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http://www.nomos-shop.<strong>de</strong>/11771<br />

§ 43 Europäisches Beihilfenrecht 43<br />

(3) Falls dieses Schreiben vertrauliche Angaben enthält, die nicht offengelegt wer<strong>de</strong>n sollen, wer<strong>de</strong>n<br />

Sie gebeten, bei <strong>de</strong>r Kommission innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang einen mit Grün<strong>de</strong>n<br />

versehenen Antrag auf vertrauliche Behandlung zu stellen. An<strong>de</strong>rnfalls geht die Kommission davon<br />

aus, dass Sie mit <strong>de</strong>r Offenlegung <strong>de</strong>r Angaben und mit <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>s vollständigen Wortlauts<br />

dieses Schreibens in <strong>de</strong>r verbindlichen Sprachfassung auf folgen<strong>de</strong>r Website einverstan<strong>de</strong>n sind:<br />

http://ec.europa.eu/eu_law/state_aids/state_aids_texts_<strong>de</strong>.htm.<br />

Brüssel, <strong>de</strong>n •••<br />

Für die Kommission<br />

•••<br />

(Wettbewerbskommissar •••)<br />

Mitglied <strong>de</strong>r Kommission t<br />

3. Negativbeschluss <strong>de</strong>r Europäischen Kommission<br />

Sieht die Europäische Kommission die Beihilfe als mit <strong>de</strong>m Gemeinsamen Markt unvereinbar<br />

an, ergeht ein Negativbeschluss nach Art. 7 Abs. 5 VVO mit ausführlicher Begründung und<br />

folgen<strong>de</strong>m Ausspruch:<br />

u<br />

Muster: Negativbeschluss <strong>de</strong>r Europäischen Kommission<br />

Artikel 1<br />

Die staatliche Unterstützung, die ••• (Mitgliedstaat) zu Gunsten von ••• (Unternehmen) iHv ••• €<br />

gewährt hat, ist mit <strong>de</strong>m Gemeinsamen Markt unvereinbar.<br />

Artikel 2<br />

(1) ••• (Mitgliedstaat) ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die in Art. 1 genannte, rechtswidrig<br />

gewährte Beihilfe abzuschaffen und vom Empfänger zurückzufor<strong>de</strong>rn.<br />

(2) Die Beitreibung <strong>de</strong>r Beihilfe erfolgt nach <strong>de</strong>n nationalen Verfahren. Der beizutreiben<strong>de</strong> Beihilfenbetrag<br />

erhöht sich um die Zinsen, die ab <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s Erhalts <strong>de</strong>r Beihilfe durch <strong>de</strong>n Empfänger<br />

bis zu ihrer tatsächlichen Rückzahlung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s für die Berechnung <strong>de</strong>s Subventionsäquivalents<br />

<strong>de</strong>r Beihilfen verwen<strong>de</strong>ten Bezugssatzes berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Artikel 3<br />

••• (Mitgliedstaat) teilt <strong>de</strong>r Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses<br />

die Maßnahmen mit, die ergriffen wur<strong>de</strong>n, um <strong>de</strong>m Beschluss nachzukommen.<br />

Artikel 4<br />

Dieser Beschluss ist an ••• (Mitgliedstaat) gerichtet.<br />

25<br />

26<br />

597<br />

Brüssel, <strong>de</strong>n •••<br />

Für die Kommission<br />

•••<br />

(Wettbewerbskommissar •••)<br />

Mitglied <strong>de</strong>r Kommission t<br />

Meßmer/Bernhard 1505

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