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Modernisierung Mietwohnungen - WK-Hamburg

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AUSSTATTUNGSVERBESSERUNG UND UMFASSENDE MODERNISIERUNG1. Was ist das Ziel der Förderung?Gefördert werden Ausstattungsverbesserungen und umfassende <strong>Modernisierung</strong>en von<strong>Mietwohnungen</strong> in Mietwohngebäuden mit mind. 3 vermieteten Wohneinheiten, für die bis zum31.12.1984 eine Baugenehmigung vorlag.Änderungen oder Erweiterungen von Bestandsgebäuden, die zu erheblichem Bauaufwandführen, können auch nach der Förderrichtlinie Neubau von <strong>Mietwohnungen</strong> 1. Förderweggefördert werden. Maßgebend sind dann ausschließlich die dort für Bestandsgebäudeaufgeführten vollständigen Bestimmungen.2. Wer kann Anträge stellen?Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden.3. Welche Maßnahmen werden wie gefördert?Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt verpflichtende Grundmodule, die durchverschiedene frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden können.Die Förderung erfolgt durch laufende Zuschüsse über 9 Jahre. Die Mietpreis- undBelegungsbindungen laufen über 10 Jahre. Der Zuschuss kann wahlweise als Miet- oderBaukostenzuschuss gewährt werden.Die technischen Anforderungen, der Umfang und das Verfahren zu den jeweiligen Modulenwerden im Anhang erläutert.3.1 GrundmoduleDie Förderung der Grundmodule erfolgt durch laufende Zuschüsse in Höhe von 40 % deranerkannten und max. förderfähigen Kosten.3.1.1 AusstattungsverbesserungenReine Ausstattungsverbesserungen, mit denen die Wohnbedingungen verbessert werden,werden durch laufende Zuschüsse gefördert.Die max. förderfähigen Kosten betragen 610,– €/m² Wfl. der modernisierten Wohneinheiten.Fördervoraussetzung ist ein Endenergiebedarf im Bestand ≤ 120 kWh/m²a. DerEndenergiebedarf vor der <strong>Modernisierung</strong> ist durch Vorlage des Energieausweises(Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) nachzuweisen.In mind. 51 % der zu fördernden Wohnungen eines Objekts muss mind. eine der folgendenMaßnahmen durchgeführt werden:• Grundrissveränderungen• zusätzliche Balkone oder Erweiterung von vorhandenen Balkonen• Bad- oder Küchenmodernisierungen in Verbindung mit einer Erneuerung der technischenInfrastrukturMODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN • <strong>Hamburg</strong>ische Wohnungsbaukreditanstalt • Gültig ab 10. April 2012 15

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