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Namenkundliche Informationen

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26 Adam Siwiecund eine Gruppe von Mitarbeitern verfügt, aber es wurde nicht dem Rechtentsprechend eingetragen (es ist natürlich widerrechtlich).Auf diese Art und Weise kann der Name eines Handelsobjekts, z. B. einesVerkaufsgeschäfts, der als eine und dieselbe Benennung wahrgenommenwird, im Grunde ein Element homonymer Relation als Toponym, Ergonymoder Themonym sein. Darüber, was der Name ist, entscheidet der Kontextund die Abgrenzung von Toponymen, Ergonymen oder Themonymen istfür ein besseres Verständnis kommunikativer Funktion der hier in Betrachtgezogenen Namen notwendig.Es fällt schwer, diese Schlussfolgerungen im Ganzen zu akzeptieren. Diein dieser Konzeption präsentierte Analyse onymischer Objekte berücksichtigtnicht, dass bestimmte Merkmale ihnen nur in gewissem Grad zustehen,dass diese Merkmale verschiedene begriffliche Profile desselben Objekts(und nicht die Profile verschiedener Objekte) bilden können. Es kannhier also nicht die Rede über eine Homonymie sein.Wichtige Frage, die bei der Vornahme der obigen Abgrenzungen erscheintund bei den Erwägungen über die Namen der Handelsobjekte (als„Worte auf den Schildern“ betrachtet) meist übergangen wird, ist der Umstand,dass sie rechtlicher Qualifizierung unterliegen. Es geht darum, dassdie Namen dieser Objekte als Nominationen von Wirtschaftssubjektenfunktionieren, die ja gewissen rechtlichen Grundsätzen unterworfen sind.Es ist ein Problem, dem wir in unserem Text über die Namen von Handelsobjektenetwas Aufmerksamkeit widmen möchten.Ein grundlegender Rechtsakt, der in Polen die Problematik der Bezeichnungdes Unternehmens regelt, ist das Zivilgesetzbuch. Entsprechend denhier enthaltenen Regulierungen wirkt ein Unternehmer (natürliche Person,juristische Person und andere Organisationseinheit, die in eigenem Namenwirtschaftliche oder berufliche Aktivität entfaltet) „als Firma“, führt alsoeinen im entsprechenden Register eingetragenen Namen. Das Zivilgesetzbuchenthält auch gewisse Anweisungen, die sich auf die „Firma“ beziehen.Wir erfahren, dass der Name der Firma einer natürlichen Person ihrenVor- und Nachnamen enthalten muss. Zusätzlich kann er Bezeichnungenenthalten, die auf den Gegenstand und Ort der Wirksamkeit des Unternehmenshinweisen, sowie andere frei gewählte Bezeichnungen. Der sichauf die juristische Person beziehende Name enthält wiederum (manchmalals Abkürzung) die Bezeichnung der Rechtsform des Unternehmers undkann ansonsten auf den Gegenstand der Wirksamkeit und den Ort (Sitz)hinweisen. Er kann auch andere, frei gewählte Bezeichnungen enthalten,

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