Kultur- und Mehrgenerationenhaus im März - Landkreis Regensburg
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Ausschreibung Praktikumsstellen<br />
Wir bieten zum 01. September 2010 drei Praktikumsstellen für<br />
eine Ausbildung<br />
Erzieher/Kinderpfleger/innen<br />
(Sozialpädagogisches Seminar 1)<br />
(früher: Vorpraktikum)<br />
in den Kindertageseinrichtungen: Kindergarten Diesenbach, Kindergarten<br />
Sonnenschein, Eitlbrunn, Kinderhaus „Am Märchenbrunnen“,<br />
Regenstauf.<br />
Bewerbungen richten Sie bitte an:<br />
Marktgemeinde Regenstauf<br />
Personalabteilung<br />
Bahnhofstraße 15<br />
93128 Regenstauf<br />
Für Fragen stehen die Leiterinnen der Kindergärten<br />
zur Verfügung:<br />
Frau Mittermeier, Diesenbach, Tel. 09402/5418<br />
Frau Heyde, Eitlbrunn, Tel. 09402/937880<br />
Frau Meller, Regenstauf, Tel. 09402/7184<br />
Hochwasserrückhaltebecken <strong>im</strong> Steinbachtal<br />
Der Markt Regenstauf beabsichtigt <strong>im</strong> Steinbachtal ein Hochwasserrückhaltebecken<br />
zum Schutz der Wohnsiedlungen am Steinbach<br />
<strong>und</strong> Weihermühlbach zu errichten. Im Zuge dieser Baumaßnahme<br />
ist beabsichtigt, entlang des Steinbaches <strong>und</strong> des Weihermühlbaches<br />
begleitend ökologische Maßnahmen zur Renaturierung des<br />
Bachlaufes durchzuführen. Die Anwohner des Steinbaches <strong>und</strong> des<br />
Weihermühlbaches, die den Bachlauf in der Vergangenheit verrohrt<br />
bzw. verbaut haben, erhalten so in Begleitung der o.g. Maßnahme<br />
die Möglichkeit, die Verrohrungen beseitigen zu lassen <strong>und</strong> einen<br />
natürlichen Bachlauf herzustellen.<br />
Auskunft für interessierte Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer erteilt das Bauamt,<br />
Z<strong>im</strong>mer 39, Tel. 09402/50939<br />
10<br />
Hinweise zur Rentenversicherung<br />
Freiwillige Beiträge<br />
Rentenversicherte, die laufend freiwillige Beiträge leisten <strong>und</strong> ihre<br />
Beiträge für 2009 noch nicht an den jeweiligen Rentenversicherungsträger<br />
überwiesen haben, können diese Beiträge noch bis<br />
spätestens 31. <strong>März</strong> 2010 einzahlen. Beiträge, die jedoch nach<br />
dem 31. <strong>März</strong> überwiesen werden, sind unwirksam <strong>und</strong> können<br />
unter Umständen zum Wegfall des Anspruches auf Erwerbsminderungsrente<br />
führen. Als Monatsbeitrag kann für das Jahr 2009<br />
jeder Betrag zwischen 79,60 Euro (Mindestbeitrag) <strong>und</strong> 1094,50<br />
Euro (Höchstbeitrag) gezahlt werden.<br />
Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten<br />
Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,<br />
zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse <strong>und</strong><br />
anderer Gesetze vom 15.07.2009, BGBl. I S. 1939 wurde eine<br />
Möglichkeit zu einer Sondernachzahlung freiwilliger Beiträge<br />
zur Rentenversicherung geschaffen. Rechtsgr<strong>und</strong>lage ist § 208<br />
Sozialgesetzbuch VI.<br />
Diese Vorschrift ermöglicht es allen Versicherten, für die zwar<br />
Kindererziehungszeiten anerkannt worden sind, die aber die allgemeine<br />
Wartezeit von 60 Kalendermonaten zur Erreichung der Regelaltersrente<br />
nicht erfüllt haben, fehlende Beiträge nachzuzahlen.<br />
Überprüfung von Erwerbsminderungsrenten auf Zeit möglich<br />
Wie die Deutsche Rentenversicherung Arbeitsgemeinschaft<br />
Bayern mitteilt, können aufgr<strong>und</strong> eines Urteils des B<strong>und</strong>essozialgerichtes<br />
vom 24.10.1996 (Aktenzeichen: 4 RA 31/96) Erwerbsminderungsrenten,<br />
die in der Zeit vom 01. Januar 1992 bis zum<br />
30. April 2007 mindestens einmal verlängert wurden, überprüft<br />
werden. Dadurch können sich unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen<br />
Rentennachzahlungen ergeben. Die Überprüfung kann auch erfolgen,<br />
wenn die Rente inzwischen unbefristet als Dauerrente gezahlt<br />
wird oder wenn bereits Altersrente bezogen wird. Alle Personen,<br />
die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, können einen<br />
Überprüfungsantrag be<strong>im</strong> zuständigen Rentenversicherungsträger<br />
stellen.<br />
Nähere Auskünfte dazu können bei der Beratungsstelle der Rentenversicherungsträger,<br />
be<strong>im</strong> Staatlichen Versicherungsamt<br />
<strong>im</strong> Landratsamt <strong>Regensburg</strong>, Altmühlstr. 3, 93059 <strong>Regensburg</strong>,<br />
Tel. 0941/4009263 oder be<strong>im</strong> Versicherungsamt des Marktes<br />
Regenstauf, Bahnhofstr. 15, Z<strong>im</strong>mer Nr. 12, Tel. 509-12 eingeholt<br />
werden. Seit Oktober 2005 ist die Deutsche Rentenversicherung<br />
aufgr<strong>und</strong> einer Organisationsreform neu strukturiert worden. Die<br />
B<strong>und</strong>esversicherungsanstalt für Angestellte heißt nun „Deutsche<br />
Rentenversicherung B<strong>und</strong>“ <strong>und</strong> die Landesversicherungsanstalt<br />
Niederbayern/Oberpfalz führt seit 01.01.2007 den Namen „Deutsche<br />
Rentenversicherung Bayern Süd“, da sie mit der Deutschen<br />
Rentenversicherung Oberbayern zusammengelegt wurde. Die<br />
Anschrift der gemeinsamen Beratungsstelle lautet:<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Max<strong>im</strong>ilianstr. 9<br />
93047 <strong>Regensburg</strong><br />
Tel. 0941/5849-0<br />
Fax: 0941/5849-190<br />
E-Mail: beratung-regensburg@drv-bayernsued.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Dienstag 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Die Beratungen sind kostenlos. Es ist jedoch zweckmäßig, sich bei<br />
den vorgenannten Beratungsstellen telefonisch anzumelden.<br />
Für telefonische Auskünfte steht auch das kostenlose Bürgertelefon<br />
der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000<br />
48088 zur Verfügung.<br />
Markt Regenstauf<br />
- Versicherungsamt -