18.11.2012 Aufrufe

Kultur- und Mehrgenerationenhaus im März - Landkreis Regensburg

Kultur- und Mehrgenerationenhaus im März - Landkreis Regensburg

Kultur- und Mehrgenerationenhaus im März - Landkreis Regensburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Berichte aus den Sitzungen<br />

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung<br />

des Marktgemeinderates vom 19. Januar 2010<br />

Den Vorsitz führte 1. Bürgermeister Siegfried Böhringer.<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes „Peter-Rosegger-Straße“<br />

in Regenstauf<br />

- Aufstellungsbeschluss<br />

- Billigungsbeschluss<br />

- Beschlussfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit <strong>und</strong> der<br />

Behörden<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Firma Schmalzl Massivhaus<br />

GmbH & CO. KG ihr Gr<strong>und</strong>stück an der Peter-Rosegger-Straße<br />

bebauen wolle. Das Landratsamt <strong>Regensburg</strong> habe sich zur Sicherung<br />

einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen. Um dieses<br />

Ziel zu erreichen, sei beabsichtigt, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

nach § 13 a BauGB zu entwickeln. Die geplante<br />

Erschließung des kleinen Baugebietes sowie das Maß <strong>und</strong> die Art<br />

der baulichen Nutzung könne aus dem ausgereichten Plansatz<br />

entnommen werden. Hinsichtlich des lmmissionsschutzes, bezogen<br />

auf den östlich benachbart liegenden Gewerbebetrieb, sei von<br />

der lmmissionsschutzbehörde be<strong>im</strong> Landratsamt <strong>Regensburg</strong> kein<br />

Gutachten gefordert worden.<br />

Frau Vielhuber führt zu dem Gr<strong>und</strong>stück entlang der Friedenstraße<br />

aus, dass das Planungsbüro für das Gr<strong>und</strong>stück zwei Entwürfe<br />

ausgearbeitet habe <strong>und</strong> zwar einmal mit Durchgangsstraße <strong>und</strong><br />

einmal mit Wendehammer in Verlängerung der Peter-Rosegger-<br />

Straße. Gr<strong>und</strong>sätzlich sei der Bebauungsplan an ein allgemeines<br />

Wohngebiet anzupassen. Die Fläche liege nicht <strong>im</strong> Flächennutzungsplan.<br />

Nördlich sei <strong>im</strong> Bestand ein Mischgebiet <strong>und</strong> östlich<br />

angrenzend Gewerbegebiet. Von dem östlich angrenzenden<br />

Bestandsbetrieb gehe jedoch kein wesentlicher Lieferverkehr aus.<br />

Insbesondere herrsche dort nur Tagbetrieb vor. Die Immissionen<br />

der B<strong>und</strong>esstraße würden durch die bereits vorhandene Hauskette<br />

abgeschirmt. Da der Gewerbebetrieb nicht störend sei, könne die<br />

Situation unproblematisch überplant werden. Die Variante 1 sehe<br />

eine Straßenerschließung in der Weise vor, dass die Peter-Rosegger-Straße<br />

verlängert <strong>und</strong> wieder an die Friedenstraße angeschlossen<br />

werde. Die Alternative sehe am Ende der Ausbaustraße<br />

einen Wendehammer mit einem Durchmesser von 80 Meter vor. Vor<br />

der Erschließungsabwicklung sei es in vielen Fällen vorteilhafter,<br />

wenn man durch das Baugebiet durchfahren könne. Insofern habe<br />

die Variante 1 gewisse Vorteile. Von der Bebauung sei ED oder E<br />

+ 1 vorgesehen. Hinsichtlich der Dächer seien keine wesentlichen<br />

Einschränkungen gegeben. Ein separater Gehweg <strong>und</strong> separate<br />

Parkplätze seien in der Straße nicht erforderlich. Die Straße habe<br />

eine Ausbaubreite von 5,50 Metern.<br />

FW-Fraktionssprecher Viehbacher stellt die Fragen, welche Variante<br />

Favorit sei, welche Stellplatzvorgabe bestehe <strong>und</strong> wer die<br />

Erschließung vornehme.<br />

Frau Vielhuber entgegnet hierauf dass gr<strong>und</strong>sätzlich ein Einfamilienhaus<br />

nach Baurecht zwei Stellplätze vorzuweisen habe.<br />

Für jede weitere Wohnung <strong>im</strong> Haus sei ein zusätzlicher Stellplatz<br />

erforderlich.<br />

Marktgemeinderat Drindl regt an, den Straßenausbau dem Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

per Erschließungsvertrag aufzuerlegen. Marktgemeinderat<br />

Schleinkofer stellt fest, dass sich die CSU-Fraktion<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich für den Bebauungsplan ausspreche. Die Baulücke<br />

könne über die vorgestellte Variante 1 gut erschlossen werden.<br />

Ein ökologisch unerwünschter Landverbrauch außerhalb der<br />

Ortslage sei damit nicht verb<strong>und</strong>en. Die notwendige Infrastruktur<br />

<strong>im</strong> Umfeld sei vorhanden. Leben könne man mit beiden Varianten.<br />

Eine durchgehende Straße werde jedoch als vorteilhafter erachtet.<br />

Wenn jedoch die Variante Wendehammer umgesetzt werde, stelle<br />

sich die Frage nach der weiteren Nutzung des für den Straßenbau<br />

vorgesehenen Gr<strong>und</strong>stücks, welches <strong>im</strong> Eigentum der Gemeinde<br />

stehe. Es stelle sich die Frage, ob die Nachbarn dies erwerben<br />

würden.<br />

Bauamtsleiter Viehbacher berichtet, dass hierzu mit den Anliegern<br />

bereits Gespräche geführt worden seien. Ein Nachbar sei bereit,<br />

die Hälfte des Gr<strong>und</strong>stücks zu erwerben.<br />

8<br />

Marktgemeinderat Drindl regt an, in den Bebauungsplan einen<br />

Hinweis aufzunehmen, dass innerhalb einer best<strong>im</strong>mten Frist eine<br />

Bebauung zu erfolgen habe.<br />

Frau Vielhuber führt hierzu aus, dass gr<strong>und</strong>sätzlich ein Hinweis<br />

aufgenommen werden könne, der jedoch keinen rechtsverbindlichen<br />

Charakter habe. Die Festsetzung eines Bauzwangs sei<br />

jedoch recht lich schwierig. Es sei unbestritten, dass es für viele<br />

Sachen gute Gründe gebe, die sinnvoll seien, jedoch dem Bauherrn<br />

überlassen werden müssten. Dies gelte dem Gr<strong>und</strong>e auch für die<br />

Festsetzung eines Bauzwangs.<br />

SPD-Fraktionssprecher Dechant führt aus, dass auch die SPD-<br />

Fraktion den Lückenschluss für sinnvoll erachte. Vertretbar sei<br />

sowohl die Ringverkehr - als auch die Wendehammerlösung. Auch<br />

die SPD-Fraktion räume dem Ringschluss den Vorzug ein. Dieser<br />

biete für den Anliegerverkehr gewisse Vorteile.<br />

Der Marktgemeinderat fasst folgenden<br />

BEScHLUSS I:<br />

Nördlich der Friedenstraße in Regenstauf wird für den Bereich der<br />

Gr<strong>und</strong>stücke mit den Flurnummern 845 <strong>und</strong> 844/14 Gemarkung<br />

Regenstauf ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich<br />

umfasst ca. 0,48 ha <strong>und</strong> wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird die bauliche<br />

Nutzung unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung<br />

geregelt <strong>und</strong> die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für eine Nachverdichtung<br />

der Bebauung <strong>im</strong> bestehenden Siedlungsbereich geschaffen. Der<br />

Bebauungsplan wird deshalb als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

nach § 13a BauGB aufgestellt.<br />

- zugest<strong>im</strong>mt mit 21 : 0 St<strong>im</strong>men<br />

Der Marktgemeinderat fasst folgenden weiteren<br />

BEScHLUSS II:<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Peter-Rosegger-Straße“ (Variante<br />

1 der Vorlage) des Architekturbüros Bauer vom 19.01.2010<br />

wird gebilligt. Dieser Plan ist gemäß § 1 3a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13<br />

Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 <strong>und</strong> § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Die Beteiligung der berührten Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

- zugest<strong>im</strong>mt mit 21 : 0 St<strong>im</strong>men -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!