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SCHUH- TRENDS - Shopping-Intern

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Fotos: AknÖ, mArek<br />

In der KINDERCITY, dem Kindergarten in der SCS (TOP 74a) gibt es<br />

ab sofort wieder freie Plätze in beiden Gruppen!<br />

Wir betreuen Kleinkinder ab 1,5 Jahre (Krabbelgruppe) bzw. ab 4<br />

Jahren in der Familiengruppe und bieten Öffnungszeiten von 07:00<br />

Uhr bis 19:00 Uhr, Montag bis Freitag.<br />

Wenn Sie in der SCS beschäftigt sind und einen Kindergartenplatz<br />

in Nähe der Arbeitsstätte benötigen, freut sich das KINDERCITY-<br />

Team auf Ihre Anfragen unter 0664/8142744.<br />

Kein Einzelfall: 3.000 Euro für <strong>Intern</strong>etdienste via Handy<br />

Für die Nutzung <strong>Intern</strong>et via Handy gibt es Grenzen – im EU-Ausland.<br />

Bis 1. Juli können KonsumentInnen die Grenze für ihre Datentransfers<br />

im EU-Ausland wählen und ihrem Mobilfunkanbieter bekannt geben.<br />

Der Kunde erhält bei Nutzung von Datendiensten im EU-Ausland auf<br />

Laptop oder Handy zuerst eine Warnung (bei 80% Limitverbrauch),<br />

bei Erreichen des Limits wird der Roamingdatendienst gestoppt, wenn<br />

der Konsument nicht die weitere Erbringung des Dienstes wünscht. Für<br />

KonsumentInnen, die bis 1. 6. kein Limit vereinbaren, gelten 60 Euro<br />

als Obergrenze. Dies betrifft aber nur das EU-Ausland. Im Inland gibt<br />

es keine Grenze für Datendienste. AKNÖ-Konsumentenberater Michael<br />

Dunkl: „Wenn Datendienste nicht im Paket gekauft wurden oder ein<br />

erworbenes Paket überschritten wird, droht eine Kostenexplosion.“<br />

AKNÖ-Präsident Haneder will daher beim Surfen&Co via Handy auch<br />

für das Inland ähnliche Schutzmechanismen<br />

wie fürs EU-Ausland.<br />

Konsumentenberater Dunkl empfiehlt die<br />

Sperre von ungewollten Datendiensten beim<br />

Netzbetreiber. Mehr Infos bei der AKNÖ-<br />

Konsumentenberatung unter 05 7171 – 1616<br />

DW oder im Web unter noe.arbeiterkammer.at<br />

„Wir brauchen bessere Schutz- und Kontrollmöglichkeiten<br />

für mobile <strong>Intern</strong>etkunden im Inland“,<br />

fordert AKNÖ-Präsident Haneder.<br />

Es geht um<br />

meine Arbeit.<br />

Ihre Rechte sind unsere Kompetenz.<br />

Tel. 05 7171, noe.arbeiterkammer.at<br />

AK_arbeitsrecht_<strong>Shopping</strong>_945x131.indd 1 06.04.2010 13:37:33 Uhr<br />

FINANZTIPPS<br />

von Christian Marek, Steuerberater<br />

MWT-MAREK Wirtschaftstreuhand GmbH<br />

2344 Ma. Enzersdorf www.mwt.at<br />

kONSuMENTENScHuTz | STEuER<br />

Steuerliche Neuerung für unternehmer<br />

ab 2010: 13% gewinnfreibetrag<br />

Der Gewinnfreibetrag soll eine Art begünstigtes<br />

Jahressechstel für Selbsständige sein.<br />

Grundsätzliches zur Wirkungsweise des Gewinnfreibetrages (GFB)<br />

Sozusagen als Nachfolger des Freibetrages für investierte Gewinne können<br />

• natürliche Personen als Einzelunternehmer und als Gesellschafter von<br />

Personengesellschaften<br />

• ab der Veranlagung 2010<br />

• einen Gewinnfreibetrag in Höhe von bis zu 13% des steuerlichen Gewinns,<br />

höchstens jedoch E 100.000,- geltend machen;<br />

• Der Gewinnfreibetrag kann auch bei der Gewinnermittlung durch Bilanzierung<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

• Bis zu einer Bemessungsgrundlage von E 30.000,- steht der Gewinnfreibetrag<br />

jedenfalls zu. Das bedeutet, dass ohne Erfüllung irgendwelcher<br />

zusätzlicher Erfordernisse ein Betrag von max. 13% von E 30.000,- also<br />

E 3.900,- steuerfrei bleibt.<br />

• Übersteigt die Bemessungsgrundlage (=der steuerliche Jahresgewinn) den<br />

Betrag von E 30.000,- kann für den übersteigenden Betrag 13% investitionsbedingter<br />

Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür<br />

ist, dass der investitionsbedingte Freibetrag durch die Anschaffungskosten<br />

bestimmter begünstigter Wirtschaftsgüter gedeckt ist.<br />

Wer kann den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen?<br />

• natürliche Personen als Einzelunternehmer und als Gesellschafter von<br />

Mitunternehmerschaften (sogenannte Bündelbetriebe) im Rahmen aller<br />

betrieblichen Einkunftsarten.<br />

• Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer<br />

• Der Gewinnfreibetrag kann IMMER in Anspruch genommen werden, d.h.<br />

auch neben einer Pauschalierung.<br />

Ab wann wirkt der Gewinnfreibetrag?<br />

• Ab der Veranlagung 2010. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr<br />

2009/2010 sind jedoch auch bereits Investitionen vor dem 31.12. 2009<br />

begünstigungsfähig.<br />

Für welche Wirtschaftsgüter kann ein investitionsbedingter<br />

Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden?<br />

Begünstigungsfähig sind: NICHT begünstigungsfähig sind:<br />

• Abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter<br />

des Anlagevermögens<br />

mit einer betriebsgew. Nutzungsdauer<br />

von mind. 4 Jahren, die inländ.<br />

Betrieben oder Betriebstätten<br />

zuzurechnen sind.<br />

• Wertpapiere, die dem Anlagevermögen<br />

eines inländ. Betriebes<br />

oder einer inländ. Betriebsstätte ab<br />

dem Anschaffungszeitpunkt mind.<br />

4 Jahre gewidmet werden.<br />

• PKW und Kombi, soweit nicht<br />

Fahrschul-Kfz oder Kfz, die zu mind.<br />

80% der gewerbl. Personenbeförderung<br />

dienen<br />

• Luftfahrzeuge<br />

• GWG<br />

• Gebrauchte Wirtschaftsgüter<br />

MWT - MareK Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.h.<br />

2344 Ma. Enzersdorf, Barmhartstalstraße 93<br />

Tel +43(0) 2236 47733 - mwt@mwt.at<br />

www.mwt.at<br />

SHOPPING INTERN | 39

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