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(PKS) 2010 - Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum ...

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<strong>PKS</strong> Berichtsjahr <strong>2010</strong>Vorbemerkungen232. Nach Sachbeschädigung an Kfz wird <strong>de</strong>r Tatverdächtige vom Geschädigten verfolgt,<strong>de</strong>r Täter bedroht und verletzt <strong>de</strong>n Geschädigten = 1 Fall Sachbeschädigung an Kfz,1 Fall Körperverletzung (Bedrohung wird nicht berücksichtigt).c) Gleichartige FolgehandlungenWer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Bearbeitung eines Ermittlungsvorgangs weitere rechtswidrige Handlungen <strong>de</strong>sselbenTatverdächtigen bekannt, die <strong>de</strong>rselben Schlüsselzahl zuzuordnen sind, sind sie unabhängigvon seiner ein- o<strong>de</strong>r mehrmaligen Entschlussfassung unter <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungennur als 1 Fall zu erfassen. Diese Voraussetzungen gelten auch für unaufgeklärte Straftaten, soweitaus kriminalistischer Sicht die gleichartigen Folgehandlungen einem o<strong>de</strong>r gemeinschaftlichhan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n noch nicht ermittelten Täter/Tätern zuzuordnen sind.• Die wie<strong>de</strong>rholte Begehung <strong>de</strong>rselben rechtswidrigen Tat ausschließlich z. N. <strong>de</strong>sselbenGeschädigten.Unter Geschädigten sind die unmittelbar Betroffenen zu verstehen. Filialen eines Konzernso<strong>de</strong>r eines Kreditinstitutes sind somit einzelne Geschädigte.Beispiel:Innerhalb eines Ermittlungsvorgangs wird festgestellt, dass ein Tatverdächtiger über einenZeitraum von 10 Monaten fortlaufend La<strong>de</strong>ndiebstähle zum Nachteil <strong>de</strong>rselbenKaufhausfiliale begangen hat = 1 Fall.• Die wie<strong>de</strong>rholte Begehung <strong>de</strong>rselben rechtswidrigen Handlung, wobei die Rechtsordnung/Allgemeinheitgeschädigt ist (keine natürliche o<strong>de</strong>r juristische Person als „Geschädigte“).Beispiele:1. Ein Antiquitätenhändler hat gestohlene Kunstgegenstän<strong>de</strong> über einen längeren Zeitraumangekauft = 1 Fall.2. Eine Person hat wie<strong>de</strong>rholt pornographische Schriften vertrieben = 1 Fall.3. Ein Betrieb verschmutzt über einen längeren Zeitraum ein Gewässer (§ 324 StGB) =1 Fall.Auch längere Pausen (es können auch mehrere Jahre sein) führen nicht zur Unterbrechung dieserRegel.d) TatmehrheitSind mehrere rechtswidrige Taten <strong>de</strong>sselben Tatverdächtigen durch selbständige Handlungenz.N. verschie<strong>de</strong>ner Geschädigter (unmittelbar Betroffene) begangen wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n unterschiedlicheGesetzesnormen verletzt (unabhängig von <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Geschädigten), ist je 1 Fall zuzählen.Beispiele:1. Aus 10 Kraftfahrzeugen unterschiedlicher Halter wer<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong> entwen<strong>de</strong>t= 10 Fälle.2. Ein Reifenstecher beschädigt Reifen an 12 Fahrzeugen (7 Fahrzeuge einer Autovermietungund weitere 5 unterschiedlicher Halter) = 6 Fälle.e) Regelung beson<strong>de</strong>rer Fälle einschl. Vorrangregelung• Betrug und Wettbewerbs<strong>de</strong>likte Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel (Schlüsselzahlen 516100ff.) ist vorrangig zu erfassen, wenn gleichzeitig ein an<strong>de</strong>rer Betrugsschlüssel berührt ist. Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten (Schlüsselzahl517900) hat bei Überschneidung Vorrang vor Waren-/Warenkreditbetrug (Schlüsselgruppe511000). Bei betrügerischem Einsatz unbarer Zahlungsmittel (Schlüsselgruppe516000) haben diese dagegen Vorrang vor Betrug mit Zugangsberechtigung zu Kommunikationsdiensten.

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