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Unfallstatistik Bericht 2004

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Unfallhäufungsstellen<br />

116<br />

UNFALLHÄUFUNGSSTELLEN<br />

Gesetzlicher Auftrag: (Pflicht der Behörde) § 96 StVO 1960<br />

(1) Ereignen sich an einer Straßenstelle oder -strecke wiederholt Unfälle mit Personen-<br />

oder Sachschaden, so hat die Behörde unverzüglich - insbesondere auf Grund von<br />

<strong>Bericht</strong>en der Dienststellen von Organen der Straßenaufsicht oder sonstiger geeigneter<br />

Stellen, unter Durchführung eines Lokalaugenscheins, Einholung von Sachverständigengutachten,<br />

Auswertung von Unfallverzeichnissen u.dgl. - festzustellen, welche Maßnahmen<br />

zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können; hierbei ist auf den jeweiligen Stand<br />

der Wissenschaft und Forschung Bedacht zu nehmen. Das Ergebnis dieser Feststellung ist<br />

demjenigen, der für die Ergreifung der jeweiligen Maßnahme zuständig ist, und der<br />

Landesregierung mitzuteilen.<br />

(1a) Als unfallverhütend festgestellte Maßnahmen sind unverzüglich zu verwirklichen; ist das<br />

nicht möglich, so hat die Stelle, die für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist, der feststellenden<br />

Behörde und der Landesregierung die Umstände mitzuteilen, die diesen<br />

Maßnahmen entgegenstehen. Ist jedoch die Landesregierung oder der Bundesminister für<br />

öffentliche Wirtschaft und Verkehr für die Ergreifung der Maßnahme zuständig, so sind die<br />

der Maßnahme entgegenstehenden Umstände in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten.<br />

Unfallhäufungsstellen:<br />

Die Bewertung einer Unfallstelle als Unfallhäufungsstelle beruht auf zwei Kriterien, die beide<br />

erfüllt sein müssen.<br />

Ein Knoten oder ein Streckenbereich bis zu einer Länge von 250 m ist als<br />

Unfallhäufungsstelle zu bezeichnen, wenn<br />

sich an dieser Stelle mindestens drei Unfälle mit Personenschaden<br />

(oder mindestens 5 gleichartige Unfälle mit Personen- und Sachschaden) in<br />

drei Jahren ereignet haben und<br />

der Relativkoeffizient den Wert 0,8 erreicht oder übersteigt.<br />

Örtlich zusammenhängende Unfallhäufungsstellen werden als eine Unfallhäufungsstrecke<br />

behandelt.<br />

Relativkoeffizient:<br />

Ist ein errechneter Wert, zusammengesetzt aus der Anzahl der Unfälle im Verhältnis zur<br />

Verkehrsstärke.

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