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neue besen - Haufe.de

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Auf einen Blick<br />

Bei <strong>de</strong>r Haftpfl ichtversicherung besteht<br />

<strong>de</strong>r Entschädigungsanspruch maximal<br />

bis zur Höhe <strong>de</strong>s Zeitwerts <strong>de</strong>r zerstörten<br />

Sache.<br />

Eine Reihe von Feuerversicherern sind<br />

<strong>de</strong>m sogenannten Regressverzichtsabkommen<br />

beigetreten.<br />

Unterversicherung ist bei Immobilienverwaltungen<br />

oft ein Thema.<br />

Neben <strong>de</strong>r Berufshaftpfl icht sollte in<br />

je<strong>de</strong>m Fall für <strong>de</strong>n beauftragten Architekten,<br />

und in <strong>de</strong>r Regel auch für <strong>de</strong>n<br />

Immobilienverwalter, eine Umweltscha<strong>de</strong>nversicherung<br />

(USV) bestehen.<br />

rungsvertreter genannt, ist ein „Vertreter<br />

<strong>de</strong>r Versicherung“. Aus Kun<strong>de</strong>nsicht<br />

ist es stets günstiger, sich eines echten<br />

Versicherungsmaklers zu bedienen, <strong>de</strong>r<br />

unterschiedliche Geschäft sbedingungen<br />

miteinan<strong>de</strong>r vergleicht. Vermittelt <strong>de</strong>r<br />

Verwalter selbst die Versicherungen für<br />

die von ihm verwalteten Objekte, lassen<br />

sich erfahrungsgemäß dramatische Lücken<br />

im eigenen Versicherungsschutz<br />

fi n<strong>de</strong>n.<br />

Versicherungsrisiken bei<br />

Einschaltung von Architekten<br />

Bei größeren Bauprojekten, auch bei Sanierungen,<br />

wird üblicherweise ein Architekt<br />

mit <strong>de</strong>r Planung beauft ragt. Die<br />

gesetzlich im Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r<br />

für Architekten vorgeschriebene Min<strong>de</strong>st<strong>de</strong>ckungssumme<br />

für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />

(Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n) von<br />

etwa 250.000 Euro in einer Vermögenscha<strong>de</strong>nhaft<br />

pfl icht reicht dabei selten<br />

aus. Aber auch bei höher vereinbarten<br />

Deckungssummen können Lücken dadurch<br />

entstehen, dass die Summe <strong>de</strong>r<br />

jährlich „im Feuer“ stehen<strong>de</strong>n Risiken<br />

nicht ermittelt wur<strong>de</strong>: Im Scha<strong>de</strong>nsfall<br />

kann die Deckungssumme durch einen<br />

an<strong>de</strong>ren Scha<strong>de</strong>n im gleichen Jahr ganz<br />

o<strong>de</strong>r teilweise aufgebraucht sein.<br />

Daher sollte <strong>de</strong>r Bauherr o<strong>de</strong>r sein<br />

Beauft ragter (beispielsweise die Immo-<br />

55<br />

bilienverwaltung) immer prüfen, ob eine<br />

eigenständige Projekt<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Architekten<br />

möglich und sinnvoll ist. Doch<br />

auch hier können Fallen winken durch<br />

schlechtere Bedingungswerke.<br />

Neben <strong>de</strong>r Berufshaft pfl icht sollte in<br />

je<strong>de</strong>m Fall für <strong>de</strong>n beauft ragten Architekten,<br />

und in <strong>de</strong>r Regel auch für <strong>de</strong>n<br />

Haus- Immobilienverwalters eine Umweltscha<strong>de</strong>nversicherung<br />

(USV) bestehen.<br />

In <strong>de</strong>r USV-Architekten<strong>de</strong>ckung<br />

muss vereinbart sein, dass <strong>de</strong>r Versicherer<br />

auch bei einem Planungsfehler<br />

(ohne dass es zu einer Betriebsstörung<br />

gekommen sein muss) einspringt. Für<br />

das Verständnis ist wichtig, dass die USV<br />

öff entlich-rechtliche Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

betrifft – hingegen in einer Vermögenscha<strong>de</strong>nhaft<br />

pfl icht regelmäßig nur<br />

für privatrechtliche Haft ungstatbestän<strong>de</strong><br />

eine Deckung vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

Vermögenscha<strong>de</strong>nhaftpfl icht<br />

In nahezu allen Vermögenscha<strong>de</strong>nhaft -<br />

pfl ichtversicherungen sind sogenannte<br />

„wissentliche Pfl ichtverstöße“ von<br />

<strong>de</strong>r Versicherungs<strong>de</strong>ckung ausgeschlossen.<br />

Damit sind elementare Grundregeln<br />

<strong>de</strong>r Berufsausübung angesprochen.<br />

Beispielsweise darf ein Architekt bei<br />

<strong>de</strong>r Planung eines Dachs mit wenigen<br />

Grad an Neigung, die mehrfache Isolierung<br />

eines Flachdachs nicht vergessen.<br />

Solche beson<strong>de</strong>rs groben Fehler sind<br />

nie versichert. Dieser Ausschluss einer<br />

Versicherungs<strong>de</strong>ckung berührt auch<br />

<strong>de</strong>n Fall, dass es wegen Arbeitsüberlastung<br />

und damit einhergehen<strong>de</strong>n Verzögerungen<br />

zu einem Scha<strong>de</strong>n kommt.<br />

Dies betrifft neben Architekten natürlich<br />

auch <strong>de</strong>n Immobilienverwalter. Derartige<br />

Deckungslücken lassen sich bisweilen<br />

über ausländische Versicherungsangebote<br />

schließen.<br />

Das Th ema <strong>de</strong>r korrekten Versicherung<br />

betrifft in <strong>de</strong>r Regel Auft ragnehmer<br />

und Auft raggeber, weil es sich im<br />

Scha<strong>de</strong>nsfall beidseitig um existenzielle<br />

Konsequenzen han<strong>de</strong>ln kann. Von daher<br />

ist es oft sinnvoll, sich gemeinsam<br />

externen Rat einzuholen und dies aus<br />

Beweisgrün<strong>de</strong>n stets schrift lich gut zu<br />

dokumentieren. �|<br />

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