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eMagazin BEST PRACTICE IN FINANCE

Neue Ausgabe des eMagazin BEST PRACTICE IN FINANCE mit den Themenschwerpunkten "Cross Border Wealth Management", "Mergers & Acquisitions", "Vermögensverwaltung", "Due Diligence" und IT unterstützte Prozesse.

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<strong>BEST</strong> <strong>PRACTICE</strong> <strong>IN</strong> F<strong>IN</strong>ANCE / Seite 3<br />

Mergers & Acquisitions 2015<br />

Konferenz vom 21. Mai 2015: Abstracts der Referenten<br />

Preisfindung und Preisanpassung - Handlungsempfehlungen<br />

Ronald Sauser, Managing Director, Head M&A, Ernst & Young:<br />

Locked-box oder Closing Accounts?<br />

• Closing Accounts ist die präzisere Variante als Locked-box. Closing Accounts ist<br />

eine Stichtagsgenaue Berechnung per Closing, Locked-box bietet durch die Verzinsungskomponente<br />

eine pauschalisierte Lösung<br />

• Der Verkäufer bevorzugt i.d.R. Locked-Box: Mehr Sicherheit bzgl. Kaufpreis, keine<br />

Risiken nach dem Locked-Box Datum, oft bessere Vergleichbarkeit der Angebote,<br />

tiefes Risiko von zeit- und kostenintensiven Auseinandersetzungen, keine Ausarbeitung<br />

von Berechnungsregeln<br />

Vollzugsbedingungen<br />

• Wenn möglich Signing und Closing zeitgleich durchführen<br />

• Vollzugsbedingungen minimieren: e.g. Vorliegen behördlicher Bewilligungen (z.B.<br />

Wettbewerbskommission)<br />

Earn-out<br />

• Wenn möglich auf Earn-out Regelung verzichten<br />

• Negative Earn-outs sind zu vermeiden (Rückzahlung von bereits erhaltenem Kaufpreis)<br />

• Quantitative (Umsatz, EBITDA) oder qualitative (Verträge, Mitarbeiter) Earn-out<br />

Modelle sind möglich<br />

Berücksichtigung möglicher Steuerfolgen<br />

(Re-)Finanzierung und Kaufpreiszahlung<br />

Patrik Volkart, Mandatsleiter Structured Finance, Zürcher Kantonalbank:<br />

«Auch zwischen Signing und Closing des Kaufvertrages kommen eine Reihe von<br />

Finanzierungsthemen zum Tragen, denen sich das Referat von Patrik Volkart widmete.<br />

Als erstes stellt sich die Frage, wie der Kaufprozess mit dem Finanzierungsprozess<br />

„verzahnt“ werden soll. Es gilt eine Reihe von Kriterien zu beachten, zu welchem<br />

Zeitpunkt welche Form an Finanzierungsicherheit vorliegen sollte. Im Rahmen der<br />

Vollzugsvorbereitung sind vom Käufer resp. vom Kreditnehmer die Auszahlungsbedingungen<br />

aus dem Kreditvertrag (sowie die CPs aus dem Kaufvertrag) systematisch<br />

abzuarbeiten. Es lohnt sich auch, die Abwicklung der eigentlichen Kaufpreiszahlung mit<br />

der finanzierenden Bank und dem Verkäufer resp. dessen Bank im Sinne einer Zug um<br />

Zug-Transaktion im Vornherein abzusprechen.»<br />

Einbezug von Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten in den M&A-Prozess<br />

Martin L. Müller, Partner, Corporate/M&A, Pestalozzi Rechtsanwälte AG:<br />

«Nachdem die Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben (Signing), sind sich die<br />

Parteien über den Kaufgegenstand zwar einig. Es herrscht aber für alle involvierten<br />

Parteien, Käufer, Verkäufer, Mitarbeiter, Vertragspartner wie Kunden und Lieferanten,<br />

während des Schwebezustands bis zum Closing Unsicherheit: Kommt der Kaufvertrag<br />

tatsächlich zustande, ändert sich das Asset bis zum Closing, welche gesetzlichen<br />

Pflichten sind noch zu beachten? Es geht darum, einerseits das Risiko zu minimieren,<br />

dass sich der Verkaufsgegenstand substantiell verändert, andererseits müssen allfällige<br />

gesetzliche Pflichten erfüllt werden. Während beim Aktienkauf das hier relevante<br />

Risiko gering ist und fast keine gesetzlichen Pflichten bestehen, ist beim Asset-Deal die<br />

Unsicherheit signifikant grösser, und es sind verschiedene gesetzlich Pflichten zu beachten (insbes. hinsichtlich Information<br />

und ev. Konsultation von Mitarbeitern im Rahmen des Betriebsübergangs).»<br />

<strong>BEST</strong> <strong>PRACTICE</strong> <strong>IN</strong> F<strong>IN</strong>ANCE / <strong>BEST</strong> <strong>PRACTICE</strong> <strong>IN</strong> REAL ESTATE / Academy for Best Execution GmbH / www.BestInFinance.ch / www.BestInRealEstate.ch

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