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Modernisierung Mietwohnungen - WK-Hamburg

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AUSSTATTUNGSVERBESSERUNG UND UMFASSENDE MODERNISIERUNG3.2 ErgänzungsmoduleDie Förderung der Ergänzungsmodule erfolgt durch laufende Zuschüsse in Höhe von 40 % deranerkannten und max. förderfähigen Kosten.3.2.1 Energetische <strong>Modernisierung</strong>Beim energetischen Standard kann zwischen 5 Stufen gewählt werden. Die max. förderfähigenKosten erhöhen sich, je nach erreichtem energetischen Standard, wie folgt:Stufe 1 – Endenergiebedarf ≤ 90 kWh/m²a ............................................................ 125,– €/m² Wfl.Stufe 2 – Neubauniveau EnEV09 und Endenergiebedarf ≤ 75kWh/m²a................ 250,– €/m² Wfl.Stufe 3 – <strong>WK</strong>-Effizienzhaus 70 09 im Bestand ......................................................... 400,– €/m² Wfl.Stufe 4 – <strong>WK</strong>-Effizienzhaus 40 09 im Bestand ........................................................ 550,– €/m² Wfl.Stufe 5 – <strong>WK</strong>-Passivhaus im Bestand ................................................................... 550,– €/m² Wfl.3.2.2 Stadtbildprägende BacksteinfassadenWerden stadtbildprägende Backsteinfassaden erhalten, wird der dadurch entstehendeMehraufwand zusätzlich gefördert.Die Verkleidung eines Wärmedämmverbundsystems mit Vollsteinen oder Klinkerriemchen bzw.der Erhalt von Backsteinfassaden durch eine Fugensanierung werden gefördert. Die max.förderfähigen Kosten erhöhen sich je nach Maßnahme wie folgt:Klinkerriemchen ................................................... 62,50 €/m² Fassadenfläche mit KlinkerriemchenVollsteine ............................................................125,– €/m² Fassadenfläche mit VollsteinenFugensanierung....................................................62,50 €/m² erhaltene FassadenflächeAusnahmeregelungSollte es bei einer im Rahmen der Qualitätssicherung Backstein verpflichtendenFassadenerhaltung aus gestalterischen Gründen nicht möglich sein, die energetischenAnforderungen einzuhalten, ist eine Ausnahme möglich. In diesem Fall soll alternativ dieenergetisch effizienteste, den Gegebenheiten entsprechende bauliche Lösung zur Ausführungkommen und in die energetische Bilanzierung einfließen.3.2.3 Umbau zu barrierefreien und Rollstuhlbenutzer-WohnungenDer barrierefreie Umbau von Wohnungen in Anlehnung an DIN 18040-2 oder 18040-2R wirddurch laufende Zuschüsse gefördert.3.2.3.1 Barrierefreier UmbauBei einem barrierefreien Umbau von Wohnungen für Senioren oder Behinderte erhöhen sich diemax. förderfähigen Kosten um 12.500,– €/Wohneinheit.SeniorenwohnungenGefördert werden Seniorenwohnungen und Servicewohnanlagen für Senioren (gem.<strong>Hamburg</strong>ischem Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz) für 1- und 2-Personen-Haushalte, indenen mind. ein Haushaltsmitglied älter als 60 Jahre ist.MODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN • <strong>Hamburg</strong>ische Wohnungsbaukreditanstalt • Gültig ab 10. April 2012 17

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