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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im März - Landkreis Regensburg

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Ausschreibung Praktikumsstellen<br />

Wir bieten zum 01. September 2010 drei Praktikumsstellen für<br />

eine Ausbildung<br />

Erzieher/Kinderpfleger/innen<br />

(Sozialpädagogisches Seminar 1)<br />

(früher: Vorpraktikum)<br />

in den Kindertageseinrichtungen: Kindergarten Diesenbach, Kindergarten<br />

Sonnenschein, Eitlbrunn, Kinderhaus „Am Märchenbrunnen“,<br />

Regenstauf.<br />

Bewerbungen richten Sie bitte an:<br />

Marktgemeinde Regenstauf<br />

Personalabteilung<br />

Bahnhofstraße 15<br />

93128 Regenstauf<br />

Für Fragen stehen die Leiterinnen der Kindergärten<br />

zur Verfügung:<br />

Frau Mittermeier, Diesenbach, Tel. 09402/5418<br />

Frau Heyde, Eitlbrunn, Tel. 09402/937880<br />

Frau Meller, Regenstauf, Tel. 09402/7184<br />

Hochwasserrückhaltebecken <strong>im</strong> Steinbachtal<br />

Der Markt Regenstauf beabsichtigt <strong>im</strong> Steinbachtal ein Hochwasserrückhaltebecken<br />

zum Schutz der Wohnsiedlungen am Steinbach<br />

<strong>und</strong> Weihermühlbach zu errichten. Im Zuge dieser Baumaßnahme<br />

ist beabsichtigt, entlang des Steinbaches <strong>und</strong> des Weihermühlbaches<br />

begleitend ökologische Maßnahmen zur Renaturierung des<br />

Bachlaufes durchzuführen. Die Anwohner des Steinbaches <strong>und</strong> des<br />

Weihermühlbaches, die den Bachlauf in der Vergangenheit verrohrt<br />

bzw. verbaut haben, erhalten so in Begleitung der o.g. Maßnahme<br />

die Möglichkeit, die Verrohrungen beseitigen zu lassen <strong>und</strong> einen<br />

natürlichen Bachlauf herzustellen.<br />

Auskunft für interessierte Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer erteilt das Bauamt,<br />

Z<strong>im</strong>mer 39, Tel. 09402/50939<br />

10<br />

Hinweise zur Rentenversicherung<br />

Freiwillige Beiträge<br />

Rentenversicherte, die laufend freiwillige Beiträge leisten <strong>und</strong> ihre<br />

Beiträge für 2009 noch nicht an den jeweiligen Rentenversicherungsträger<br />

überwiesen haben, können diese Beiträge noch bis<br />

spätestens 31. <strong>März</strong> 2010 einzahlen. Beiträge, die jedoch nach<br />

dem 31. <strong>März</strong> überwiesen werden, sind unwirksam <strong>und</strong> können<br />

unter Umständen zum Wegfall des Anspruches auf Erwerbsminderungsrente<br />

führen. Als Monatsbeitrag kann für das Jahr 2009<br />

jeder Betrag zwischen 79,60 Euro (Mindestbeitrag) <strong>und</strong> 1094,50<br />

Euro (Höchstbeitrag) gezahlt werden.<br />

Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten<br />

Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,<br />

zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse <strong>und</strong><br />

anderer Gesetze vom 15.07.2009, BGBl. I S. 1939 wurde eine<br />

Möglichkeit zu einer Sondernachzahlung freiwilliger Beiträge<br />

zur Rentenversicherung geschaffen. Rechtsgr<strong>und</strong>lage ist § 208<br />

Sozialgesetzbuch VI.<br />

Diese Vorschrift ermöglicht es allen Versicherten, für die zwar<br />

Kindererziehungszeiten anerkannt worden sind, die aber die allgemeine<br />

Wartezeit von 60 Kalendermonaten zur Erreichung der Regelaltersrente<br />

nicht erfüllt haben, fehlende Beiträge nachzuzahlen.<br />

Überprüfung von Erwerbsminderungsrenten auf Zeit möglich<br />

Wie die Deutsche Rentenversicherung Arbeitsgemeinschaft<br />

Bayern mitteilt, können aufgr<strong>und</strong> eines Urteils des B<strong>und</strong>essozialgerichtes<br />

vom 24.10.1996 (Aktenzeichen: 4 RA 31/96) Erwerbsminderungsrenten,<br />

die in der Zeit vom 01. Januar 1992 bis zum<br />

30. April 2007 mindestens einmal verlängert wurden, überprüft<br />

werden. Dadurch können sich unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen<br />

Rentennachzahlungen ergeben. Die Überprüfung kann auch erfolgen,<br />

wenn die Rente inzwischen unbefristet als Dauerrente gezahlt<br />

wird oder wenn bereits Altersrente bezogen wird. Alle Personen,<br />

die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, können einen<br />

Überprüfungsantrag be<strong>im</strong> zuständigen Rentenversicherungsträger<br />

stellen.<br />

Nähere Auskünfte dazu können bei der Beratungsstelle der Rentenversicherungsträger,<br />

be<strong>im</strong> Staatlichen Versicherungsamt<br />

<strong>im</strong> Landratsamt <strong>Regensburg</strong>, Altmühlstr. 3, 93059 <strong>Regensburg</strong>,<br />

Tel. 0941/4009263 oder be<strong>im</strong> Versicherungsamt des Marktes<br />

Regenstauf, Bahnhofstr. 15, Z<strong>im</strong>mer Nr. 12, Tel. 509-12 eingeholt<br />

werden. Seit Oktober 2005 ist die Deutsche Rentenversicherung<br />

aufgr<strong>und</strong> einer Organisationsreform neu strukturiert worden. Die<br />

B<strong>und</strong>esversicherungsanstalt für Angestellte heißt nun „Deutsche<br />

Rentenversicherung B<strong>und</strong>“ <strong>und</strong> die Landesversicherungsanstalt<br />

Niederbayern/Oberpfalz führt seit 01.01.2007 den Namen „Deutsche<br />

Rentenversicherung Bayern Süd“, da sie mit der Deutschen<br />

Rentenversicherung Oberbayern zusammengelegt wurde. Die<br />

Anschrift der gemeinsamen Beratungsstelle lautet:<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Max<strong>im</strong>ilianstr. 9<br />

93047 <strong>Regensburg</strong><br />

Tel. 0941/5849-0<br />

Fax: 0941/5849-190<br />

E-Mail: beratung-regensburg@drv-bayernsued.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Dienstag 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Die Beratungen sind kostenlos. Es ist jedoch zweckmäßig, sich bei<br />

den vorgenannten Beratungsstellen telefonisch anzumelden.<br />

Für telefonische Auskünfte steht auch das kostenlose Bürgertelefon<br />

der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000<br />

48088 zur Verfügung.<br />

Markt Regenstauf<br />

- Versicherungsamt -

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