />

II. Die Beigela<strong>de</strong>ne betreibt seit ••• einen Schlachthof mit einer maximalen Tagesschlachtkapazität<br />

von <strong>de</strong>rzeit 12.000 Schweinen/Tag entsprechend 1.380 t/d. In <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Baugenehmigungsantrag <strong>de</strong>r<br />

Beigela<strong>de</strong>nen für Bau und Betrieb eines Produktionsgebäu<strong>de</strong>s für die Weiterverarbeitung von Schweinehälften<br />

(Zerlegebetrieb) mit einer Größe von ca. 96 m x 31 m x 30 m (L x B x H) beigefügten<br />

Baubeschreibung heißt es:<br />

Hofmann-Hoeppel 1599

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