Kultur- und Mehrgenerationenhaus im März - Landkreis Regensburg
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft<br />
Grafenwinn - Karlstein<br />
Einladung<br />
Die Jagdgenossenschaft Grafenwinn-Karlstein lädt für Mittwoch,<br />
den 24. <strong>März</strong> 2010, um 20,00 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus Lautenschlager,<br />
Karlstein zu ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung mit Auszahlung<br />
des Jagdpachtschilling alle Jagdgenossen herzlich ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung <strong>und</strong> Begrüßung<br />
2. Totengedenken<br />
3. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung<br />
4. Kassenbericht<br />
5. Bericht der Kassenrevisoren <strong>und</strong> Entlastung der Vorstandschaft<br />
6. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstands<br />
7. Ansprachen<br />
8. Aussprache <strong>und</strong> Verschiedenes<br />
9. Auszahlung des Jagdpachtschilling<br />
Für diejenigen Mitglieder, die bei der Jahreshauptversammlung<br />
nicht anwesend sind, steht als weiterer Auszahlungstermin für den<br />
Jagdpachtschilling, Sonntag, 28. <strong>März</strong> 2010 in der Zeit von 12.00<br />
bis 15.00 Uhr bei Kassier Josef Weiß, Asing Nr. 1 zur Verfügung.<br />
Nach diesem Auszahlungstermin fällt der Jagdpachtschilling der<br />
Jagdgenossenschaft zu.<br />
Hinweis: Nach § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die<br />
Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet,<br />
Veränderungen <strong>im</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentum unter Vorlage eines<br />
Gr<strong>und</strong>buchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.<br />
Jakob Eisenhut, Jagdvorsteher<br />
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft<br />
Buchenlohe - Steinsberg<br />
Am Samstag, den 27. <strong>März</strong> 2010 findet um 19.30 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus<br />
Deml, Buchenlohe die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft<br />
Buchenlohe - Steinsberg statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Verlesen der Niederschrift JHV 2009<br />
3. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers<br />
4. Kassenbericht mit Entlastung<br />
5. Neuwahl der Vorstandschaft<br />
6. Verschiedenes <strong>und</strong> Anträge<br />
7. Auszahlung des Jagdpachtschillings<br />
Ein weiterer Auszahlungstermin findet am Sonntag, den 28. <strong>März</strong><br />
2010, von 11.00 bis 12.00 Uhr, <strong>im</strong> Gasthaus Rinner, Steinsberg<br />
statt.<br />
Herbert Faltermeier, Jagdvorsteher<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1992<br />
zur Meldung zur Erfassung<br />
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die<br />
Deutsche <strong>im</strong> Sinne des Gr<strong>und</strong>gesetzes sind <strong>und</strong> ihren ständigen<br />
Aufenthalt in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland haben, vom vollendeten<br />
18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).<br />
Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des<br />
18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).<br />
Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1992 die wehrpflichtig sind<br />
<strong>und</strong> denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über<br />
die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15<br />
Abs.1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich<br />
bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu<br />
melden:<br />
7<br />
Markt Regenstauf - Erfassungsbehörde -,<br />
Bahnhofstr. 15, 93128 Regenstauf<br />
Besuchszeiten:<br />
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag: 13.30 - 17.30 Uhr<br />
Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste<br />
Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.<br />
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass<br />
mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung<br />
der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.<br />
Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz<br />
zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist,<br />
wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch<br />
die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die<br />
entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten<br />
am Ort der Erfassung.<br />
Ich weise darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt,<br />
wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs.<br />
1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche<br />
Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit<br />
einer Geldbuße geahndet werden.<br />
Markt Regenstauf<br />
- Erfassungsbehörde -<br />
Bekanntmachung<br />
Im Zuge der straßenbautechnischen Erneuerung <strong>im</strong> Ortsteil Heilinghausen<br />
soll der vorhandene Niederschlagswasserkanal hydrau lisch<br />
<strong>und</strong> baulich saniert werden. Ferner sind derzeit Ausleitungsstellen des<br />
Niederschlagswasserkanals in private landwirtschaftliche Flächen<br />
vorhanden, die bei stärkeren Regenereignissen überflutet werden.<br />
Diese Ausleitungsstellen sollen aufgelassen <strong>und</strong> einer bestehenden<br />
Einleitungsstelle in den Regen zugeführt werden. Neben der Einleitung<br />
in den Regen soll das <strong>im</strong> Ortsteil Heilinghausen anfallende<br />
Niederschlagswasser über Freispiegelkanäle <strong>und</strong> offene Gräben in<br />
den Mühlbach eingeleitet werden.<br />
Für diese Einleitung von <strong>im</strong> Ortsteil Heilinghausen anfallenden<br />
Niederschlagswassers über bereits bestehende Einleitungsstellen<br />
in oberirdische Gewässer (Regen bzw. Mühlbach) beantragt der<br />
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung <strong>im</strong> Regental eine gehobene<br />
wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />
i.V.m. Art. 16 Bayerisches Wassergesetz (BayWG).<br />
Das Unternehmen wird hiermit gemäß Art. 83 BayWG i.V.m. Art.73<br />
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekannt<br />
gemacht.<br />
Die Planunterlagen sind <strong>im</strong> Rathaus des Marktes Regenstauf, Z<strong>im</strong>mer-Nr.<br />
56, vom 02.03.2010 bis einschließlich 03.04.2010, wäh rend<br />
der Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt. Etwaige Einwendungen sind<br />
bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, jedoch bis spätestens<br />
21.04.2010, schriftlich oder zur Niederschrift be<strong>im</strong> Markt Regenstauf,<br />
Bahnhofstraße 15, 93128 Regenstauf oder be<strong>im</strong> Landratsamt <strong>Regensburg</strong>,<br />
Altmühlstraße 3, 93059 <strong>Regensburg</strong>, zu erheben.<br />
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen,<br />
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />
Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass<br />
a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin<br />
durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt<br />
werden können,<br />
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch<br />
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,<br />
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen<br />
sind.<br />
Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne<br />
ihn verhandelt werden.<br />
Regenstauf, 26.02.2010<br />
Markt Regenstauf<br />
Böhringer<br />
1. Bürgermeister