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Modernisierung Mietwohnungen - WK-Hamburg

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1. Wie ist das Verfahren?1.1. Voraussetzungen für die AntragstellungFolgende Voraussetzungen müssen – außer bei reiner Ausstattungsverbesserung – erfülltwerden:Qualitätssicherung BacksteinEine Förderung durch die <strong>WK</strong> setzt voraus, dass die Backsteinrelevanz und dasFassadenkonzept von einem Qualitätssicherer Backstein beurteilt wurden und einabgestimmtes Fassadenkonzept vorliegt. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist der <strong>WK</strong> dasErgebnisprotokoll der Qualitätssicherung vorzulegen.Qualitätssicherung EnergieEine Förderung durch die <strong>WK</strong> setzt voraus, dass sowohl über den Ist-Zustand des Gebäudesals auch den durch die geförderte <strong>Modernisierung</strong> erreichten Zustand eine Energiebilanz aufBasis des <strong>Hamburg</strong>er Energiepasses aufgestellt wird und die Qualitätssicherung nach demfestgelegten Verfahren beauftragt und durchgeführt wird.Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind der <strong>WK</strong> Nachweise über Umfang und Qualität derdurchgeführten <strong>Modernisierung</strong>smaßnahmen, der <strong>Hamburg</strong>er Energiepass sowie die positivenSchlussberichte für die Qualitätssicherung Energie und, sofern notwendig, Backsteinvorzulegen.1.2. AntragstellungDer Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln ist auf Vordruck der <strong>WK</strong> einzureichen. Weitereeinzureichende Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular. Die <strong>WK</strong> prüft den Antragund stellt die Förderwürdigkeit des Projekts und des Investors sowie das Maßnahmenkonzeptbzw. die Förderhöhe fest.Anträge, die unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen, werden nur unter demVorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen. Sofern sie nicht binnen 3Monaten danach vollständig und mängelfrei bei der <strong>WK</strong> eingereicht worden sind, können sieabgelehnt werden.1.3. BewilligungVoraussetzung für eine Bewilligung sind die positiven Kurzberichte der QualitätssicherungenBackstein und Energie.1.4. Förderzusage/BewilligungsbescheidWird dem Antrag stattgegeben, erteilt die <strong>WK</strong> dem Investor eine Förderzusage bzw. einenBewilligungsbescheid, ggf. mit erforderlichen Auflagen zur Umsetzung und Sicherung derFörderung.1.5. Baubeginn, Abschlussmeldung und SchlussabrechnungDie Baumaßnahmen müssen nach der Bewilligung innerhalb eines Jahrs begonnen undspätestens nach 2 Jahren fertiggestellt werden. Bei einer Verzögerung der Baugenehmigungkann die <strong>WK</strong> Ausnahmeregelungen treffen.MODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN • <strong>Hamburg</strong>ische Wohnungsbaukreditanstalt • Gültig ab 10. April 2012 27

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