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Fotos: AknÖ, mArek<br />
In der KINDERCITY, dem Kindergarten in der SCS (TOP 74a) gibt es<br />
ab sofort wieder freie Plätze in beiden Gruppen!<br />
Wir betreuen Kleinkinder ab 1,5 Jahre (Krabbelgruppe) bzw. ab 4<br />
Jahren in der Familiengruppe und bieten Öffnungszeiten von 07:00<br />
Uhr bis 19:00 Uhr, Montag bis Freitag.<br />
Wenn Sie in der SCS beschäftigt sind und einen Kindergartenplatz<br />
in Nähe der Arbeitsstätte benötigen, freut sich das KINDERCITY-<br />
Team auf Ihre Anfragen unter 0664/8142744.<br />
Kein Einzelfall: 3.000 Euro für <strong>Intern</strong>etdienste via Handy<br />
Für die Nutzung <strong>Intern</strong>et via Handy gibt es Grenzen – im EU-Ausland.<br />
Bis 1. Juli können KonsumentInnen die Grenze für ihre Datentransfers<br />
im EU-Ausland wählen und ihrem Mobilfunkanbieter bekannt geben.<br />
Der Kunde erhält bei Nutzung von Datendiensten im EU-Ausland auf<br />
Laptop oder Handy zuerst eine Warnung (bei 80% Limitverbrauch),<br />
bei Erreichen des Limits wird der Roamingdatendienst gestoppt, wenn<br />
der Konsument nicht die weitere Erbringung des Dienstes wünscht. Für<br />
KonsumentInnen, die bis 1. 6. kein Limit vereinbaren, gelten 60 Euro<br />
als Obergrenze. Dies betrifft aber nur das EU-Ausland. Im Inland gibt<br />
es keine Grenze für Datendienste. AKNÖ-Konsumentenberater Michael<br />
Dunkl: „Wenn Datendienste nicht im Paket gekauft wurden oder ein<br />
erworbenes Paket überschritten wird, droht eine Kostenexplosion.“<br />
AKNÖ-Präsident Haneder will daher beim Surfen&Co via Handy auch<br />
für das Inland ähnliche Schutzmechanismen<br />
wie fürs EU-Ausland.<br />
Konsumentenberater Dunkl empfiehlt die<br />
Sperre von ungewollten Datendiensten beim<br />
Netzbetreiber. Mehr Infos bei der AKNÖ-<br />
Konsumentenberatung unter 05 7171 – 1616<br />
DW oder im Web unter noe.arbeiterkammer.at<br />
„Wir brauchen bessere Schutz- und Kontrollmöglichkeiten<br />
für mobile <strong>Intern</strong>etkunden im Inland“,<br />
fordert AKNÖ-Präsident Haneder.<br />
Es geht um<br />
meine Arbeit.<br />
Ihre Rechte sind unsere Kompetenz.<br />
Tel. 05 7171, noe.arbeiterkammer.at<br />
AK_arbeitsrecht_<strong>Shopping</strong>_945x131.indd 1 06.04.2010 13:37:33 Uhr<br />
FINANZTIPPS<br />
von Christian Marek, Steuerberater<br />
MWT-MAREK Wirtschaftstreuhand GmbH<br />
2344 Ma. Enzersdorf www.mwt.at<br />
kONSuMENTENScHuTz | STEuER<br />
Steuerliche Neuerung für unternehmer<br />
ab 2010: 13% gewinnfreibetrag<br />
Der Gewinnfreibetrag soll eine Art begünstigtes<br />
Jahressechstel für Selbsständige sein.<br />
Grundsätzliches zur Wirkungsweise des Gewinnfreibetrages (GFB)<br />
Sozusagen als Nachfolger des Freibetrages für investierte Gewinne können<br />
• natürliche Personen als Einzelunternehmer und als Gesellschafter von<br />
Personengesellschaften<br />
• ab der Veranlagung 2010<br />
• einen Gewinnfreibetrag in Höhe von bis zu 13% des steuerlichen Gewinns,<br />
höchstens jedoch E 100.000,- geltend machen;<br />
• Der Gewinnfreibetrag kann auch bei der Gewinnermittlung durch Bilanzierung<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
• Bis zu einer Bemessungsgrundlage von E 30.000,- steht der Gewinnfreibetrag<br />
jedenfalls zu. Das bedeutet, dass ohne Erfüllung irgendwelcher<br />
zusätzlicher Erfordernisse ein Betrag von max. 13% von E 30.000,- also<br />
E 3.900,- steuerfrei bleibt.<br />
• Übersteigt die Bemessungsgrundlage (=der steuerliche Jahresgewinn) den<br />
Betrag von E 30.000,- kann für den übersteigenden Betrag 13% investitionsbedingter<br />
Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür<br />
ist, dass der investitionsbedingte Freibetrag durch die Anschaffungskosten<br />
bestimmter begünstigter Wirtschaftsgüter gedeckt ist.<br />
Wer kann den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen?<br />
• natürliche Personen als Einzelunternehmer und als Gesellschafter von<br />
Mitunternehmerschaften (sogenannte Bündelbetriebe) im Rahmen aller<br />
betrieblichen Einkunftsarten.<br />
• Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer<br />
• Der Gewinnfreibetrag kann IMMER in Anspruch genommen werden, d.h.<br />
auch neben einer Pauschalierung.<br />
Ab wann wirkt der Gewinnfreibetrag?<br />
• Ab der Veranlagung 2010. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr<br />
2009/2010 sind jedoch auch bereits Investitionen vor dem 31.12. 2009<br />
begünstigungsfähig.<br />
Für welche Wirtschaftsgüter kann ein investitionsbedingter<br />
Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden?<br />
Begünstigungsfähig sind: NICHT begünstigungsfähig sind:<br />
• Abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens<br />
mit einer betriebsgew. Nutzungsdauer<br />
von mind. 4 Jahren, die inländ.<br />
Betrieben oder Betriebstätten<br />
zuzurechnen sind.<br />
• Wertpapiere, die dem Anlagevermögen<br />
eines inländ. Betriebes<br />
oder einer inländ. Betriebsstätte ab<br />
dem Anschaffungszeitpunkt mind.<br />
4 Jahre gewidmet werden.<br />
• PKW und Kombi, soweit nicht<br />
Fahrschul-Kfz oder Kfz, die zu mind.<br />
80% der gewerbl. Personenbeförderung<br />
dienen<br />
• Luftfahrzeuge<br />
• GWG<br />
• Gebrauchte Wirtschaftsgüter<br />
MWT - MareK Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.h.<br />
2344 Ma. Enzersdorf, Barmhartstalstraße 93<br />
Tel +43(0) 2236 47733 - mwt@mwt.at<br />
www.mwt.at<br />
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