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Darf ich bitten? Trends for school Foto-Wettbewerb - Shopping-Intern

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GESuNdHEIT | TIPPS<br />

zaHNHEiLKUNDE<br />

Dr. eva Krampf-Farsky<br />

Zahnärztin<br />

Eine Planung gemeinsam mit einem kieferorthopädisch ausgebildeten Zahnarzt sollte dann die gesamte Wachstumsphase<br />

umfassen, weil einige Fehlstellungen in bestimmten Alters- und Entwicklungsphasen ganz besonders<br />

günstig behandelt werden können. Insgesamt sind 1 bis maximal 3 Jahre Behandlungszeit er<strong>for</strong>derl<strong>ich</strong>, nur in<br />

seltenen Ausnahmefällen dauert eine gut geplante kieferorthopädische Behandlung länger. Oft kann die Behandlung<br />

auch in 2 Phasen geteilt werden mit einer längeren, d.h. mehrjährigen Behandlungspause zwischen<br />

abnehmbarer und festsitzender Zahnspange. Dafür ist eine rechtzeitige Gesamtplanung er<strong>for</strong>derl<strong>ich</strong>.<br />

Abnehmbare Zahnspangen<br />

Sollten nur sehr gezielt und mögl<strong>ich</strong>st kurz angewendet werden. Im Milchgebiss, also ab 3 bis 4 Jahren<br />

kann ein Kreuzbiss überstellt werden – so ein Kreuzbiss „wächst s<strong>ich</strong> n<strong>ich</strong>t aus“ ! Die Behandlung dauert<br />

bei guter Mitarbeit nur 1 bis 2 Jahre. Im Wechselgebiss, also mit etwa 8 bis 12 Jahren, lässt s<strong>ich</strong> ein<br />

Vorbiss mit Bionator oder elastisch offenem Aktivator als Phase I Gerät für 1 bis 2 Jahre gut behandeln.<br />

Anschließend wird der Zahnwechsel abgewartet und halbjährl<strong>ich</strong> der Patient kontrolliert, um falls nötig eine<br />

Phase II – Behandlung zur Feineinstellung des Bisses mit Brackets (festsitzende Zahnspange) zu machen.<br />

Festsitzende Zahnspangen<br />

In manchen Fällen sind sie schon im Wechselgebiss sinnvoll, großteils aber sobald die bleibenden Zähne<br />

da sind.<br />

ZahnarZtordination dr. Eva KraMPF-FarSKY | Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde | Fortbildungsdiplom Kieferorthopädie<br />

alle Kassen | 2344 Maria Enzersdorf, hauptstraße 4 | tel.: 02236 / 89 35 87 | Mehr infos auf meiner Website: www.zahnarzt.at<br />

36 | SHOPPING INTERN<br />

zaHNSPaNgEN bEi KiNDERN UND JUgENDLiCHEN<br />

Ihre Arbeit ist<br />

unser Anliegen.<br />

Ihre Rechte. Unsere Kompetenz.<br />

Tel. 05 7171, noe.arbeiterkammer.at<br />

Die erste Abschätzung der Notwendigkeit<br />

einer kieferorthopädischen Behandlung<br />

sollte auf jeden Fall schon bei den ersten<br />

Zahnarztbesuchen im Alter ab 3 bis 4 Jahren<br />

besprochen werden.<br />

Viele wollen wissen: Geht das?<br />

Die Retention oder Stabilisationsphase<br />

nach einer fixen Zahnspange<br />

kann entweder abnehmbar<br />

oder geklebt sein und sollte für<br />

ein stabiles Ergebnis – für immer<br />

gerade Zähne – auch immer<br />

getragen werden.<br />

Es ist nie zu früh für ein erstes<br />

Gespräch bereits ab 3 oder 4<br />

Jahren um mögl<strong>ich</strong>erweise später<br />

aufwändigere Behandlungen zu<br />

vermeiden. W<strong>ich</strong>tig ist die rechtzeitige<br />

Planung für die gesamte<br />

Wachstumsphase !<br />

Kündigung im Krankenstand<br />

„Als <strong>ich</strong> meiner Chefin gesagt habe, dass <strong>ich</strong> länger als zwei Wochen<br />

im Krankenstand bleiben muss, habe <strong>ich</strong> kurz darauf die Kündigung<br />

bekommen. Das geht doch gar n<strong>ich</strong>t, oder?“ Viele ArbeitnehmerInnen<br />

sind überrascht, dass sie während eines Krankenstandes oder – noch<br />

schlimmer – zu Beginn eines Krankenstandes gekündigt werden. „Das<br />

kommt immer öfter vor“, wissen die AK-BeraterInnen aus den Bezirksstellen<br />

Baden und Mödling. Ja, und es ist auch rechtl<strong>ich</strong> mögl<strong>ich</strong>.<br />

Viele glauben, Krankenstand schützt vor Kündigung. „Das ist n<strong>ich</strong>t<br />

so“, klären die AK-ExpertInnen auf. Allerdings müssen alle Fristen<br />

eingehalten werden und auch die Lohn<strong>for</strong>tzahlung bei Krankheit muss<br />

vom Dienstgeber bezahlt werden.<br />

N<strong>ich</strong>t alles unterschreiben<br />

Im Windschatten der Wirtschaftskrise versuchen manche Arbeitgeber,<br />

Arbeitszeiten einfach herabzusetzen. Man liest und hört viel über<br />

Kurzarbeit, das hat aber mit Herabsetzung der Arbeitszeit n<strong>ich</strong>ts zu<br />

tun, erklären die AK-BeraterInnen. Bei Kurzarbeit wird ein Teil des<br />

Einkommens vom AMS ausgegl<strong>ich</strong>en, bei Stundenkürzung durch den<br />

Dienstgeber trägt der Arbeitnehmer den Einkommensverlust. Bevor<br />

derartige Änderungen im Arbeitsvertrag unterschrieben<br />

werden, sollte man unbedingt<br />

zur AK-Beratung in die Bezirksstelle kommen.<br />

In der Arbeiterkammer werden oft weitere<br />

Klauseln in den Arbeitsverträgen entdeckt,<br />

die s<strong>ich</strong> nachteilig auswirken können.<br />

AKNÖ-Bezirksstellenleiter Franz Fürst:<br />

„Erkundigen Sie s<strong>ich</strong> im Zweifelsfall in der AK.“<br />

Infos beim AKNÖ-Arbeitsrecht: 05-7171-1717<br />

http://noe.arbeiterkammer.at<br />

<strong>Foto</strong>s: archiv, Dr. kramPF-Farsky, <strong>Foto</strong>lia

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