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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Februar - Landkreis ...

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3. Auskünfte über Alters- <strong>und</strong> Ehejubiläen<br />

Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften<br />

<strong>und</strong> Bewerbern für diese sowie Presse<br />

<strong>und</strong> R<strong>und</strong>funk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- oder<br />

Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden. Diese Auskunft darf<br />

nur die dazu erforderlichen Daten (Familiennamen, Vornamen,<br />

Doktorgrad, Anschrift) sowie Tag <strong>und</strong> Art des Jubiläums umfassen.<br />

4. Auskünfte an Adressbuchverlage<br />

Das Meldegesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage<br />

über Vor- <strong>und</strong> Familiennamen, Doktorgrad <strong>und</strong> Anschrift von<br />

Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

5. Internetauskünfte<br />

Eine Melderegisterauskunft kann auch durch automatisierten<br />

Abruf über das Internet erteilt werden, wenn die gesuchte Person<br />

mit Name, Vorname <strong>und</strong> zwei weiteren Daten bezeichnet<br />

wird, somit eindeutig zu ermitteln ist <strong>und</strong> ein Antrag in amtlich<br />

vorgeschriebener Form vorliegt.<br />

Diesen Datenübermittlungen kann ohne Angabe einer Begründung<br />

widersprochen werden. Die Übermittlungssperren gelten jeweils<br />

bei der Meldebehörde, bei der sie beantragt wurden unbefristet,<br />

nicht für weitere Wohnsitze in anderen Gemeinden. Für jeden<br />

weiteren Wohnsitz ist ein gesonderter Antrag zu stellen, die Antragstellung<br />

bedarf der Schriftform. Bei einem Widerspruch gegen die<br />

Melderegisterauskunft über Ehejubiläen müssen beide Ehegatten<br />

unterschreiben.<br />

Anträge sind be<strong>im</strong> Einwohnermeldeamt erhältlich (Rathaus, Zi. 19).<br />

Über die Eintragung der Sperre wird eine Bestätigung ausgestellt.<br />

Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.<br />

13<br />

Der neue Deutsche B<strong>und</strong>espersonalausweis<br />

ab 01.11.2010<br />

Für November 2010 ist die Einführung des elektronischen Personalausweises<br />

vorgesehen. Ziel des Projekts ist, mit dieser neuen<br />

Dokumentengeneration die herkömmlichen Anwendungen der<br />

Personaldokumente um elektronische Funktionen zu erweitern.<br />

Folgende Funktionen sind dabei <strong>im</strong> Focus der Regierung:<br />

• Ausweis <strong>im</strong> Internet<br />

• Elektronische Signatur<br />

• Sicheres Reisedokument<br />

Der <strong>im</strong> Scheckformat ausgegebene Personalausweis wird einen<br />

Chip enthalten, auf dem digital lesbare Informationen inklusive<br />

eines Fotos vorhanden sind. Optional kann auch ein Zertifikat für<br />

die qualifizierte Signatur aufgespielt werden.<br />

Der Personalausweis soll demnächst drei Funktionen beinhalten:<br />

Wie be<strong>im</strong> elektronischen Reisepass werden zwei Fingerabdrücke<br />

mit aufgenommen.<br />

Der Personalausweis entspricht damit den Empfehlungen der<br />

Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO, die für Reisedokumente<br />

das Gesichtsbild <strong>und</strong> weitere biometrische Merkmale<br />

verpflichtend vorschreibt.<br />

Der elektronische Identitätsnachweis ermöglicht die verbindliche<br />

elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische<br />

Daten) in Online Anwendungen <strong>und</strong> in lokalen Verarbeitungsprozessen<br />

(z.B. an Automaten).<br />

Dadurch besteht die Möglichkeit des zuverlässigen Nachweises der<br />

Identität in der elektronischen Kommunikation <strong>im</strong> E-Government<br />

<strong>und</strong> E-Business.<br />

Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für<br />

die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf<br />

den Personalausweis aufzubringen <strong>und</strong> ihn so als einheitliches<br />

Werkzeug für verschiedene Formen verbindlichen, identitätsrelevanten<br />

Handelns <strong>im</strong> elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen.<br />

Der elektronische Personalausweis fasst die bekannten bisherigen<br />

Inhalte <strong>und</strong> Funktionen (Sichtausweisfunktionen) mit den elektronischen<br />

Funktionen zusammen <strong>und</strong> stellt vier Funktionen bereit:<br />

• Die hoheitliche Ausweisfunktion<br />

• Den elektronischen Identitätsnachweis<br />

• Die elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz<br />

• Kontaktloses Interface RF-ID (ISO 14443) für die Biometriekomponenten<br />

(Speicherung <strong>und</strong> Auslesen von Lichtbild <strong>und</strong> Fingerabdruck)

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