infoBekanntMachungen2. Prüfungsbereich Warenwirtschaftund berufsbezogenes rechnen:20 Prozent,3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und sozialkunde: 10 Prozent,4. Prüfungsbereich Verkaufsorientierte handlungssituation: 50 Prozent.§13Bestehensregelung(1) Die abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen1. im gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,2. im Prüfungsbereich Verkaufsorientierte handlungssituation mit mindestens„ausreichend“,3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens„ausreichend“ und4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“bewertet worden sind.(2) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechterals „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungenmit eigener anforderung und gewichtung schriftlich zu erbringensind, durch eine mündlichePrüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen,wenn dies für das Bestehen der Prüfung den ausschlag geben kann.Bei der ermittlung des ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind dasbisherige ergebnis und das ergebnis der mündlichen ergänzungsprüfungim Verhältnis 2:1 zu gewichten.§14Übergangein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser ausbildungsregelungin eine entsprechende ausbildung nach §4BBig ist vonder/dem auszubildenden und der/dem ausbildenden kontinuierlichzu prüfen.§15Bestehende BerufsausbildungsverhältnisseBerufsausbildungsverhältnisse, die bei inkrafttreten dieser ausbildungsregelungbestehen, können unter anrechnung der bisher zurückgelegtenausbildungszeit nach den Vorschriften dieser regelung fortgesetztwerden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.§16Prüfungsverfahrenfürdie zulassung zur abschlussprüfung und das Prüfungsverfahren giltdie Prüfungsordnung für die Durchführung von abschluss- und umschulungsprüfungender ihk region stuttgart entsprechend.§17abkürzung und Verlängerung der ausbildungszeitsoweit die Dauer der ausbildung abweichend von dieser ausbildungsregelungverkürzt oder verlängert werden soll, ist §8abs. 1und 2BBigentsprechend anzuwenden.§18inkrafttretenDiese ausbildungsregelung trittamtage nach ihrer VeröffentlichungimMitteilungsblattderihkregion stuttgart, dem „Magazin Wirtschaft“,inkraft.ausgefertigt: stuttgart, den 6. Dezember 2013gez. georgfichtnerPräsidentgez. andreasrichterhauptgeschäftsführeranlage 2(zu §10) -zeitliche gliederung1. ausbildungsjahraDie fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten der Berufsbildpositionenaus abschnitt anr. 1. Warensortiment, abschnitt cnr. 2.2 teamarbeitund kooperation, arbeitsorganisation sind während des gesamten erstenausbildungsjahres zu vermitteln.B(1) in einem zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßigdie fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten der Berufsbildpositionenausabschnittcnr. 1.1 Bedeutung und struktur des einzelhandels,abschnittcnr. 1.2 stellung des ausbildungsbetriebes am Markt,abschnittcnr. 1.3 Organisation des ausbildungsbetriebes,abschnitt cnr. 1.4 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtlicheVorschriften,AbschnittCNr. 2.1 Informations- und Kommunikationssystemezu vermitteln.(2) in einem zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßigdie fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten der Berufsbildpositionenausabschnittcnr. 1.6 umweltschutz,abschnittanr.2.1 kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,abschnittanr.2.2 kommunikation mit kunden,abschnittanr.5.1 grundlagen der Warenwirtschaftzuvermitteln.(3) in einem zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßigdie fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten der Berufsbildpositionenausabschnittcnr. 1.5 sicherheit und gesundheitsschutz bei der arbeit,abschnittanr.3.servicebereich kasse,abschnittanr.5.2 Bestandskontrolle, inventur,abschnittanr.5.3 Wareneingang, Warenlagerung,AbschnittANr. 6. Rechenvorgänge in der Praxis, Kalkulationsgrundlagenzu vermitteln und im zusammenhang damit die fertigkeiten, kenntnisseund fähigkeiten der Berufsbildposition ausabschnittanr.5.1 grundlagen der Warenwirtschaftfortzuführen.2. ausbildungsjahraDie fertigkeiten,kenntnisse und fähigkeiten der Berufsbildpositionen ausabschnittanr.1.Warensortiment,abschnittcnr. 2.2 teamarbeit und kooperation, arbeitsorganisationsind während des gesamten zweiten ausbildungsjahres fortzuführen.Ausbildungsrahmenplan (anlage 1zu§8)teil desausbildungsberufsbildeszu vermittelnde fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeitenAbschnittA:Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Pflichtqualifikationen gemäß §8Absatz 21 Warensortiment(§ 8abs. 2, abschnitta,nr.1)4.3 kundenservice (§ 8abs. 2,abschnitta,nr. 4.3)4.4 Preisbildung (§ 8abs. 2,abschnitta,nr. 4.4)5. Warenwirtschaft(§8abs. 2, abschnitta,nr. 5)5.1 grundlagen derWarenwirtschaft(§8abs. 2,abschnitta,nr. 5.1)5.2 Bestandkontrolle, inventur(§ 8abs. 2, abschnitta,nr.5.2)4.4 Preisbildung (§ 8abs. 2,abschnitta,nr. 4.4)5. Warenwirtschaft(§8abs. 2, abschnitta,nr. 5)5.1 grundlagen derWarenwirtschaft(§8abs. 2,abschnitta,nr. 5.1)5.2 Bestandkontrolle, inventur(§ 8abs. 2, abschnitta,nr.5.2)5.3 Wareneingang,Warenlagerung (§ 8abs. 2,abschnitta,nr. 5.3)6. rechenvorgänge in derPraxis, Kalkulationsgrundlagen(§ 8abs. 2,abschnitta,nr. 6)a. güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhabenb. normen, Maße, Mengen- und gewichtseinheiten beachtenc. gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwendenBei der Bearbeitung besonderer güter mitwirkend. insbesonderegefahrgüter,gefährliche arbeitsstoffe, zollgut, verderbliche Ware kennene. Betreffende Kennzeichen und Symbole beachtenf. gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und transport anwendeng. Bei der Bearbeitung von reklamationen mitwirkena) an serviceleistungen zur förderung der kundenzufriedenheit mitwirkenb) Mittel zur kundenbindung nutzena) elemente der Preisgestaltung darstellenb) folgen von Preisänderungen nennenc) Preisauszeichnung im rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben durchführena) ziele und aufgaben der Warenwirtschaftdes ausbildungsbetriebes erläuternb) Waren- und Datenflussbeschreibenc) Möglichkeiten der Datenerfassung nutzena) Warenbewegung artikelgenau und zeitnah erfassenb) Belege des Wareneingangs, der Warenlagerung und des Verkaufs prüfenc) Bestände auf Menge und Qualität kontrollierend) Bruch, Verderb,schwund und Diebstahl erläutern, betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandabweichungenangebene) bei inventuren mitwirken, rechtliche Vorschriften beachtenf) zur Vermeidung von inventurdifferenzen beitragena) elemente der Preisgestaltung darstellenb) folgen von Preisänderungen nennenc) Preisauszeichnung im rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben durchführena) ziele und aufgaben der Warenwirtschaftdes ausbildungsbetriebes erläuternb) Waren- und Datenflussbeschreibenc) Möglichkeiten der Datenerfassung nutzena) Warenbewegung artikelgenau und zeitnah erfassenb) Belege des Wareneingangs, der Warenlagerung und des Verkaufs prüfenc) Bestände auf Menge und Qualität kontrollierend) Bruch, Verderb,schwund und Diebstahl erläutern, betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungenangebene) bei inventuren mitwirken, rechtliche Vorschriften beachtenf) zur Vermeidung von inventurdifferenzen beitragena) Wareneingänge erfassen und kontrollieren, abweichungen melden und Warennach betrieblichenregelungen weiterleitenb) Verpackung auf transportschädenkontrollieren, bei schäden betriebsüblicheMaßnahmeneinleitenc) Warenlagern und pflegen, rechtliche Vorschriften berücksichtigend) Hilfsmittelzur Warenbewegung unter Beachtung der rechtlichenVorschriften einsetzen und pflegena) rechenarten zur Lösung kaufmännischer sachverhalte einsetzenb) für Berechnungen erforderliche hilfsmittel nutzenc) die Begriffe kosten, umsatz und ertrag darstellend) Positionen der kalkulation darstellenabschnittB:Weitereberufsprofilgebende fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten der Wahlqualifikationen gemäß §8,absatz 21. Warenannahme, Warenverlagerung (§ 8abs. 2, abschnittB,nr. 1)1.1 Bestandssteuerung(§ 8abs. 2,abschnittB,nr.1.1)1.2 Warenannahme und–kontrolle (§ 8abs. 2,abschnittB,nr. 1.21.3 Warenlagerung (§ 8i abs. 2,abschnittB,nr. 1.3)2. Beratung und Verkauf (§ 8, abs. 2, abschnittB,nr. 2)2.1 Beratungs- undVerkaufsgespräche(§ 8abs. 2,abschnittB,nr.2.1)a) auswirkungen von Bestandsveränderungen auf das Betriebsergebnis darstellenb) Faktoren beschreiben,die den Bestand und den Absatz beeinflussen,Warenwirtschaftssystem nutzenc) Vollständigkeit des Warenangebots kontrollieren; saisonale, aktions- und frequenzbedingteschwankungen berücksichtigena) regeln der betrieblichen Belegverwaltung in der Warenannahme anwendenb) reklamationen in der Warenannahme aufnehmen und bei deren Bearbeitung mitwirkenc) rechtliche Vorschriften bei der Warenannahme beachtena) Bestimmungen für die Lagerung spezieller Warengruppen anwendenb) Ware im Verkaufsraum, insbesondereunter dem gesichtspunkt der Werbewirksamkeit, platzierena) struktur zweier Warengruppen eines Bereichs im ausbildungsbetrieb nachBreite und tiefe darstellenb) kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie Ver- und anwendungsmöglichkeitenvon Wareneines Warenbereichs informierenc) unterschiede von herstellermarken und handelsmarken im Verkaufsgespräch herausstellend) kunden über rechtliche und betrieblicherücknahmeregelungenvon Wertstoffen,insbes.Verpackung,Batterien,Leergutsowie über derenumweltgerechte entsorgungsmöglichkeiteninformierene) trends beobachten und als Verkaufsargument nutzenf)imkundengesprächwarenspezifischMengenund Preise ermitteln,insbes.beimWiegen und Messeng) unterschiedliche Kundentypen beschreibenh) Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich umsatz, ertrag und kundenzufriedenheitbeschreibeni) kaufmotive und Wünsche von kunden durch Beobachten, aktives zuhören und fragenermitteln und nutzen52 Magazin Wirtschaft 02.14
BekanntMachungeninfoteil des ausbildungsberufsbildes2.2 Verhalten in schwierigengesprächssituationen(§ 8abs. 2, abschnittB,nr.2.2)3. kasse(§8abs. 2, abschnittB,nr. 3)3.1 service an der kasse(§8abs. 2,abschnittB., nr.3.1)3.2 Kassensystem undkassieren(§ 8abs. 2, abschnittB,nr.3.2)4. Marketingmaßnahmen (§ 8abs. 2, abschnittB,nr. 4)4.1 Werbung (§ 8abs. 2,abschnittB,nr. 4.1)4.2 Visuelle Verkaufsförderung(§ 8abs. 2, abschnittB,nr.4.2)4.3 kundenbindung,kundenservice(§ 8abs. 2, abschnittB,nr.4.3)abschnittc:integrative fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten1. Der ausbildungsbetrieb (§ 8abs. 2, abschnittc,nr. 1)1.1 Bedeutung undstrukturdeseinzelhandels (§ 8abs. 2,abschnittc., nr.1.1)1.2 stellung des ausbildungsbetriebesam Markt (§ 8abs. 2, abschnittc,nr. 1.2)1.3 Organisation desausbildungsbetriebes(§ 8abs. 2, abschnittc,nr.1.3)1.4 Berufsbildung, arbeits- undsozialrechtliche Vorschriften(§ 8abs. 2,abschnittc,nr.1.4)1.5 sicherheit undgesundheitsschutz bei derarbeit (§ 8abs.2,abschnittc,nr.1.5)1.6 umweltschutz (§ 8abs.2,abschnittc,nr. 1.6)zu vermittelnde fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten2. information und kommunikation (§ 8abs. 2, abschnittc,nr. 2)2.1 informations- undKommunikationssysteme(§ 8abs.2,abschnitt c,nr.2.1)2.2 teamarbeitund kooperation,arbeitsorganisation(§ 8abs.2,abschnitt c,nr.2.2)a) im umgang mit kunden einfühlungsvermögen zeigen und situationsgerecht handelnb) stresssituationen im Verkauf bewältigenc) Konflikte wahrnehmen und Lösungen im Beratungsgespräch entwickelnd) betriebliche Vorgaben beim umgang mit schwierigen kunden umsetzene) bei Beschwerden und reklamationen mitwirken, dabei die interessen des unternehmensvertreten und kundenorientiert handelna) kunden an der kassesituationsgerecht ansprechenb) kunden beim kassiervorgang serviceleistungen anbietenc) kassenbereich unterergonomischen gesichtspunktenerläutern,das eigeneVerhaltendanachausrichtena) unterschiedliche Zugangsberechtigungen zum Kassensystem begründen; Kassiervorgang durchführenb) kasseabrechnen, ursachen für kassendifferenzen feststellen, kassenbericht erstellen, einnahmenund Belege weiterleitenc) Vorsichtsmaßnahmen bei derannahme von monetären und nichtmonetären zahlungsmitteln beachtend) stresssituationen an der kassebewältigene) bei der Wechselgeldbereitstellung mitwirkenf) umtausch und reklamation kassentechnisch abwickelng) bei Beschwerden und reklamationen mitwirken, dabei die interessen des unternehmensvertreten und kundenorientiert handelna) an Maßnahmen der Werbung und der Verkaufsförderung mitwirkenb) zusammenhänge zwischen kosten und erfolg einer Werbeaktion erläuternc) bei Werbeerfolgskontrollen mitwirkena) ziele und aufgaben der visuellen Verkaufsförderung erläutern, bei der umsetzung dervisuellen Verkaufsförderung mitwirkenb) Grundlegende Erkenntnisse der Sinneswahrnehmung und der Verkaufspsychologie beschreibenc) erwartungen undWünsche der kunden wahrnehmen und bei der Warenpräsentation berücksichtigena) Einflussvon Kundenbindung und Kundenservice auf den Verkaufserfolg beachtenb) geschenkverpackung anbietenc) Beim einsatz von besonderen formen des kundenservice im ausbildungsbetrieb mitwirkend) Bei der Planung und Durchführung von sonderaktionen mitwirkena) funktion des einzelhandels in der gesamtwirtschafterklärenb) Leistungen des einzelhandels an Beispielen des ausbildungsbetriebes erläuternc) Betriebs- und Verkaufsform des ausbildungsbetriebes erläuternd) formen der zusammenarbeit im einzelhandel an Beispielen aus dem ausbildungsbetrieberklärena) Einflüsse auf den Ausbildungsbetrieb erläutern, insbesondere-Standort, -Verkaufsform,sortimentsgestaltung, Preisgestaltung, Verkaufsraumgestaltung, Mitbewerber/konkurrentena) aufbau des ausbildungsbetriebes erklären: zuständigkeiten,Verantwortlichkeiten, zusammenarbeitder Bereicheb) aufgaben und arbeitsabläufe im ausbildungsbetrieb darstellenc) Organisationen benennen, die mit demausbildungsbetriebzusammenarbeiten: Wirtschafts–organisationen, Behörden, -gewerkschaften, Berufsgenossenschafta) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag beschreibenb) Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung erläuternc) Wichtige Bestimmungen des arbeits-, tarif- und sozialrechtes nennen, insbesondere:-arbeitszeit, Jugendarbeitsschutz, krankheit, urlaub,-Mitbestimmung, kündigungd) wesentliche inhalte und Bestandteile eines arbeitsvertrages sowie die für eine Beschäftigungerforderlichen Personalpapierenennene) Positionen der eigenen entgeltabrechnung erklärena) gefährdung von sicherheit und gesundheit am arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zuihrer Vermeidung ergreifenb) Berufsbezogene arbeitsschutz- und unfallverhütungsvorschriften anwendenc) Verhaltensweisen bei unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Brändensowie Maßnahmen zur Brandbekämpfung beschreibenZurVermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereichbeitragen, insbesonderea) mögliche umweltbelastungen durch den ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zumumweltschutz an Beispielen erklärenb) für den ausbildungsbetrieb geltende regelungen des umweltschutzes anwendenc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden energie- und Materialverwendung nutzend) abfälle vermeiden; stoffe und Materialien einer umweltschonenden entsorgung zuführena) Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes nutzenb) Möglichkeiten der Datenübertragung und informationsbeschaffung nutzen; sicherheitsanforderungenbeachtenc) Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Beachtung des Datenschutzessichern und pflegena) information, kommunikation und kooperation zur förderung von Betriebsklima, arbeitsleistungund geschäftserfolg nutzenb) aufgaben im team bearbeitenc) in das team integrieren; eine positive gesprächskultur fördernd) Mit Konflikten umgehen und zu ihrer Vermeidung beitragene) Bedeutung von Wertschätzung, respekt und Vertrauen als grundlage erfolgreicherzusammenarbeit beschreibenf) rückmeldungen geben und entgegennehmeng) arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und arbeitstechniken einsetzenB(1) in einem zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sindschwerpunktmäßig die fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten derBerufsbildpositionen ausabschnittanr.2.3 Beschwerde und reklamation,abschnittanr.4.1 Werbemaßnahmen,abschnittanr.4.2 Warenpräsentation,abschnittanr.4.3 kundenservicezu vermitteln und im zusammenhang damit die fertigkeiten, kenntnisseund fähigkeiten der Berufsbildpositionen ausabschnittcnr. 1.6 umweltschutz,abschnittanr.2.1 kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,abschnittanr.2.2 kommunikation mit kundenfortzuführen.(2) in einem zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßigdie fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten der Berufsbildpositionenausabschnittanr.4.4 Preisbildungzu vermitteln und im zusammenhang damit die fertigkeiten, kenntnisseund fähigkeiten der Berufsbildpositionen ausabschnittcnr. 1.5 sicherheit und gesundheitsschutz bei der arbeit,AbschnittCNr. 2.1 Informations- und Kommunikationssysteme,abschnittanr.3.servicebereich kasse,abschnittanr.5.1 grundlagen der Warenwirtschaft,abschnittanr.5.2 Bestandskontrolle, inventur,abschnittanr.5.3 Wareneingang, Warenlagerung,AbschnittANr. 6. Rechenvorgänge in der Praxis, Kalkulationsgrundlagenfortzuführen.(3) in einem zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßigdie fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten der Berufsbildpositionenaus einer der vier Wahlqualifikationen gemäß §8absatz 2ausabschnittBnr. 1. Warenannahme, Warenlagerung,abschnittBnr. 2. Beratung und Verkauf,abschnittBnr. 3. kasse,abschnittBnr. 4. Marketingmaßnahmenzu vermitteln.AufgAbenübertrAgungAufdie ihk regionstuttgArtDie Vollversammlung der industrie- und handelskammer region stuttgarthat am 11. Dezember 2013 aufgrund von §10und §4des gesetzeszur vorläufigen regelung des rechts der industrie- und handelskammern(ihkg) vom 18. Dezember 1956 (BgBl. is.920), zuletzt geändertdurch artikel 17 des gesetzes zur förderung der elektronischen Verwaltungsowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013(BgBl. i, s. 2749) folgende drei aufgabenübernahmen beschlossen:1.) dassdie ihk region stuttgart die aufgabe zur Durchführung derPrüfungen für den „Verkehr mit Kraftomnibussen“,für den „TaxenundMietwagenverkehr“und für den „güterkraftverkehr“ der ihks heilbronn-frankenund Ostwürttemberg übernimmt. Die Vollversammlungender übertragenden ihks haben die aufgabenübertragung beschlossen.Der Beschluss zur aufgabenübernahme wurde am 20. Dezember2013 vom Ministerium für finanzen und WirtschaftBaden-Württemberggenehmigt: az. 82-4221.2-04/75.ausgefertigt: stuttgart, den 23. Dezember 20132.) dassdie ihk region stuttgart die aufgabe „Durchführung der Prüfungfür den Verkehr mit kraftomnibussen“ von den ihks Bodensee-Oberschwaben,hochrhein-Bodensee, karlsruhe, nordschwarzwald, reutlingen,rhein-neckar,schwarzwald-Baar-heuberg, südlicher Oberrheinund ulm übernimmt. Die Vollversammlungen der übertragenden ihkshaben die aufgabenübertragung beschlossen. Der Beschluss zur aufgabenübernahmewurde am 19. Dezember 2013 vom Ministerium fürfinanzen und WirtschaftBaden-Württemberggenehmigt: az. 82-4221.2-04/78.ausgefertigt: stuttgart, den 23. Dezember 20133.) dass die ihk region stuttgart die aufgabe zur „abnahme der sachkundeprüfunggrundqualifikation für Berufskraftfahrer nach §4abs. 1BkrfQg i. V. m. §1BkrfQV“ von den ihks karlsruhe und rhein-neckarübernimmt. Die Vollversammlungen der übertragenden ihks haben dieaufgabenübertragung beschlossen. Der Beschluss zur aufgabenübernahmewurde am 12. Dezember 2013 vom Ministerium für finanzenund WirtschaftBaden-Württemberggenehmigt: az. 82-4221.2-04/76.ausgefertigt: stuttgart, den 17. Dezember 2013gez. georgfichtnerPräsidentgez. andreasrichterhauptgeschäftsführerMagazin Wirtschaft 02.14 53
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