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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im März - Landkreis Regensburg

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Räum- <strong>und</strong> Streupflicht<br />

Wir geben nachstehend auszugsweise die wichtigsten Best<strong>im</strong>mungen<br />

der Verordnung über die Reinhaltung <strong>und</strong> Reinigung der<br />

öffentlichen Straßen <strong>und</strong> die Sicherung der Gehbahnen <strong>im</strong> Winter<br />

wieder.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer haben die Gehbahnen der an ihr<br />

Gr<strong>und</strong>stück angrenzenden, öffentlichen Straßen auf eigene Kosten<br />

in sicheren Zustand zu erhalten.<br />

Die Verordnung definiert die Siche rungsflächen <strong>im</strong> Einzelnen genau.<br />

Die Sicherungsfläche ist an Werktagen ab 07.00 Uhr <strong>und</strong> an Sonn-<br />

<strong>und</strong> Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee zu räumen.<br />

Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sie mit geeigneten abstumpfenden<br />

Stoffen (z.B. Sand, Splitt) zu bestreuen, oder das Eis zu<br />

beseitigen.<br />

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr erforderlichenfalls<br />

zu wiederholen.<br />

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn<br />

so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.<br />

Ist das nicht möglich, so ist das Räumgut spätestens am folgenden<br />

Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen.<br />

Diese Räum- <strong>und</strong> Streupflicht gilt an allen Straßen <strong>und</strong> Wegen.<br />

So z.B. auch an Fußwegen, die an rückwärtigen Seiten von<br />

Gr<strong>und</strong>stücken angrenzen. Dies ist häufig bei Fußwegen an <strong>und</strong><br />

zu Grünanlagen oder Spielplätzen der Fall.<br />

In diesem Zusammenhang weisen wir auch daraufhin, dass es<br />

nicht gestattet ist, Schnee von Privatgr<strong>und</strong>stücken auf die Straße<br />

zu verbringen <strong>und</strong> dort abzulagern.<br />

Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Hinweise nur<br />

eine auszugsweise Zusammenfassung darstellen <strong>und</strong> für die<br />

Räum- <strong>und</strong> Streupflicht die entsprechende Verordnung selbst<br />

maßgeblich ist.<br />

Markt Regenstauf<br />

13<br />

Behinderung des Winterdienstes durch<br />

parkende Fahrzeuge<br />

Leider werden die Winterdienstfahrzeuge des Marktes Regenstauf<br />

<strong>im</strong>mer wieder durch parkende Fahrzeuge behindert. Ein ordnungsgemäßer<br />

Winterdienst ist dann nicht gewährleistet. Dies trifft insbesondere<br />

auf Wohngebiete mit schmäleren Straßen zu.<br />

Wir bitten deshalb die Verkehrsteilnehmer, ihr Fahrzeug so zu<br />

parken, dass ein erforderlicher Einsatz der Winterdienstfahrzeuge<br />

ungehindert möglich ist.<br />

Denken Sie bitte daran, dass die Schneeräum- <strong>und</strong> Streufahrzeuge<br />

für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer <strong>im</strong> Einsatz sind.<br />

Insbesondere Rettungsfahrzeuge kommen <strong>im</strong> Bedarfsfalle auf<br />

schnee- bzw. eisfreien Straßen schneller zum Einsatzort.<br />

Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Straßen<br />

zu gleicher Zeit geräumt werden können <strong>und</strong> vordringlich die<br />

verkehrswichtigen <strong>und</strong> gefährlichen Straßenbereiche angefahren<br />

werden müssen.<br />

Ausfall von Straßenlampen<br />

Es ist unser Bestreben, die Straßenbeleuchtungsanlagen <strong>im</strong>mer<br />

funktionsfähig zu erhalten. Da es jedoch nicht möglich ist diese<br />

laufend zu überwachen, bitten wir die Bevölkerung den Ausfall<br />

von Straßenlampen sofort mündlich oder telefonisch bei der<br />

Marktgemeindeverwaltung, Pforte, Z<strong>im</strong>mer 10, Tel. 509-10,<br />

zu melden. Soweit möglich, sollte die an der jeweiligen Lampe<br />

angebrachte Lampennummer angegeben werden.

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