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Modernisierung Mietwohnungen - WK-Hamburg

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ENERGETISCHE MODERNISIERUNG1. Was ist das Ziel der Förderung?Gefördert wird die energetische <strong>Modernisierung</strong> von <strong>Mietwohnungen</strong> und Wohneinrichtungengem. § 2 Abs. 4 <strong>Hamburg</strong>isches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in derFreien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> (FHH), für die jeweils bis zum 31.12.1994 eineBaugenehmigung vorlag.2. Wer kann Anträge stellen?Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden.3. Welche Maßnahmen werden wie gefördert?Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt verpflichtende Grundmodule, die durch freiwählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden können.Die Förderung erfolgt durch laufende Zuschüsse über 6 bzw. 10 Jahre. Der Zuschuss kannwahlweise als Miet- oder Baukostenzuschuss gewährt werden.Die technischen Anforderungen, der Umfang und das Verfahren zu den jeweiligen Modulenwerden im Anhang erläutert.3.1 Grundmodule3.1.1 Qualitätssicherung BacksteinDem Erhalt von stadtbildprägenden Backsteinfassaden kommt bei geförderten<strong>Modernisierung</strong>en eine besondere Bedeutung zu. Deshalb werden im Rahmen einesfestgelegten Verfahrens der Qualitätssicherung bei betroffenen Gebäuden ggf. besondereVorgaben zum Fassadenkonzept gemacht. Die Kosten für die Qualitätssicherung Backsteinwerden von der <strong>WK</strong> übernommen.3.1.2 <strong>Hamburg</strong>er EnergiepassVoraussetzung für eine Förderung ist die Erstellung eines <strong>Hamburg</strong>er Energiepasses. Er wirddurch einen laufenden Zuschuss in Höhe von 500,– € gefördert.Er umfasst die sachgerechte Erfassung und Berechnung des Gebäudes im Ist-Zustand sowiedie energetische Bilanzierung der zur Förderung beantragten <strong>Modernisierung</strong>smaßnahmen.Der <strong>Hamburg</strong>er Energiepass wird auch als Einzelmaßnahme unabhängig von einerenergetischen <strong>Modernisierung</strong> mit einem Einmalzuschuss entsprechend der Förderrichtlinie<strong>Hamburg</strong>er Energiepass gefördert.Übersicht über <strong>Hamburg</strong>er Energiepass-Berater und die Förderrichtlinie <strong>Hamburg</strong>erEnergiepass unter: www.wk-hamburg.de/downloads.html3.1.3 Qualitätssicherung EnergieVoraussetzung für eine Förderung ist die Begleitung der Maßnahme durch einen autorisiertenQualitätssicherer. Die Qualitätssicherung wird durch einen laufenden Zuschuss in Höhe von1.000,– € gefördert.MODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN • <strong>Hamburg</strong>ische Wohnungsbaukreditanstalt • Gültig ab 10. April 2012 5

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