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Modernisierung Mietwohnungen - WK-Hamburg

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ENERGETISCHE MODERNISIERUNG3.2 ErgänzungsmoduleErgänzungsmodule können vom Investor hinzugewählt werden und werden mit laufendenZuschüssen gefördert. Diese verteilen sich jeweils auf eine Laufzeit von 6 oder 10 Jahren, jenach erreichtem energetischen Standard. Die technischen Anforderungen, der Umfang und dasVerfahren zu den jeweiligen Modulen werden im Anhang erläutert.3.2.1 LüftungsanlagenIn den Stufen 1 bis 3 können ergänzend folgende Zuschüsse genutzt werden:Ventilatorgestützte Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung,die durchgehend die Stufe Nennlüftung nach DIN 1946-6 ermöglichen .................... 500,– €/WERaumweise ventilatorgestützte Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowieventilatorgestützte Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung über Abluftwärmepumpen,die durchgehend die Stufe Nennlüftung nach DIN 1946-6 ermöglichen ................ 1.000,– €/WEWohnungs- oder gebäudezentrale ventilatorgestützte Lüftungsanlagen mitWärmerückgewinnung, die durchgehend die Stufe Nennlüftungnach DIN 1946-6 ermöglichen ................................................................................ 2.000,– €/WE3.2.2 Stadtbildprägende BacksteinfassadenWerden stadtbildprägende Backsteinfassaden erhalten, wird der dadurch entstehendeMehraufwand zusätzlich gefördert.Die Verkleidung eines Wärmedämmverbundsystems mit Vollsteinen oder Klinkerriemchen bzw.der Erhalt von Backsteinfassaden durch eine Fugensanierung werden mit laufendenZuschüssen gefördert.Klinkerriemchen ....................................................25,– €/m² Fassadenfläche mit KlinkerriemchenVollsteine ..............................................................50,– €/m² Fassadenfläche mit VollsteinenFugensanierung....................................................25,– €/m² erhaltene FassadenflächeAusnahmeregelungSollte es bei einer im Rahmen der Qualitätssicherung Backstein verpflichtenden Fassadenerhaltungaus gestalterischen Gründen nicht möglich sein, die energetischen Anforderungeneinzuhalten, ist eine Ausnahme möglich. In diesem Fall soll alternativ die energetischeffizienteste, den Gegebenheiten entsprechende bauliche Lösung zur Ausführung kommen undin die energetische Bilanzierung einfließen.3.2.3 Energetische <strong>Modernisierung</strong> mit MietpreisbindungDer Investor kann die energetischen Maßnahmen mit einer Mietpreisbindung über die Laufzeitder Förderung kombinieren. Die technischen Anforderungen bleiben bestehen, die Zuschüsseerhöhen sich wie folgt:Stufe 1 – Endenergiebedarf ≤ 90 kWh/m²aEingesparter Jahres-Heizwärmebedarf ................................................................ 0,33 € je kWh/aEingesparter Jahres-Endenergiebedarf ............................................................... 0,33 € je kWh/aStufe 2 – Neubauniveau EnEV09 und Endenergiebedarf ≤ 75kWh/m²aEingesparter Jahres-Heizwärmebedarf ................................................................ 0,36 € je kWh/aEingesparter Jahres-Endenergiebedarf .............................................................. 0,36 € je kWh/aMODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN • <strong>Hamburg</strong>ische Wohnungsbaukreditanstalt • Gültig ab 10. April 2012 7

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