September 2008 – 3/08 - Jagdaufseher Kärnten
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September 2008 – 3/08 - Jagdaufseher Kärnten
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Die Jagdrechtsecke …<br />
Die Dienstbarkeit des<br />
Befahrens eines Weges zu<br />
jagdlichen Zwecken<br />
Sorgen haben die Leute, und es kann<br />
der Beste nicht in Frieden leben,<br />
wenn es dem bösen Nachbarn nicht<br />
gefällt … Nur so ist erklärlich, dass es zu<br />
einer solchen Entscheidung des Obersten<br />
Gerichtshofes kommen kann wie sie<br />
unlängst (4Ob65/<strong>08</strong>z) ergangen ist:<br />
Man stelle sich folgenden Sachverhalt<br />
vor:<br />
Max A. ist als Bevollmächtigter Jagdausübungsberechtigter<br />
eines Eigenjagdgebietes.<br />
Um dieses zu erreichen, muss er<br />
einen Forstweg befahren, dessen Halter<br />
eine Bringungsgenossenschaft ist. Der<br />
Weg führt u. a. über zwei Grundstücke<br />
des Franz F. Dieser hat einst Max A. die<br />
unbefristete und unbeschränkte Befugnis<br />
eingeräumt, die über seine Grundstücke<br />
führende Forststraße zu befahren. Aufgrund<br />
dessen hat Max A. den Weg (auch<br />
in dem Bereich, in welchem er über die<br />
Grundstücke des Franz F. führt) immer<br />
benutzt und auch benutzen dürfen, ohne<br />
dass es ihm streitig gemacht worden<br />
wäre, dies nicht nur zu „privaten“ Zwecken,<br />
sondern auch, um sein Jagdgebiet<br />
zu jagdlichen Zwecken zu erreichen,<br />
somit mit Waffe und gegebenenfalls auch<br />
mit abzutransportierendem Wild. Die typische<br />
Dienstbarkeit des Fahrens über<br />
fremden Grund also.<br />
Franz F. ist sehr streitbar und sein Recht<br />
geht ihm über alles. So konnte er bereits<br />
gerichtlich erwirken, dass diverse Jagdgäste<br />
des Max A. (u. a. auch der Vollmachtgeber<br />
selbst) über diesen Weg nicht<br />
zu jagdlichen Zwecken fahren dürfen.<br />
Diese würden natürlich trotzdem gerne<br />
ins Revier kommen. Was macht nun Max<br />
A.? Er nimmt sie einfach (es geht um fünf<br />
bis sieben Mal im Jahr) in seinem Auto<br />
mit.<br />
Ja darf er denn das, wird jetzt gleich<br />
gefragt werden. Auch Franz F. fragte nicht<br />
nur sich, sondern die Gerichte bis zum<br />
Obersten Gerichtshof. Versuchen Sie, die<br />
Überlegungen des OGH nachzuvollziehen.<br />
Es ist schwierig, aber es lohnt sich, weil es<br />
nicht nur einen Wissenswert, sondern auch<br />
einen gewissen Unterhaltungswert hat:<br />
1. Max A. hat das Recht, die Grundstücke<br />
des Franz F. auch für jagdliche Zwecke<br />
zu befahren. Es geht um die Frage, ob<br />
das Mitnehmen von Jagdgästen im<br />
Auto eine unzulässige Erweiterung<br />
der Dienstbarkeit ist. Der OGH hat<br />
dies verneint: Die gegenständlichen<br />
Transporte bewirken keine Änderung<br />
der vereinbarten Nutzungsart (Befahren<br />
mit Fahrzeugen). Zum einen darf<br />
Max A. die Grundstücke des Franz F.<br />
zu jagdlichen Zwecken mit Fahrzeugen<br />
ohnehin befahren. Zum anderen kann<br />
es – betrachtet man die Auswirkungen<br />
auf die dienende Sache, somit auf die<br />
Grundstücke des Franz F. – nicht<br />
darauf ankommen, ob sein Fahrzeug<br />
nur mit ihm allein besetzt die Weganlage<br />
befährt oder ob er noch weitere<br />
Jagdgäste mitnimmt. Die – den Verkehrsgepflogenheiten<br />
entsprechende<br />
– Mitnahme anderer Personen führt zu<br />
keiner erkennbaren, in irgendeiner<br />
Weise messbaren Mehrbelastung des<br />
dienenden Grundstücks, zumal anzunehmen<br />
ist, dass Max A. die Jagdgäste<br />
bei Fahrten mitgenommen hat, die<br />
er als Jagdbevollmächtigter ohnehin<br />
JAGD - FISCHEREI - REITSPORT<br />
Gerhild Tolazzi<br />
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auch im eigenen Interesse unternommen<br />
hätte.<br />
2. Frage des Rechtsmissbrauches:<br />
Immerhin wird das Verbot an die Jagdgäste,<br />
diesen Weg jagdlich durch<br />
Befahren zu nutzen, einfach umgangen:<br />
Auch dieser wurde verneint. Fest steht,<br />
dass Max A. nicht nur das Recht hat,<br />
hier jagdlich zu fahren, sondern auch<br />
andere Personen mitzunehmen. Es<br />
lässt sich nicht nachweisen, dass er<br />
die Fahrten ausschließlich deswegen<br />
unternommen hätte, um die Interessen<br />
des Franz F. zu beeinträchtigen, die ja<br />
dahingehend sind, dass die erwähnten<br />
Jagdgäste hier nicht fahren dürfen.<br />
Das wäre dann Rechtsmissbrauch. Es<br />
war aber auch das ureigene Interesse<br />
des Max A., die Jagdgäste in sein<br />
Revier zu befördern. In einem solchen<br />
Fall kann nicht mehr von Rechtsmissbrauch<br />
ausgegangen werden.<br />
Man sieht, dass der Oberste Gerichtshof<br />
erfreulicherweise praxisnahe und zu<br />
Gunsten der Jagd entschieden hat.<br />
Dr. A.<br />
Blick über die Grenzen …<br />
Bund Bayerischer<br />
<strong>Jagdaufseher</strong> unter<br />
neuer Führung<br />
V. l. n. r.: Herbert Büttner, ausgeschieden, Hubert Witt, Vorsitzender, Felix Hofmann<br />
und Walter Heußler, stellv. Vorsitzende, Michael Petri, Versammlungsleiter,<br />
Günter Tobies, Schatzmeister, Rudolf Falke ausgeschieden, davor: Gabriele Gerhardt,<br />
Schriftführerin, Ralf Kotthaus, Referent für Öffentlickeitsarbeit, Thomas<br />
Rickler, stellv. Schatzmeister und Wolfgang Zankl stellv. Schriftführer<br />
Am 19. April <strong>20<strong>08</strong></strong> fand in Langenbruck/Bayern<br />
„Gasthof Fröhlich”<br />
die Jahresversammlung des BBJa statt.<br />
Pünktlich eröffnete der komm. Vorsitzende<br />
Hubert Witt die Versammlung<br />
und begrüßte die Ehrengäste.<br />
Den Weg zu unserer Versammlung hatte<br />
unter anderem der Landrat des<br />
Kreises Pfaffenhofen Rudi Engelhard,<br />
der Präsident des BJV Prof.Dr. Jürgen<br />
Vocke und das BJV-Präsidiumsmitglied<br />
Rainer Kastl gefunden. Nach dem Gedenken<br />
der verstorbenen Mitglieder<br />
sprachen die Vorgenannten Ihre Grußworte.<br />
Prof. Dr. J. Vocke erwähnte die<br />
Wichtigkeit und aus seiner Sicht die<br />
Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit<br />
und sprach sich dafür aus, dass<br />
Anmerkung:<br />
diese in der Zukunft mit dem neuen<br />
Vorstand auch geführt werde. H. Witt<br />
sei nicht immer ein einfacher, aber<br />
zäher Partner in den Verhandlungen<br />
gewesen und er hoffe, dass dieses so<br />
weiter gehen könne. Nach den Berichten<br />
wurde dem geschäftsführenden<br />
Vorstand und dem ausscheidendem<br />
Schatzmeister die Entlastung von den<br />
Mitgliedern ausgesprochen. Daran im<br />
Anschluss kamen die Berichte der<br />
Referenten und es erfolgte eine Aussprache<br />
über die notwendige Satzungsänderungen.<br />
Diese werden mit Zustimmung<br />
der Mitglieder nochmals mit dem<br />
BJV abgesprochen und dann in der<br />
nächsten Mitgliederversammlung zur<br />
Abstimmung vorgelegt. Nach der Mit-<br />
Der Kärntner <strong>Jagdaufseher</strong>-Verband gratuliert dem neuen Vorsitzenden des<br />
Bundes Bayerischer <strong>Jagdaufseher</strong> Hubert Witt (er war Gastreferent bei unserer<br />
34. Landesvollversammlung im Jahre 2007 in Grafenstein) und seinem Team zur<br />
Wahl in diese verantwortungsvollen Funktionen und wünscht der Bayerischen<br />
<strong>Jagdaufseher</strong>organisation viel Erfolg zur der Erreichung der gesteckten Ziele.<br />
Bernhard Wadl, Landesobmann<br />
tagspause wurden verdiente Mitglieder<br />
geehrt. Dieses wurde von unserem Vorsitzenden<br />
Witt in Verbindung mit dem<br />
Präsidiumsmitglied Kastl gemacht.<br />
Michael Petri, der die Aufgabe der Versammlungsleitung<br />
übernommen hatte,<br />
führte dann die Versammlung sicher<br />
durch die anstehenden Neuwahlen.<br />
Ergebnis der Neuwahlen:<br />
Gewählt wurden 1. Vorsitzender Hubert<br />
Witt, stellvertretende Vorsitzende Walter<br />
Heußler, Felix Hofmann, Schatzmeister<br />
Günter Tobies, Schriftführerin Gabriele<br />
Gerhardt, für den Fall der Genehmigung<br />
der Satzungsänderung als stellv. Schatzmeister<br />
wurde Thomas Rickler und als<br />
stellv. Schriftführer Wolfgang Zankl<br />
gewählt. Deren Tätigkeit ruht jedoch bis<br />
zur zugestimmten Satzungsänderung.<br />
Hubert Witt, der neue agile<br />
Vorsitzende der BBJa. Er war der<br />
Gastreferent bei unserer LV-Voll-<br />
versammlung 2007 in Grafenstein.<br />
Ein netter Brief<br />
aus Tirol<br />
Unter Wünsche und Anträge wurde von<br />
den anwesenden Mitgliedern beschlossen,<br />
dass die Ausgabe des „<strong>Jagdaufseher</strong><br />
in Bayern” weitergeführt werden soll,<br />
um eine bessere Informationsmöglichkeit<br />
für unsere Mitglieder zu schaffen.<br />
Unser erster Vorsitzender sprach in dem<br />
Zusammenhang auch über die Finanzierung<br />
und die weitere Ausgestaltung.<br />
Pünktlich konnte dann gegen 16.00 Uhr<br />
jeder seine Heimfahrt antreten.<br />
Ralf Kotthaus<br />
Sehr geehrter Herr Landesobmann,<br />
lieber Bernhard!<br />
Es war für mich Freude und Verpflichtung, an deiner<br />
hervorragend organisierten Jubiläumsveranstaltung<br />
teilzunehmen.<br />
Es war eine Demonstration des Kärntner <strong>Jagdaufseher</strong>-Verbandes,<br />
die sich sehen lassen konnte.<br />
Man hat miterleben können, welch starke Organisation<br />
der KJAV in der Jagd in Kärnten darstellt. Es<br />
ist dein Verdienst, dass die <strong>Jagdaufseher</strong> und der<br />
KJAV im Kärntenland heute ein so hohes Ansehen genießen.<br />
Ich darf dir zu dieser hervorragenden Leistung meine höchste Anerkennung<br />
aussprechen. Bereits vor Jahren habe ich dir einmal gesagt, dass der KJAV als<br />
Vorbild unter den <strong>Jagdaufseher</strong>verbänden gilt.<br />
Tief beeindruckt von deiner Veranstaltung habe ich die Heimreise angetreten.<br />
Ich möchte mich auch für die hervorragende Gastfreundschaft, die mir bei<br />
meinem Aufenthalt im Lesachtal entgegengebracht wurde, recht herzlich bedanken.<br />
Herzlichen Dank auch für die schöne DVD.<br />
Auf weiterhin gute Zusammenarbeit bauend, verbleibe ich<br />
mit besten Grüßen und Weidmannsheil<br />
Hans Huber, LO des TJAV<br />
20 DIE JAGDREchTSEcKE …<br />
3/<strong>20<strong>08</strong></strong> KJAV 3/<strong>20<strong>08</strong></strong> KJAV BLIcK üBER DIE GRENZEN …<br />
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