eMagazin BEST PRACTICE IN FINANCE
Neue Ausgabe des eMagazin BEST PRACTICE IN FINANCE mit den Themenschwerpunkten "Cross Border Wealth Management", "Mergers & Acquisitions", "Vermögensverwaltung", "Due Diligence" und IT unterstützte Prozesse.
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<strong>BEST</strong> <strong>PRACTICE</strong> <strong>IN</strong> F<strong>IN</strong>ANCE / Seite 3<br />
Mergers & Acquisitions 2015<br />
Konferenz vom 21. Mai 2015: Abstracts der Referenten<br />
Preisfindung und Preisanpassung - Handlungsempfehlungen<br />
Ronald Sauser, Managing Director, Head M&A, Ernst & Young:<br />
Locked-box oder Closing Accounts?<br />
• Closing Accounts ist die präzisere Variante als Locked-box. Closing Accounts ist<br />
eine Stichtagsgenaue Berechnung per Closing, Locked-box bietet durch die Verzinsungskomponente<br />
eine pauschalisierte Lösung<br />
• Der Verkäufer bevorzugt i.d.R. Locked-Box: Mehr Sicherheit bzgl. Kaufpreis, keine<br />
Risiken nach dem Locked-Box Datum, oft bessere Vergleichbarkeit der Angebote,<br />
tiefes Risiko von zeit- und kostenintensiven Auseinandersetzungen, keine Ausarbeitung<br />
von Berechnungsregeln<br />
Vollzugsbedingungen<br />
• Wenn möglich Signing und Closing zeitgleich durchführen<br />
• Vollzugsbedingungen minimieren: e.g. Vorliegen behördlicher Bewilligungen (z.B.<br />
Wettbewerbskommission)<br />
Earn-out<br />
• Wenn möglich auf Earn-out Regelung verzichten<br />
• Negative Earn-outs sind zu vermeiden (Rückzahlung von bereits erhaltenem Kaufpreis)<br />
• Quantitative (Umsatz, EBITDA) oder qualitative (Verträge, Mitarbeiter) Earn-out<br />
Modelle sind möglich<br />
Berücksichtigung möglicher Steuerfolgen<br />
(Re-)Finanzierung und Kaufpreiszahlung<br />
Patrik Volkart, Mandatsleiter Structured Finance, Zürcher Kantonalbank:<br />
«Auch zwischen Signing und Closing des Kaufvertrages kommen eine Reihe von<br />
Finanzierungsthemen zum Tragen, denen sich das Referat von Patrik Volkart widmete.<br />
Als erstes stellt sich die Frage, wie der Kaufprozess mit dem Finanzierungsprozess<br />
„verzahnt“ werden soll. Es gilt eine Reihe von Kriterien zu beachten, zu welchem<br />
Zeitpunkt welche Form an Finanzierungsicherheit vorliegen sollte. Im Rahmen der<br />
Vollzugsvorbereitung sind vom Käufer resp. vom Kreditnehmer die Auszahlungsbedingungen<br />
aus dem Kreditvertrag (sowie die CPs aus dem Kaufvertrag) systematisch<br />
abzuarbeiten. Es lohnt sich auch, die Abwicklung der eigentlichen Kaufpreiszahlung mit<br />
der finanzierenden Bank und dem Verkäufer resp. dessen Bank im Sinne einer Zug um<br />
Zug-Transaktion im Vornherein abzusprechen.»<br />
Einbezug von Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten in den M&A-Prozess<br />
Martin L. Müller, Partner, Corporate/M&A, Pestalozzi Rechtsanwälte AG:<br />
«Nachdem die Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben (Signing), sind sich die<br />
Parteien über den Kaufgegenstand zwar einig. Es herrscht aber für alle involvierten<br />
Parteien, Käufer, Verkäufer, Mitarbeiter, Vertragspartner wie Kunden und Lieferanten,<br />
während des Schwebezustands bis zum Closing Unsicherheit: Kommt der Kaufvertrag<br />
tatsächlich zustande, ändert sich das Asset bis zum Closing, welche gesetzlichen<br />
Pflichten sind noch zu beachten? Es geht darum, einerseits das Risiko zu minimieren,<br />
dass sich der Verkaufsgegenstand substantiell verändert, andererseits müssen allfällige<br />
gesetzliche Pflichten erfüllt werden. Während beim Aktienkauf das hier relevante<br />
Risiko gering ist und fast keine gesetzlichen Pflichten bestehen, ist beim Asset-Deal die<br />
Unsicherheit signifikant grösser, und es sind verschiedene gesetzlich Pflichten zu beachten (insbes. hinsichtlich Information<br />
und ev. Konsultation von Mitarbeitern im Rahmen des Betriebsübergangs).»<br />
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