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Stellungnahme zur Vernehmlassung der Verordnung zum Schutz vor ...

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Erläuterung zu den einzelnen Artikeln, Fortsetzung<br />

Oberhoheit<br />

über<br />

Lufträume?<br />

Zitat:<br />

In Räumen, bei denen nur eine Seite o<strong>der</strong> ein kleiner Teil des Daches<br />

ins Freie offen sind, bleibt die rauchbelastete Luft drinnen und<br />

zirkuliert nur ungenügend. Die sich darin aufhaltenden Personen<br />

sind daher dem Rauch fast ebenso stark ausgesetzt wie in einem<br />

vollständig geschlossenen Raum.<br />

Seite | 13<br />

Diese Feststellungen entstammen wohl eher einer blühenden Fantasie<br />

als sachlichen Beobachtungen und <strong>der</strong> Kenntnis physikalischer Gesetze.<br />

Die Autoren sind nicht in <strong>der</strong> Lage, diese realitätsfremde Behauptung zu<br />

belegen, konkreten Fakten, Messwerte, Grenzwerte <strong>vor</strong>zulegen.<br />

Mit <strong>der</strong> selben Begründung müsste man alle öffentlich zugänglichen,<br />

geschlossenen Parkgaragen o<strong>der</strong> überdeckten Parkplätze verbieten, wo<br />

z.B. Benzolkonzentrationen um ein Vielfaches höher sind als in einer<br />

verrauchten Diskothek. O<strong>der</strong> Pizzaöfen, da nur ein kleiner Teil des Daches<br />

(<strong>der</strong> Kamin) ins Freie offen ist.<br />

Es stellt sich die Frage, welche Belastung mit Schadstoffen denn<br />

überhaupt zulässig sein soll. Warum gelten die selben Überlegungen<br />

nicht auch für den grössten öffentlichen Raum, nämlich unsere Städte, in<br />

denen annähernd die selben Schadstoffe in wesentlich grösseren<br />

Konzentrationen gemessen werden? Die vom BAG gern zitierte<br />

SAPALDIA-Studie liefert dazu interessante Aufschlüsse.<br />

Warum werden nicht die seit Jahren bekannten internationalen<br />

Richtwerte für Schadstoffbelastungen am Arbeitsplatz als Referenzen<br />

herangezogen?<br />

Artikel 2 –<br />

Rauchverbot<br />

und <strong>Schutz</strong> <strong>vor</strong><br />

Passivrauchen<br />

Absatz 3<br />

Zitat:<br />

Diese allgemeine Vorschrift sieht <strong>vor</strong>, dass <strong>der</strong> Rauch aus Räumen,<br />

in denen das Rauchen gestattet ist (beispielsweise Einzelbüros), die<br />

Personen in angrenzenden Räumen mit einem Rauchverbot nicht<br />

belästigen darf.<br />

Wer entscheidet, ob sich die Person im angrenzenden Raum belästigt<br />

fühlen darf? Manche Personen fühlen sich bereits belästigt, wenn sie<br />

schon nur eine Zigarette sehen.<br />

Was hat das mit gesundheitlichem <strong>Schutz</strong> zu tun?<br />

Continued on next page<br />

12. August 2009

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