Zahnarzt Dr Rudolf Matheis (alle Kassen) – Linz
Zahnarzt Dr Rudolf Matheis (alle Kassen) – Linz
Zahnarzt Dr Rudolf Matheis (alle Kassen) – Linz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
alver<br />
und des Rechtsbüros der GÖD auch eine Verbesserung<br />
bei den Voraussetzungen und Zuständigkeiten für die<br />
Qualifizierung eines Unf<strong>alle</strong>s als Dienstunfall erreicht<br />
werden.<br />
Seit dem 1.Jänner 2012 gilt nun folgende Neuregelung<br />
im Gehaltsgesetz.<br />
§ 15 Abs. 5 Gehaltsgesetz – NEU<br />
Voraussetzungen/Zuständigkeit für die Qualifizierung<br />
eines Unf<strong>alle</strong>s als Dienstunfall<br />
Gemäß § 15 Abs. 5 GehG kommt es während eines<br />
auf einen Dienstunfall zurückzuführenden Krankenstandes<br />
zu keinem Ruhen pauschalierter Nebengebühren.<br />
Die Beurteilung, ob Ruhen auf Grund eines<br />
Dienstunf<strong>alle</strong>s nicht eintritt, obliegt der Dienstbehörde.<br />
Da bei der Beurteilung der Maßstab des § 90 B-KUVG<br />
anzulegen ist, kann in der Regel – sofern eine Vorlage<br />
des Bescheides der BVA erfolgt – die Qualifikation<br />
der BVA der Beurteilung durch die Dienstbehörde zu<br />
Grunde gelegt werden.<br />
Ausgehend von der dienstbehördlichen Beurteilungsbefugnis<br />
kann in speziellen Sonderfällen die Qualifikation<br />
eines Unf<strong>alle</strong>s durch die Dienstbehörde <strong>alle</strong>rdings<br />
abweichend von der der BVA erfolgen. Speziell<br />
FCG-KdEÖ OÖ fordert<br />
bessere Einsatzmunition<br />
Notwehrsituationen erfordern oft gefährliche Mehrfachschussabgaben<br />
Die FCG-KdEÖ OÖ beantragte<br />
daher die Neuanschaffung einer den gestiegenen<br />
Ansprüchen entsprechenden Einsatzmunition für die<br />
Polizei. Immer wieder kommt es zwangsläufig zur<br />
Anwendung der Schusswaffe. In Notwehrsituationen ist<br />
in Bruchteilen einer Sekunde oft eine schwerwiegende<br />
Entscheidung über den Schusswaffengebrauch zu<br />
treffen.<br />
Kritik von der Öffentlichkeit kommt dann, wenn mehrmals<br />
geschossen wird, wie jüngst ein Fall zeigte. Mit<br />
7<br />
bei Unfällen mit „Vorschadensproblematik“ kann bei<br />
„Standardverletzungen“ von Exekutivbediensteten –<br />
wie insbesondere Verletzungen von Achillessehne,<br />
Bandscheiben und Kniegelenken, sofern das<br />
Unfallgeschehen ursächlich und in direkter Kausalität<br />
mit speziell aus dem Exekutivdienst bzw. aus<br />
exekutivspezifischen Ausbildungsmaßnahmen resultierenden<br />
Belastungen steht – eine Qualifizierung als<br />
Dienstunfall im Einzelfall erfolgen.<br />
Eine rückwirkende Anwendung der Neuregelung<br />
unter Bedachtnahme auf § 13b GehG ist zulässig.<br />
Maßgeblich dabei ist, dass zumindest Teile des<br />
Krankenstandes in die 3-jährige Verjährungsfrist<br />
f<strong>alle</strong>n. Zutreffendenfalls ist die Neuregelung auf den<br />
gesamten Krankenstand anzuwenden.<br />
Damit wurde wiederum eine Forderung der Polizeigewerkschaft<br />
nach intensiven Verhandlungen<br />
und entsprechender Meinungsbildung umgesetzt.<br />
Für Anfragen und zur persönlichen Unterstützung bei<br />
Problemstellungen stehen wir, die Personalvertreter<br />
der FCG-KdEÖ, gerne zur Verfügung.<br />
einer Expansivmunition<br />
(EMB) könnte<br />
effizienter und sicherer<br />
gehandelt<br />
werden.<br />
Euer Josef Kern<br />
Wir fordern daher, unsere Polizei mit dieser neuartigen<br />
und wirkungsvollen Einsatzmunition auszustatten!<br />
Die Gesundheit und Sicherheit der Polizistinnen und<br />
Polizisten steht für uns immer im Vordergrund.<br />
Euer Herbert Pernkopf