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Modernisierung Mietwohnungen - WK-Hamburg

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• Schaffung einer Pförtnerloge bei Gebäuden mit mehr als 40 Wohnungen bzw. 40angeschlossenen Wohneinheiten, sofern der Eigentümer den Pförtnerbetrieb mind. für dieDauer der Mietpreisbindung aus diesem Programm sicherstellen kann2.5. Förderfähige InstandsetzungsmaßnahmenInstandsetzungsmaßnahmen i. S. d. Förderrichtlinie betreffen die Behebung baulicher Mängel,die in unmittelbarem Zusammenhang mit den <strong>Modernisierung</strong>smaßnahmen stehen, insb.:• an Dächern, Schornsteinköpfen, Eindichtungen, Dachrinnen mit Fallrohren, Fassaden,Fenstern, Balkonen, Loggien inkl. der entsprechenden Anstriche mit erforderlicherGerüstgestellung,• an Wänden, Decken, Fußböden, Treppen, Türen, Sanitärobjekten inkl. Zu- undAbflussleitungen, Warmwasser- und Heizungsanlagen,• die Beseitigung und Entsorgung von Hausschwamm und gesundheitsgefährdendenMaterialien (z. B. Bleileitungen, Asbest).3. Welche baulichen Anforderungen müssen erfüllt werden?Die beabsichtigten <strong>Modernisierung</strong>smaßnahmen müssen im Hinblick auf die städtebaulichenund sonstigen öffentlich-rechtlichen Belange unbedenklich sein.Für die Förderung muss ein vollständiges und folgerichtiges Konzept für die<strong>Modernisierung</strong>smaßnahmen eingereicht und mit der <strong>WK</strong> abgestimmt werden. Die zuerreichende Ausstattung der Wohnungen soll zeitgemäßen Ansprüchen genügen und imHinblick auf den üblichen Ausstattungsstandard von <strong>Mietwohnungen</strong> angemessen sein. DieWohnungen müssen in sich abgeschlossen und in Bezug auf die durchschnittlichenNutzungsansprüche gebrauchsfähig sein.4. Welche technischen Anforderungen müssen erfüllt werden?Die Mindeststandards für energetisch verbesserte Außenbauteile und die zu erreichendeGesamt-Energieeffizienz des Gebäudes sind nach Maßgabe der im Weiteren beschriebenenbautechnischen Anforderungen einzuhalten und nachzuweisen.Sollten diese bautechnischen Anforderungen aus gestalterischen, funktionalen oderbautechnischen Gründen nicht eingehalten werden können, ist auf Basis einer schriftlichenBegründung durch den Energieberater und Bestätigung durch den autorisiertenQualitätssicherer (Vier-Augen-Prinzip) eine Ausnahme möglich. In diesem Fall soll alternativ dieenergetisch effizienteste, den Gegebenheiten entsprechende bauliche Losung zur Ausführungkommen und in die energetische Bilanzierung einfließen.Die schriftliche Begründung von Ausnahmen ist der <strong>WK</strong> mit dem Antrag auf Förderungvorzulegen. Wird bei einer nach dieser Richtlinie geförderten <strong>Modernisierung</strong> dieHeizungsanlage nicht erneuert, muss ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 oder einWärmeCheck für Heizungsanlagen durchgeführt werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnissekönnen als Grundlage für eine energetische Optimierung der vorhandenen Anlage dienen.MODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN • <strong>Hamburg</strong>ische Wohnungsbaukreditanstalt • Gültig ab 10. April 2012 29

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