Kultur- und Mehrgenerationenhaus im März - Landkreis Regensburg
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Berichte aus den Sitzungen<br />
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung<br />
des Marktgemeinderates vom 19. Januar 2010<br />
Den Vorsitz führte 1. Bürgermeister Siegfried Böhringer.<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes „Peter-Rosegger-Straße“<br />
in Regenstauf<br />
- Aufstellungsbeschluss<br />
- Billigungsbeschluss<br />
- Beschlussfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit <strong>und</strong> der<br />
Behörden<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Firma Schmalzl Massivhaus<br />
GmbH & CO. KG ihr Gr<strong>und</strong>stück an der Peter-Rosegger-Straße<br />
bebauen wolle. Das Landratsamt <strong>Regensburg</strong> habe sich zur Sicherung<br />
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen. Um dieses<br />
Ziel zu erreichen, sei beabsichtigt, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />
nach § 13 a BauGB zu entwickeln. Die geplante<br />
Erschließung des kleinen Baugebietes sowie das Maß <strong>und</strong> die Art<br />
der baulichen Nutzung könne aus dem ausgereichten Plansatz<br />
entnommen werden. Hinsichtlich des lmmissionsschutzes, bezogen<br />
auf den östlich benachbart liegenden Gewerbebetrieb, sei von<br />
der lmmissionsschutzbehörde be<strong>im</strong> Landratsamt <strong>Regensburg</strong> kein<br />
Gutachten gefordert worden.<br />
Frau Vielhuber führt zu dem Gr<strong>und</strong>stück entlang der Friedenstraße<br />
aus, dass das Planungsbüro für das Gr<strong>und</strong>stück zwei Entwürfe<br />
ausgearbeitet habe <strong>und</strong> zwar einmal mit Durchgangsstraße <strong>und</strong><br />
einmal mit Wendehammer in Verlängerung der Peter-Rosegger-<br />
Straße. Gr<strong>und</strong>sätzlich sei der Bebauungsplan an ein allgemeines<br />
Wohngebiet anzupassen. Die Fläche liege nicht <strong>im</strong> Flächennutzungsplan.<br />
Nördlich sei <strong>im</strong> Bestand ein Mischgebiet <strong>und</strong> östlich<br />
angrenzend Gewerbegebiet. Von dem östlich angrenzenden<br />
Bestandsbetrieb gehe jedoch kein wesentlicher Lieferverkehr aus.<br />
Insbesondere herrsche dort nur Tagbetrieb vor. Die Immissionen<br />
der B<strong>und</strong>esstraße würden durch die bereits vorhandene Hauskette<br />
abgeschirmt. Da der Gewerbebetrieb nicht störend sei, könne die<br />
Situation unproblematisch überplant werden. Die Variante 1 sehe<br />
eine Straßenerschließung in der Weise vor, dass die Peter-Rosegger-Straße<br />
verlängert <strong>und</strong> wieder an die Friedenstraße angeschlossen<br />
werde. Die Alternative sehe am Ende der Ausbaustraße<br />
einen Wendehammer mit einem Durchmesser von 80 Meter vor. Vor<br />
der Erschließungsabwicklung sei es in vielen Fällen vorteilhafter,<br />
wenn man durch das Baugebiet durchfahren könne. Insofern habe<br />
die Variante 1 gewisse Vorteile. Von der Bebauung sei ED oder E<br />
+ 1 vorgesehen. Hinsichtlich der Dächer seien keine wesentlichen<br />
Einschränkungen gegeben. Ein separater Gehweg <strong>und</strong> separate<br />
Parkplätze seien in der Straße nicht erforderlich. Die Straße habe<br />
eine Ausbaubreite von 5,50 Metern.<br />
FW-Fraktionssprecher Viehbacher stellt die Fragen, welche Variante<br />
Favorit sei, welche Stellplatzvorgabe bestehe <strong>und</strong> wer die<br />
Erschließung vornehme.<br />
Frau Vielhuber entgegnet hierauf dass gr<strong>und</strong>sätzlich ein Einfamilienhaus<br />
nach Baurecht zwei Stellplätze vorzuweisen habe.<br />
Für jede weitere Wohnung <strong>im</strong> Haus sei ein zusätzlicher Stellplatz<br />
erforderlich.<br />
Marktgemeinderat Drindl regt an, den Straßenausbau dem Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />
per Erschließungsvertrag aufzuerlegen. Marktgemeinderat<br />
Schleinkofer stellt fest, dass sich die CSU-Fraktion<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich für den Bebauungsplan ausspreche. Die Baulücke<br />
könne über die vorgestellte Variante 1 gut erschlossen werden.<br />
Ein ökologisch unerwünschter Landverbrauch außerhalb der<br />
Ortslage sei damit nicht verb<strong>und</strong>en. Die notwendige Infrastruktur<br />
<strong>im</strong> Umfeld sei vorhanden. Leben könne man mit beiden Varianten.<br />
Eine durchgehende Straße werde jedoch als vorteilhafter erachtet.<br />
Wenn jedoch die Variante Wendehammer umgesetzt werde, stelle<br />
sich die Frage nach der weiteren Nutzung des für den Straßenbau<br />
vorgesehenen Gr<strong>und</strong>stücks, welches <strong>im</strong> Eigentum der Gemeinde<br />
stehe. Es stelle sich die Frage, ob die Nachbarn dies erwerben<br />
würden.<br />
Bauamtsleiter Viehbacher berichtet, dass hierzu mit den Anliegern<br />
bereits Gespräche geführt worden seien. Ein Nachbar sei bereit,<br />
die Hälfte des Gr<strong>und</strong>stücks zu erwerben.<br />
8<br />
Marktgemeinderat Drindl regt an, in den Bebauungsplan einen<br />
Hinweis aufzunehmen, dass innerhalb einer best<strong>im</strong>mten Frist eine<br />
Bebauung zu erfolgen habe.<br />
Frau Vielhuber führt hierzu aus, dass gr<strong>und</strong>sätzlich ein Hinweis<br />
aufgenommen werden könne, der jedoch keinen rechtsverbindlichen<br />
Charakter habe. Die Festsetzung eines Bauzwangs sei<br />
jedoch recht lich schwierig. Es sei unbestritten, dass es für viele<br />
Sachen gute Gründe gebe, die sinnvoll seien, jedoch dem Bauherrn<br />
überlassen werden müssten. Dies gelte dem Gr<strong>und</strong>e auch für die<br />
Festsetzung eines Bauzwangs.<br />
SPD-Fraktionssprecher Dechant führt aus, dass auch die SPD-<br />
Fraktion den Lückenschluss für sinnvoll erachte. Vertretbar sei<br />
sowohl die Ringverkehr - als auch die Wendehammerlösung. Auch<br />
die SPD-Fraktion räume dem Ringschluss den Vorzug ein. Dieser<br />
biete für den Anliegerverkehr gewisse Vorteile.<br />
Der Marktgemeinderat fasst folgenden<br />
BEScHLUSS I:<br />
Nördlich der Friedenstraße in Regenstauf wird für den Bereich der<br />
Gr<strong>und</strong>stücke mit den Flurnummern 845 <strong>und</strong> 844/14 Gemarkung<br />
Regenstauf ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich<br />
umfasst ca. 0,48 ha <strong>und</strong> wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.<br />
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird die bauliche<br />
Nutzung unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung<br />
geregelt <strong>und</strong> die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für eine Nachverdichtung<br />
der Bebauung <strong>im</strong> bestehenden Siedlungsbereich geschaffen. Der<br />
Bebauungsplan wird deshalb als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />
nach § 13a BauGB aufgestellt.<br />
- zugest<strong>im</strong>mt mit 21 : 0 St<strong>im</strong>men<br />
Der Marktgemeinderat fasst folgenden weiteren<br />
BEScHLUSS II:<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Peter-Rosegger-Straße“ (Variante<br />
1 der Vorlage) des Architekturbüros Bauer vom 19.01.2010<br />
wird gebilligt. Dieser Plan ist gemäß § 1 3a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13<br />
Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 <strong>und</strong> § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Die Beteiligung der berührten Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
- zugest<strong>im</strong>mt mit 21 : 0 St<strong>im</strong>men -