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Modernisierung Mietwohnungen - WK-Hamburg

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Der Abschluss der Baumaßnahme ist der <strong>WK</strong> unverzüglich anzuzeigen. Binnen 6 Monatennach Abschluss muss die Schlussabrechnung aufgestellt und deren Ergebnis formlos zu einemKostennachweis zusammengefasst werden.Dieser ist zusammen mit dem Testat der Qualitätssicherung Energie bei der <strong>WK</strong> einzureichen.2. Welche <strong>Modernisierung</strong>smaßnahmen können gefördert werden?<strong>Modernisierung</strong>smaßnahmen werden nur dann gefördert, wenn technisch, ökologisch undökonomisch sinnvolle Lösungen erreicht werden. Die Maßnahmen müssen im Hinblick auf diestädtebaulichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Belange unbedenklich sein.Als <strong>Modernisierung</strong>smaßnahmen i. S. d. Förderrichtlinie gelten entsprechend dem gewählten<strong>Modernisierung</strong>sprogramm die folgenden Maßnahmen.2.1. Energiesparmaßnahmen: Reduzierung der Wärmeverluste• Verbesserung der Wärmedämmung an den Hüllflächen (Fassaden-, Dach- undGrundflächen) sowie Fenstern und Außentüren.2.2. Energiesparmaßnahmen: Optimierung der techn. Gebäudeausrüstung• Ersteinbau oder Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserversorgung• Einbau einer ventilatorgestützten Wohnungslüftung• Einbau einer thermischen Solaranlage• Einbau einer Photovoltaikanlage2.3. Ausstattungsverbesserungen in den Wohnungen• Grundrissveränderung• Erstmalige Errichtung von Balkonen oder Erweiterung von vorhandenen Balkonen• Maßnahmen zur barrierefreien Anpassung• Badmodernisierungen in Verbindung mit einer Erneuerung der technischen Infrastruktur(auch Ausstattung mit Wasserzählern und wassersparenden Armaturen)• Küchenmodernisierungen in Verbindung mit einer Erneuerung der technischen Infrastruktur• Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes in den Wohnungen• Maßnahmen zur Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und zur Entwässerung• Anlagen für Telekommunikation und Fernsehempfang2.4. Verbesserung der soz. Infrastruktur, der Sicherheit und des Wohnumfelds• Verbesserung der Eingangssituation durch Umgestaltung• Ersteinbau oder Verbesserung von Türschließ-, Gegensprech- undSicherheitseinrichtungen an Hauseingangstüren• Einbau von Fenstern und Türelementen der Sicherheitsklasse <strong>WK</strong> 2 (DIN V ENV 1627) inErdgeschossen und im Bereich von Balkonen• Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes• Erstellung von Müllboxen, Mülltonnenaufzügen oder Anlagen von Sperrmüllsammelplätzen• Herstellung von Abstellräumen für Fahrräder und Kinderwagen• Verbesserung von Außenanlagen inkl. Beleuchtung• Anlage oder Ausbau von Kinderspielplätzen, Verkehrsflächen und Stellplätzen• Begrünung von Dächern und Fassaden28 MODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN • <strong>Hamburg</strong>ische Wohnungsbaukreditanstalt • Gültig ab 10. April 2012

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