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Förderung der beruflichen Weiterbildung – quo vadis?

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enz und Planbarkeit auf dem Bildungsmarkt zu sorgen, dass sie allen Marktteilnehmer/-innen zeitnah Anzahl und Struktur <strong>der</strong> ausgereichten Bildungsgutscheine offen legen.• Die bundesweit einheitliche För<strong>der</strong>voraussetzung einer prognostizierten Verbleibs<strong>quo</strong>tevon mindestens 70% <strong>der</strong> Teilnehmer/-innen ist entsprechend den unterschiedlichen regionalenArbeitsmarktbedingungen und in Abhängigkeit von dem einzubeziehendenKlientel zu modifizieren – dadurch können regionale und teilnehmerbezogene Creaming-Effekte zumindest teilweise verhin<strong>der</strong>t werden. Die Abschätzung <strong>der</strong> zu erwartendenVerbleibs<strong>quo</strong>te sollte nicht durch die, die Bildungsgutscheine ausstellenden Arbeitsämtererfolgen, son<strong>der</strong>n durch sachkundige externe Institutionen wie beispielsweise das Institutfür Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung.• Die Lehrgangskosten von FbW-Maßnahmen sollten ebenfalls regionale und klientelbezogeneSpezifika berücksichtigen. So ist beispielsweise die sozialpädagogische Betreuung,im Gegensatz zur gegenwärtigen Regelung, (wie<strong>der</strong>) außerhalb des Kostensatzeszu vergüten. Generell sollte die Maßnahmequalität bei den Lehrgangskosten stärkere Berücksichtigungfinden, um ohnehin ein nicht nachhaltiges Preisdumping mit min<strong>der</strong>er Bildungsqualitätsoweit wie möglich von vornherein zu verhin<strong>der</strong>n.• Für die vom Gesetzgeber vorgesehenen Zertifizierungen nach § 87 SGBIII durchunabhängige fachkundigen Stellen und <strong>der</strong>en Zulassung durch eine zentrale Akkreditierungsstellesind schnellstmöglich die erfor<strong>der</strong>lichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen,so dass die – bislang von den Arbeitsämtern ausgefüllte – unbefriedigende Übergangsregelungendlich abgeschafft werden kann.Nur die Umsetzung dieser Empfehlungen dürfte verhin<strong>der</strong>n, dass die Geschäftspolitik <strong>der</strong>Bundesanstalt für Arbeit bei erneut großen Teilen <strong>der</strong> Infrastruktur im, für das lebenslangeLernen so wichtigen, Bereich <strong>der</strong> <strong>beruflichen</strong> <strong>Weiterbildung</strong> bundesweit demnächst zumweiteren Abbau personeller und materieller Ressourcen führt.45

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