Darf ich bitten? Trends for school Foto-Wettbewerb - Shopping-Intern
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GESuNdHEIT | TIPPS<br />
zaHNHEiLKUNDE<br />
Dr. eva Krampf-Farsky<br />
Zahnärztin<br />
Eine Planung gemeinsam mit einem kieferorthopädisch ausgebildeten Zahnarzt sollte dann die gesamte Wachstumsphase<br />
umfassen, weil einige Fehlstellungen in bestimmten Alters- und Entwicklungsphasen ganz besonders<br />
günstig behandelt werden können. Insgesamt sind 1 bis maximal 3 Jahre Behandlungszeit er<strong>for</strong>derl<strong>ich</strong>, nur in<br />
seltenen Ausnahmefällen dauert eine gut geplante kieferorthopädische Behandlung länger. Oft kann die Behandlung<br />
auch in 2 Phasen geteilt werden mit einer längeren, d.h. mehrjährigen Behandlungspause zwischen<br />
abnehmbarer und festsitzender Zahnspange. Dafür ist eine rechtzeitige Gesamtplanung er<strong>for</strong>derl<strong>ich</strong>.<br />
Abnehmbare Zahnspangen<br />
Sollten nur sehr gezielt und mögl<strong>ich</strong>st kurz angewendet werden. Im Milchgebiss, also ab 3 bis 4 Jahren<br />
kann ein Kreuzbiss überstellt werden – so ein Kreuzbiss „wächst s<strong>ich</strong> n<strong>ich</strong>t aus“ ! Die Behandlung dauert<br />
bei guter Mitarbeit nur 1 bis 2 Jahre. Im Wechselgebiss, also mit etwa 8 bis 12 Jahren, lässt s<strong>ich</strong> ein<br />
Vorbiss mit Bionator oder elastisch offenem Aktivator als Phase I Gerät für 1 bis 2 Jahre gut behandeln.<br />
Anschließend wird der Zahnwechsel abgewartet und halbjährl<strong>ich</strong> der Patient kontrolliert, um falls nötig eine<br />
Phase II – Behandlung zur Feineinstellung des Bisses mit Brackets (festsitzende Zahnspange) zu machen.<br />
Festsitzende Zahnspangen<br />
In manchen Fällen sind sie schon im Wechselgebiss sinnvoll, großteils aber sobald die bleibenden Zähne<br />
da sind.<br />
ZahnarZtordination dr. Eva KraMPF-FarSKY | Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde | Fortbildungsdiplom Kieferorthopädie<br />
alle Kassen | 2344 Maria Enzersdorf, hauptstraße 4 | tel.: 02236 / 89 35 87 | Mehr infos auf meiner Website: www.zahnarzt.at<br />
36 | SHOPPING INTERN<br />
zaHNSPaNgEN bEi KiNDERN UND JUgENDLiCHEN<br />
Ihre Arbeit ist<br />
unser Anliegen.<br />
Ihre Rechte. Unsere Kompetenz.<br />
Tel. 05 7171, noe.arbeiterkammer.at<br />
Die erste Abschätzung der Notwendigkeit<br />
einer kieferorthopädischen Behandlung<br />
sollte auf jeden Fall schon bei den ersten<br />
Zahnarztbesuchen im Alter ab 3 bis 4 Jahren<br />
besprochen werden.<br />
Viele wollen wissen: Geht das?<br />
Die Retention oder Stabilisationsphase<br />
nach einer fixen Zahnspange<br />
kann entweder abnehmbar<br />
oder geklebt sein und sollte für<br />
ein stabiles Ergebnis – für immer<br />
gerade Zähne – auch immer<br />
getragen werden.<br />
Es ist nie zu früh für ein erstes<br />
Gespräch bereits ab 3 oder 4<br />
Jahren um mögl<strong>ich</strong>erweise später<br />
aufwändigere Behandlungen zu<br />
vermeiden. W<strong>ich</strong>tig ist die rechtzeitige<br />
Planung für die gesamte<br />
Wachstumsphase !<br />
Kündigung im Krankenstand<br />
„Als <strong>ich</strong> meiner Chefin gesagt habe, dass <strong>ich</strong> länger als zwei Wochen<br />
im Krankenstand bleiben muss, habe <strong>ich</strong> kurz darauf die Kündigung<br />
bekommen. Das geht doch gar n<strong>ich</strong>t, oder?“ Viele ArbeitnehmerInnen<br />
sind überrascht, dass sie während eines Krankenstandes oder – noch<br />
schlimmer – zu Beginn eines Krankenstandes gekündigt werden. „Das<br />
kommt immer öfter vor“, wissen die AK-BeraterInnen aus den Bezirksstellen<br />
Baden und Mödling. Ja, und es ist auch rechtl<strong>ich</strong> mögl<strong>ich</strong>.<br />
Viele glauben, Krankenstand schützt vor Kündigung. „Das ist n<strong>ich</strong>t<br />
so“, klären die AK-ExpertInnen auf. Allerdings müssen alle Fristen<br />
eingehalten werden und auch die Lohn<strong>for</strong>tzahlung bei Krankheit muss<br />
vom Dienstgeber bezahlt werden.<br />
N<strong>ich</strong>t alles unterschreiben<br />
Im Windschatten der Wirtschaftskrise versuchen manche Arbeitgeber,<br />
Arbeitszeiten einfach herabzusetzen. Man liest und hört viel über<br />
Kurzarbeit, das hat aber mit Herabsetzung der Arbeitszeit n<strong>ich</strong>ts zu<br />
tun, erklären die AK-BeraterInnen. Bei Kurzarbeit wird ein Teil des<br />
Einkommens vom AMS ausgegl<strong>ich</strong>en, bei Stundenkürzung durch den<br />
Dienstgeber trägt der Arbeitnehmer den Einkommensverlust. Bevor<br />
derartige Änderungen im Arbeitsvertrag unterschrieben<br />
werden, sollte man unbedingt<br />
zur AK-Beratung in die Bezirksstelle kommen.<br />
In der Arbeiterkammer werden oft weitere<br />
Klauseln in den Arbeitsverträgen entdeckt,<br />
die s<strong>ich</strong> nachteilig auswirken können.<br />
AKNÖ-Bezirksstellenleiter Franz Fürst:<br />
„Erkundigen Sie s<strong>ich</strong> im Zweifelsfall in der AK.“<br />
Infos beim AKNÖ-Arbeitsrecht: 05-7171-1717<br />
http://noe.arbeiterkammer.at<br />
<strong>Foto</strong>s: archiv, Dr. kramPF-Farsky, <strong>Foto</strong>lia