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BekanntMachungeninfo1. Der Prüfling soll nachweisen, dass erinder Lage ist, allgemeinewirtschaftliche und gesellschaftliche zusammenhänge der Berufs- undarbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;2. der Prüfling soll praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten;3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.§13gewichtungs- und Bestehensregelung(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:1. Prüfungsbereich Praktische arbeitsaufgaben 50 Prozent2. Prüfungsbereich technologie 20 Prozent3. Prüfungsbereich technische Mathematik 20 Prozent4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und sozialkunde 10 ProzentAusbildungsrahmenplanteil desausbildungsberufsbildeszu vermittelnde fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeitenabschnitta:Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 8nummer 11 flachdruck-Basisqualifikation(§ 9absatz 2abschnittanummer 1)a. kenntnisse an kleinoffsetmaschinen bis Din a3b. umgang mit Bedruckstoffenc. kenntnisse der Werk-und hilfsstoffed. Pflege und Wartung der Maschinenzeitlicherichtwerte inWochen im1. bis 18.Monat4819. bis 36.Monat(2) Die abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen1. im gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,2. im Prüfungsbereich Praktische arbeitsaufgaben mit mindestens „ausreichend“,3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“und4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“bewertet worden sind.(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als„ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „technologie“ oder „technischeMathematik“ oder „Wirtschafts- und sozialkunde“ durch einemündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies fürdas Bestehen der Prüfung den ausschlag geben kann. Bei der ermittlungdes ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige ergebnisund das ergebnis der mündlichen ergänzungsprüfung im Verhältnis von2:1zu gewichten.§14Übergangein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser ausbildungsregelungin eine entsprechende ausbildung nach §4BBig ist von der/demauszubildenden und der/dem ausbildenden kontinuierlich zu prüfen.§15Bestehende BerufsausbildungsverhältnisseBerufsausbildungsverhältnisse, die bei inkrafttreten dieser ausbildungsregelungbestehen, können unter anrechnung der bisher zurückgelegtenausbildungszeit nach den Vorschriften dieser regelung fortgesetztwerden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.§16Prüfungsverfahrenfürdie zulassung zur abschlussprüfung und das Prüfungsverfahren giltdie Prüfungsordnung für die Durchführung von abschluss- und umschulungsprüfungender industrie- und handelskammer region stuttgartentsprechend.§17abkürzung und Verlängerung der ausbildungszeitsoweit die Dauer der ausbildung abweichend von dieser ausbildungsregelungverkürzt oder verlängert werden soll, ist §8abs. 1und 2BBigentsprechend anzuwenden.2 Druckvorstufe-Basisqualifikation(§ 9absatz 2abschnittanummer 2)3 flachdruck-fachausbildung(§ 9absatz 2abschnittanummer 3)a) einteilungsbogen Din a4 /Din a3b) einfache Montagearbeitenc) Druckplattenherstellungd) ablage /archivierunga) einrichten und führen von kleinoffsetmaschinen sowie Drucken von ein- undmehrfarbigen Drucksachenb) Wartung und Pflege der Arbeitsmittel, Maschinen, Walzen und Einrichtungenc) standmachen an der Offsetmaschine, einspannen der Offsetplatted) einstellen des anlageapparatese) Druck von schwerem karton und florpostpapierf) Wechseln des gummituches und des gegendruckblechesg) Bodenanlageapparat nach Saug- und Blasluftsystem, Einstellen des Bogendurchlaufesh) farbmischübungen, auftupfen von farbe mit dem finger oder handballeni) Druckhilfsmittel, Papier,Behandlung und Lagerung von Druckpapier.Laufrichtung des Papiers, feststellung der Laufrichtung bei Papier und kartonj) Wasser beim Offsetdruck, die feuchtung, feuchtwalzenbehandlung, ermittlungdes Ph-Wertes, abstimmung von Wasser,farbe und Papierk) Druckelemente im flachdruck, schmiermittel und ihreanwendung,Voraussetzungen zum Druck, grundwerkzeugel) Beherrschen des typografischen Maßsystemsm) kennenlernen verschiedener Druckplatten und deren herstellungn) umgang mit Messmittelo) Messen von Druckplatten und Auflagepapierenp) umschlagen, umstülpen, umdrehenq) erkennen der Druckverfahrenr) flattermarke, seitenmarke, Bogensignatur,Bogennorms) Prinzip der Offsetmaschinent) kenntnis der Druckverfahren, der Werk-und hilfsstoffeu) Umgang mit Farbdosen, Walzen und ihreBehandlung, Pflege der Druck-undgummitücher,ablegen der farbe, geeignete gegenmittelv) einstellen der seitenmarkeander Offsetmaschinew) einstellung der walzen und des farbkastensx) Druckschwierigkeiten und ihreBeseitigungy) Druckfarben, Spezialfarben für Flachdruck, Farbzusätzez) falzen des Druckbogens, grundlage zum ausschießen, ausschießübungen mitverschiedenen schwierigkeitsgraden anfertigenabschnittB:Berufsprofilgebende fertigkeiten, kenntnisse und fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen24182018§18inkrafttreten, außerkrafttretenDiese ausbildungsregelung trittamtage nach ihrer Veröffentlichung im„Magazin Wirtschaft“,dem Mitteilungsblattder ihk region stuttgart, inkraft.Die geltungsdauer dieser ausbildungsregelung ist befristet bis zum31.01.2019.1.auswahlliste i(Wahlqualifikation nach §8nummer 2, Basisqualifikation)1 Druckproduktverarbeitung i(§ 9absatz 2abschnittBnummer 1.1)a) Papier vorschneidenb) ausschießregelnc) kontrollzeichen /Marken-, anlagezeichend) falzen6Mit inkrafttreten dieser ausbildungsregelung tritt die ausbildungsregelungüber die Berufsausbildung zum Druckfachwerker/zur Druckfachwerkerinvom 30.03.2010 außer kraft.2 einzel- und sonderanfertigung(§ 9absatz 2abschnittBnummer 1.2)a) Weichbroschüren herstellen unter Berücksichtigung verschiedener technikenb) einfache schachteln herstellenc) Drahtkammbindungend) umgang mit Werk-und hilfsstoffen6ausgefertigt: stuttgart, den 6. Dezember 2013gez. georgfichtnergez. andreasrichterPräsidenthauptgeschäftsführer2.auswahllisteii(Wahlqualifikation nach §8nummer 3, fachausbildung)1 Digitaldruckprozess/Druckproduktverarbeitungii(§ 9absatz 2abschnittBnummer 2.1)a) spezialisierung der computerkenntnisse (Pc /Mac)b) Digitale Druckjobs ausdrucken und bewertenc) analoge kopiertätigkeiten, schwarz-weiß und farbigd) einteilungsbogen (alle Maschinenformate des Betriebes)e) ausschießenf) Mehrfarbige Montagearbeiteng) grundlagen der elektronischen Datenaufbereitungh) Druckformherstellungi) allgemeine Wartungsarbeiten142 Druckvorstufe /Druckverfahrenstechnik(§ 9absatz 2abschnittBnummer 2.2)a) stanzen, rillen, Prägen, nummerierenb) form schließenc) zurichtend) Wartung und instandhaltung der Maschinee) Papier schneidenf) falzeng) Produktkontrolleh) Bestücken und absetzeni) Verpackenj) Paletten schließen /Versandk) grundlagen der elektronischen Datenaufbereitungl) Druckformherstellung14Magazin Wirtschaft 02.14 55

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