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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im März - Landkreis Regensburg

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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft<br />

Grafenwinn - Karlstein<br />

Einladung<br />

Die Jagdgenossenschaft Grafenwinn-Karlstein lädt für Mittwoch,<br />

den 24. <strong>März</strong> 2010, um 20,00 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus Lautenschlager,<br />

Karlstein zu ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung mit Auszahlung<br />

des Jagdpachtschilling alle Jagdgenossen herzlich ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung <strong>und</strong> Begrüßung<br />

2. Totengedenken<br />

3. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung<br />

4. Kassenbericht<br />

5. Bericht der Kassenrevisoren <strong>und</strong> Entlastung der Vorstandschaft<br />

6. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstands<br />

7. Ansprachen<br />

8. Aussprache <strong>und</strong> Verschiedenes<br />

9. Auszahlung des Jagdpachtschilling<br />

Für diejenigen Mitglieder, die bei der Jahreshauptversammlung<br />

nicht anwesend sind, steht als weiterer Auszahlungstermin für den<br />

Jagdpachtschilling, Sonntag, 28. <strong>März</strong> 2010 in der Zeit von 12.00<br />

bis 15.00 Uhr bei Kassier Josef Weiß, Asing Nr. 1 zur Verfügung.<br />

Nach diesem Auszahlungstermin fällt der Jagdpachtschilling der<br />

Jagdgenossenschaft zu.<br />

Hinweis: Nach § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die<br />

Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet,<br />

Veränderungen <strong>im</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentum unter Vorlage eines<br />

Gr<strong>und</strong>buchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.<br />

Jakob Eisenhut, Jagdvorsteher<br />

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft<br />

Buchenlohe - Steinsberg<br />

Am Samstag, den 27. <strong>März</strong> 2010 findet um 19.30 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus<br />

Deml, Buchenlohe die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Buchenlohe - Steinsberg statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Verlesen der Niederschrift JHV 2009<br />

3. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers<br />

4. Kassenbericht mit Entlastung<br />

5. Neuwahl der Vorstandschaft<br />

6. Verschiedenes <strong>und</strong> Anträge<br />

7. Auszahlung des Jagdpachtschillings<br />

Ein weiterer Auszahlungstermin findet am Sonntag, den 28. <strong>März</strong><br />

2010, von 11.00 bis 12.00 Uhr, <strong>im</strong> Gasthaus Rinner, Steinsberg<br />

statt.<br />

Herbert Faltermeier, Jagdvorsteher<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1992<br />

zur Meldung zur Erfassung<br />

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die<br />

Deutsche <strong>im</strong> Sinne des Gr<strong>und</strong>gesetzes sind <strong>und</strong> ihren ständigen<br />

Aufenthalt in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland haben, vom vollendeten<br />

18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).<br />

Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des<br />

18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).<br />

Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1992 die wehrpflichtig sind<br />

<strong>und</strong> denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über<br />

die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15<br />

Abs.1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich<br />

bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu<br />

melden:<br />

7<br />

Markt Regenstauf - Erfassungsbehörde -,<br />

Bahnhofstr. 15, 93128 Regenstauf<br />

Besuchszeiten:<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag: 13.30 - 17.30 Uhr<br />

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste<br />

Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.<br />

Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass<br />

mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung<br />

der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.<br />

Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz<br />

zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist,<br />

wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch<br />

die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die<br />

entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten<br />

am Ort der Erfassung.<br />

Ich weise darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt,<br />

wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs.<br />

1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche<br />

Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit<br />

einer Geldbuße geahndet werden.<br />

Markt Regenstauf<br />

- Erfassungsbehörde -<br />

Bekanntmachung<br />

Im Zuge der straßenbautechnischen Erneuerung <strong>im</strong> Ortsteil Heilinghausen<br />

soll der vorhandene Niederschlagswasserkanal hydrau lisch<br />

<strong>und</strong> baulich saniert werden. Ferner sind derzeit Ausleitungsstellen des<br />

Niederschlagswasserkanals in private landwirtschaftliche Flächen<br />

vorhanden, die bei stärkeren Regenereignissen überflutet werden.<br />

Diese Ausleitungsstellen sollen aufgelassen <strong>und</strong> einer bestehenden<br />

Einleitungsstelle in den Regen zugeführt werden. Neben der Einleitung<br />

in den Regen soll das <strong>im</strong> Ortsteil Heilinghausen anfallende<br />

Niederschlagswasser über Freispiegelkanäle <strong>und</strong> offene Gräben in<br />

den Mühlbach eingeleitet werden.<br />

Für diese Einleitung von <strong>im</strong> Ortsteil Heilinghausen anfallenden<br />

Niederschlagswassers über bereits bestehende Einleitungsstellen<br />

in oberirdische Gewässer (Regen bzw. Mühlbach) beantragt der<br />

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung <strong>im</strong> Regental eine gehobene<br />

wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />

i.V.m. Art. 16 Bayerisches Wassergesetz (BayWG).<br />

Das Unternehmen wird hiermit gemäß Art. 83 BayWG i.V.m. Art.73<br />

Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekannt<br />

gemacht.<br />

Die Planunterlagen sind <strong>im</strong> Rathaus des Marktes Regenstauf, Z<strong>im</strong>mer-Nr.<br />

56, vom 02.03.2010 bis einschließlich 03.04.2010, wäh rend<br />

der Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt. Etwaige Einwendungen sind<br />

bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, jedoch bis spätestens<br />

21.04.2010, schriftlich oder zur Niederschrift be<strong>im</strong> Markt Regenstauf,<br />

Bahnhofstraße 15, 93128 Regenstauf oder be<strong>im</strong> Landratsamt <strong>Regensburg</strong>,<br />

Altmühlstraße 3, 93059 <strong>Regensburg</strong>, zu erheben.<br />

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen,<br />

die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />

Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass<br />

a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin<br />

durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt<br />

werden können,<br />

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch<br />

öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,<br />

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen<br />

sind.<br />

Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne<br />

ihn verhandelt werden.<br />

Regenstauf, 26.02.2010<br />

Markt Regenstauf<br />

Böhringer<br />

1. Bürgermeister

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