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http://www.nomos-shop.<strong>de</strong>/11771<br />
§ 43 Europäisches Beihilfenrecht 43<br />
(3) Falls dieses Schreiben vertrauliche Angaben enthält, die nicht offengelegt wer<strong>de</strong>n sollen, wer<strong>de</strong>n<br />
Sie gebeten, bei <strong>de</strong>r Kommission innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang einen mit Grün<strong>de</strong>n<br />
versehenen Antrag auf vertrauliche Behandlung zu stellen. An<strong>de</strong>rnfalls geht die Kommission davon<br />
aus, dass Sie mit <strong>de</strong>r Offenlegung <strong>de</strong>r Angaben und mit <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>s vollständigen Wortlauts<br />
dieses Schreibens in <strong>de</strong>r verbindlichen Sprachfassung auf folgen<strong>de</strong>r Website einverstan<strong>de</strong>n sind:<br />
http://ec.europa.eu/eu_law/state_aids/state_aids_texts_<strong>de</strong>.htm.<br />
Brüssel, <strong>de</strong>n •••<br />
Für die Kommission<br />
•••<br />
(Wettbewerbskommissar •••)<br />
Mitglied <strong>de</strong>r Kommission t<br />
3. Negativbeschluss <strong>de</strong>r Europäischen Kommission<br />
Sieht die Europäische Kommission die Beihilfe als mit <strong>de</strong>m Gemeinsamen Markt unvereinbar<br />
an, ergeht ein Negativbeschluss nach Art. 7 Abs. 5 VVO mit ausführlicher Begründung und<br />
folgen<strong>de</strong>m Ausspruch:<br />
u<br />
Muster: Negativbeschluss <strong>de</strong>r Europäischen Kommission<br />
Artikel 1<br />
Die staatliche Unterstützung, die ••• (Mitgliedstaat) zu Gunsten von ••• (Unternehmen) iHv ••• €<br />
gewährt hat, ist mit <strong>de</strong>m Gemeinsamen Markt unvereinbar.<br />
Artikel 2<br />
(1) ••• (Mitgliedstaat) ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die in Art. 1 genannte, rechtswidrig<br />
gewährte Beihilfe abzuschaffen und vom Empfänger zurückzufor<strong>de</strong>rn.<br />
(2) Die Beitreibung <strong>de</strong>r Beihilfe erfolgt nach <strong>de</strong>n nationalen Verfahren. Der beizutreiben<strong>de</strong> Beihilfenbetrag<br />
erhöht sich um die Zinsen, die ab <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s Erhalts <strong>de</strong>r Beihilfe durch <strong>de</strong>n Empfänger<br />
bis zu ihrer tatsächlichen Rückzahlung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s für die Berechnung <strong>de</strong>s Subventionsäquivalents<br />
<strong>de</strong>r Beihilfen verwen<strong>de</strong>ten Bezugssatzes berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Artikel 3<br />
••• (Mitgliedstaat) teilt <strong>de</strong>r Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses<br />
die Maßnahmen mit, die ergriffen wur<strong>de</strong>n, um <strong>de</strong>m Beschluss nachzukommen.<br />
Artikel 4<br />
Dieser Beschluss ist an ••• (Mitgliedstaat) gerichtet.<br />
25<br />
26<br />
597<br />
Brüssel, <strong>de</strong>n •••<br />
Für die Kommission<br />
•••<br />
(Wettbewerbskommissar •••)<br />
Mitglied <strong>de</strong>r Kommission t<br />
Meßmer/Bernhard 1505