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Peter Auer Gesellschaftliche Mehrsprachigkeit in Europa Übersicht ...

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zuständig s<strong>in</strong>d) nur bed<strong>in</strong>gt dem soziologischen Prototyp. An den Rändern dertürkischen Geme<strong>in</strong>schaft(en) f<strong>in</strong>det man mehr oder weniger starke Tendenzenzur weiter gehenden Assimilation mit Aufgabe des Türkischen oder aber zurAnnäherung an die türkeitürkische (monol<strong>in</strong>guale) Norm (bei gleichzeitigerBeherrschung der deutschen).Warum werden nun die Türken und Türk<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Deutschland nicht schnelle<strong>in</strong>sprachig, wenn doch das Deutsche zum<strong>in</strong>dest auf dem offiziellen Markt derSprachen (wie er durch die deutschen Institutionen, allen voran der Schulerepräsentiert wird) weitaus prestigereicher ist? Es sche<strong>in</strong>t, dass neben deranhaltenden Zuwanderung von türkischen Muttersprachlern und der medialenPräsenz des Türkischen dafür auch das „versteckte Prestige“ (um e<strong>in</strong>en BegriffLabovs zu verwenden) des Türkischen verantwortlich ist, das sich nicht auf demnationalen Sprachmarkt zeigt, sondern auf dem ‚subkulturellen‘ der türkischenGeme<strong>in</strong>schaften <strong>in</strong> den großen deutschen Städten.Ob man das Türkische <strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong> diesem sozialen Umfeld noch als(neue) M<strong>in</strong>derheitensprache bezeichnen möchte, ist deshalb letztendlich e<strong>in</strong>eFrage der Def<strong>in</strong>ition. Versteht man unter e<strong>in</strong>er (neuen) sprachlichen M<strong>in</strong>orität 3e<strong>in</strong>e, deren Sprache politisch, sozial, religiös, im Erziehungssystem, <strong>in</strong> derVerwaltung, etc. ignoriert wird (Simpson 1981), dann muss man sicherlich auchdas Türkische <strong>in</strong> der Bundesrepublik als M<strong>in</strong>derheitensprache bezeichnen. ImS<strong>in</strong>ne Pierre Bourdieus kann man staatliches Handeln zur Unterdrückung e<strong>in</strong>ersolchen M<strong>in</strong>oritätssprache mit der Festlegung der alle<strong>in</strong>e "legitimen Sprache" -nämlich der Majoritätssprache - gleichsetzen (Bourdieu 1982, etc.). Zur"legitimen Sprache" gehört allerd<strong>in</strong>gs nicht nur, dass sie die offiziellenstaatlichen Organe <strong>in</strong> Schule, Politik, etc. unterstützen, sondern auch, dass sie imRahmen e<strong>in</strong>es hegemonialen sprachlichen Diskurses propagiert wird, der dieMitglieder der Mehrheit und der M<strong>in</strong>derheit auf die unterschiedliche Bewertung3 Wir er<strong>in</strong>nern noch e<strong>in</strong>mal daran, dass wir hier nicht von M<strong>in</strong>derheiten im juristischen S<strong>in</strong>n sprechen; vgl.Fußnote 2.

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