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September 2008 – 3/08 - Jagdaufseher Kärnten

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Die Jagdrechtsecke …<br />

Die Dienstbarkeit des<br />

Befahrens eines Weges zu<br />

jagdlichen Zwecken<br />

Sorgen haben die Leute, und es kann<br />

der Beste nicht in Frieden leben,<br />

wenn es dem bösen Nachbarn nicht<br />

gefällt … Nur so ist erklärlich, dass es zu<br />

einer solchen Entscheidung des Obersten<br />

Gerichtshofes kommen kann wie sie<br />

unlängst (4Ob65/<strong>08</strong>z) ergangen ist:<br />

Man stelle sich folgenden Sachverhalt<br />

vor:<br />

Max A. ist als Bevollmächtigter Jagdausübungsberechtigter<br />

eines Eigenjagdgebietes.<br />

Um dieses zu erreichen, muss er<br />

einen Forstweg befahren, dessen Halter<br />

eine Bringungsgenossenschaft ist. Der<br />

Weg führt u. a. über zwei Grundstücke<br />

des Franz F. Dieser hat einst Max A. die<br />

unbefristete und unbeschränkte Befugnis<br />

eingeräumt, die über seine Grundstücke<br />

führende Forststraße zu befahren. Aufgrund<br />

dessen hat Max A. den Weg (auch<br />

in dem Bereich, in welchem er über die<br />

Grundstücke des Franz F. führt) immer<br />

benutzt und auch benutzen dürfen, ohne<br />

dass es ihm streitig gemacht worden<br />

wäre, dies nicht nur zu „privaten“ Zwecken,<br />

sondern auch, um sein Jagdgebiet<br />

zu jagdlichen Zwecken zu erreichen,<br />

somit mit Waffe und gegebenenfalls auch<br />

mit abzutransportierendem Wild. Die typische<br />

Dienstbarkeit des Fahrens über<br />

fremden Grund also.<br />

Franz F. ist sehr streitbar und sein Recht<br />

geht ihm über alles. So konnte er bereits<br />

gerichtlich erwirken, dass diverse Jagdgäste<br />

des Max A. (u. a. auch der Vollmachtgeber<br />

selbst) über diesen Weg nicht<br />

zu jagdlichen Zwecken fahren dürfen.<br />

Diese würden natürlich trotzdem gerne<br />

ins Revier kommen. Was macht nun Max<br />

A.? Er nimmt sie einfach (es geht um fünf<br />

bis sieben Mal im Jahr) in seinem Auto<br />

mit.<br />

Ja darf er denn das, wird jetzt gleich<br />

gefragt werden. Auch Franz F. fragte nicht<br />

nur sich, sondern die Gerichte bis zum<br />

Obersten Gerichtshof. Versuchen Sie, die<br />

Überlegungen des OGH nachzuvollziehen.<br />

Es ist schwierig, aber es lohnt sich, weil es<br />

nicht nur einen Wissenswert, sondern auch<br />

einen gewissen Unterhaltungswert hat:<br />

1. Max A. hat das Recht, die Grundstücke<br />

des Franz F. auch für jagdliche Zwecke<br />

zu befahren. Es geht um die Frage, ob<br />

das Mitnehmen von Jagdgästen im<br />

Auto eine unzulässige Erweiterung<br />

der Dienstbarkeit ist. Der OGH hat<br />

dies verneint: Die gegenständlichen<br />

Transporte bewirken keine Änderung<br />

der vereinbarten Nutzungsart (Befahren<br />

mit Fahrzeugen). Zum einen darf<br />

Max A. die Grundstücke des Franz F.<br />

zu jagdlichen Zwecken mit Fahrzeugen<br />

ohnehin befahren. Zum anderen kann<br />

es – betrachtet man die Auswirkungen<br />

auf die dienende Sache, somit auf die<br />

Grundstücke des Franz F. – nicht<br />

darauf ankommen, ob sein Fahrzeug<br />

nur mit ihm allein besetzt die Weganlage<br />

befährt oder ob er noch weitere<br />

Jagdgäste mitnimmt. Die – den Verkehrsgepflogenheiten<br />

entsprechende<br />

– Mitnahme anderer Personen führt zu<br />

keiner erkennbaren, in irgendeiner<br />

Weise messbaren Mehrbelastung des<br />

dienenden Grundstücks, zumal anzunehmen<br />

ist, dass Max A. die Jagdgäste<br />

bei Fahrten mitgenommen hat, die<br />

er als Jagdbevollmächtigter ohnehin<br />

JAGD - FISCHEREI - REITSPORT<br />

Gerhild Tolazzi<br />

Bahnhofstraße 8 · A-9800 Spittal/Drau<br />

Tel. 04762 / 3033 · Fax 04762 / 3033-4<br />

info@hausderjaeger.at · www.hausderjaeger.at<br />

auch im eigenen Interesse unternommen<br />

hätte.<br />

2. Frage des Rechtsmissbrauches:<br />

Immerhin wird das Verbot an die Jagdgäste,<br />

diesen Weg jagdlich durch<br />

Befahren zu nutzen, einfach umgangen:<br />

Auch dieser wurde verneint. Fest steht,<br />

dass Max A. nicht nur das Recht hat,<br />

hier jagdlich zu fahren, sondern auch<br />

andere Personen mitzunehmen. Es<br />

lässt sich nicht nachweisen, dass er<br />

die Fahrten ausschließlich deswegen<br />

unternommen hätte, um die Interessen<br />

des Franz F. zu beeinträchtigen, die ja<br />

dahingehend sind, dass die erwähnten<br />

Jagdgäste hier nicht fahren dürfen.<br />

Das wäre dann Rechtsmissbrauch. Es<br />

war aber auch das ureigene Interesse<br />

des Max A., die Jagdgäste in sein<br />

Revier zu befördern. In einem solchen<br />

Fall kann nicht mehr von Rechtsmissbrauch<br />

ausgegangen werden.<br />

Man sieht, dass der Oberste Gerichtshof<br />

erfreulicherweise praxisnahe und zu<br />

Gunsten der Jagd entschieden hat.<br />

Dr. A.<br />

Blick über die Grenzen …<br />

Bund Bayerischer<br />

<strong>Jagdaufseher</strong> unter<br />

neuer Führung<br />

V. l. n. r.: Herbert Büttner, ausgeschieden, Hubert Witt, Vorsitzender, Felix Hofmann<br />

und Walter Heußler, stellv. Vorsitzende, Michael Petri, Versammlungsleiter,<br />

Günter Tobies, Schatzmeister, Rudolf Falke ausgeschieden, davor: Gabriele Gerhardt,<br />

Schriftführerin, Ralf Kotthaus, Referent für Öffentlickeitsarbeit, Thomas<br />

Rickler, stellv. Schatzmeister und Wolfgang Zankl stellv. Schriftführer<br />

Am 19. April <strong>20<strong>08</strong></strong> fand in Langenbruck/Bayern<br />

„Gasthof Fröhlich”<br />

die Jahresversammlung des BBJa statt.<br />

Pünktlich eröffnete der komm. Vorsitzende<br />

Hubert Witt die Versammlung<br />

und begrüßte die Ehrengäste.<br />

Den Weg zu unserer Versammlung hatte<br />

unter anderem der Landrat des<br />

Kreises Pfaffenhofen Rudi Engelhard,<br />

der Präsident des BJV Prof.Dr. Jürgen<br />

Vocke und das BJV-Präsidiumsmitglied<br />

Rainer Kastl gefunden. Nach dem Gedenken<br />

der verstorbenen Mitglieder<br />

sprachen die Vorgenannten Ihre Grußworte.<br />

Prof. Dr. J. Vocke erwähnte die<br />

Wichtigkeit und aus seiner Sicht die<br />

Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit<br />

und sprach sich dafür aus, dass<br />

Anmerkung:<br />

diese in der Zukunft mit dem neuen<br />

Vorstand auch geführt werde. H. Witt<br />

sei nicht immer ein einfacher, aber<br />

zäher Partner in den Verhandlungen<br />

gewesen und er hoffe, dass dieses so<br />

weiter gehen könne. Nach den Berichten<br />

wurde dem geschäftsführenden<br />

Vorstand und dem ausscheidendem<br />

Schatzmeister die Entlastung von den<br />

Mitgliedern ausgesprochen. Daran im<br />

Anschluss kamen die Berichte der<br />

Referenten und es erfolgte eine Aussprache<br />

über die notwendige Satzungsänderungen.<br />

Diese werden mit Zustimmung<br />

der Mitglieder nochmals mit dem<br />

BJV abgesprochen und dann in der<br />

nächsten Mitgliederversammlung zur<br />

Abstimmung vorgelegt. Nach der Mit-<br />

Der Kärntner <strong>Jagdaufseher</strong>-Verband gratuliert dem neuen Vorsitzenden des<br />

Bundes Bayerischer <strong>Jagdaufseher</strong> Hubert Witt (er war Gastreferent bei unserer<br />

34. Landesvollversammlung im Jahre 2007 in Grafenstein) und seinem Team zur<br />

Wahl in diese verantwortungsvollen Funktionen und wünscht der Bayerischen<br />

<strong>Jagdaufseher</strong>organisation viel Erfolg zur der Erreichung der gesteckten Ziele.<br />

Bernhard Wadl, Landesobmann<br />

tagspause wurden verdiente Mitglieder<br />

geehrt. Dieses wurde von unserem Vorsitzenden<br />

Witt in Verbindung mit dem<br />

Präsidiumsmitglied Kastl gemacht.<br />

Michael Petri, der die Aufgabe der Versammlungsleitung<br />

übernommen hatte,<br />

führte dann die Versammlung sicher<br />

durch die anstehenden Neuwahlen.<br />

Ergebnis der Neuwahlen:<br />

Gewählt wurden 1. Vorsitzender Hubert<br />

Witt, stellvertretende Vorsitzende Walter<br />

Heußler, Felix Hofmann, Schatzmeister<br />

Günter Tobies, Schriftführerin Gabriele<br />

Gerhardt, für den Fall der Genehmigung<br />

der Satzungsänderung als stellv. Schatzmeister<br />

wurde Thomas Rickler und als<br />

stellv. Schriftführer Wolfgang Zankl<br />

gewählt. Deren Tätigkeit ruht jedoch bis<br />

zur zugestimmten Satzungsänderung.<br />

Hubert Witt, der neue agile<br />

Vorsitzende der BBJa. Er war der<br />

Gastreferent bei unserer LV-Voll-<br />

versammlung 2007 in Grafenstein.<br />

Ein netter Brief<br />

aus Tirol<br />

Unter Wünsche und Anträge wurde von<br />

den anwesenden Mitgliedern beschlossen,<br />

dass die Ausgabe des „<strong>Jagdaufseher</strong><br />

in Bayern” weitergeführt werden soll,<br />

um eine bessere Informationsmöglichkeit<br />

für unsere Mitglieder zu schaffen.<br />

Unser erster Vorsitzender sprach in dem<br />

Zusammenhang auch über die Finanzierung<br />

und die weitere Ausgestaltung.<br />

Pünktlich konnte dann gegen 16.00 Uhr<br />

jeder seine Heimfahrt antreten.<br />

Ralf Kotthaus<br />

Sehr geehrter Herr Landesobmann,<br />

lieber Bernhard!<br />

Es war für mich Freude und Verpflichtung, an deiner<br />

hervorragend organisierten Jubiläumsveranstaltung<br />

teilzunehmen.<br />

Es war eine Demonstration des Kärntner <strong>Jagdaufseher</strong>-Verbandes,<br />

die sich sehen lassen konnte.<br />

Man hat miterleben können, welch starke Organisation<br />

der KJAV in der Jagd in Kärnten darstellt. Es<br />

ist dein Verdienst, dass die <strong>Jagdaufseher</strong> und der<br />

KJAV im Kärntenland heute ein so hohes Ansehen genießen.<br />

Ich darf dir zu dieser hervorragenden Leistung meine höchste Anerkennung<br />

aussprechen. Bereits vor Jahren habe ich dir einmal gesagt, dass der KJAV als<br />

Vorbild unter den <strong>Jagdaufseher</strong>verbänden gilt.<br />

Tief beeindruckt von deiner Veranstaltung habe ich die Heimreise angetreten.<br />

Ich möchte mich auch für die hervorragende Gastfreundschaft, die mir bei<br />

meinem Aufenthalt im Lesachtal entgegengebracht wurde, recht herzlich bedanken.<br />

Herzlichen Dank auch für die schöne DVD.<br />

Auf weiterhin gute Zusammenarbeit bauend, verbleibe ich<br />

mit besten Grüßen und Weidmannsheil<br />

Hans Huber, LO des TJAV<br />

20 DIE JAGDREchTSEcKE …<br />

3/<strong>20<strong>08</strong></strong> KJAV 3/<strong>20<strong>08</strong></strong> KJAV BLIcK üBER DIE GRENZEN …<br />

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