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Modernisierung Mietwohnungen - WK-Hamburg

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AUSSTATTUNGSVERBESSERUNG UND UMFASSENDE MODERNISIERUNG4. Wie erfolgt die Auszahlung?4.1 Auszahlung der ZuschüsseNähere Einzelheiten der Auszahlung regelt der Bewilligungsbescheid bzw. die Förderzusage.Die Zahlung der laufenden Zuschüsse erfolgt über einen Zeitraum von 9 Jahren und kannwahlweise in gleich bleibenden oder degressiv gestaffelten Raten erfolgen.Bei der Wahl degressiv gestaffelter Zuschüsse erfolgt die Auszahlung im 1. bis 3. Jahr in Höhevon jeweils 5,4 %, im 4. bis 6. Jahr in Höhe von 4,4 % und in den Jahren 7. bis 9. in Höhe von3,4 % der förderfähigen Kosten.Die Auszahlung der Zuschüsse beginnt mit dem Monatsersten des Monats, der auf die von der<strong>WK</strong> festgestellte mittlere Bezugsfertigkeit folgt.Die Auszahlung erfolgt erst dann, wenn die positiven Schlussberichte für die QualitätssicherungEnergiesparendes Bauen und Backstein vorliegen.4.2 Einmaliger KostenbeitragEs wird ein einmaliger Kostenbeitrag von 1 % der Zuschüsse bzw. des jeweiligenGesamtbetrags der laufenden Zuschüsse erhoben, der in der Regel bei Erstauszahlungeinbehalten wird.4.3 Kombination mit KfW-FördermittelnBei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Förderkrediten der KfW und Zuschüssen der <strong>WK</strong> fürdieselben <strong>Modernisierung</strong>s-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen gelten folgendenFördergrundsätze der KfW:Die KfW bestimmt, dass eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B.Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) zulässig ist, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen undZulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die Anrechnung der Zuschüsse ausdem <strong>Hamburg</strong>er <strong>Modernisierung</strong>sprogramm erfolgt mit ihrem Barwert.Die Barwerte der Summe der laufenden Zuschüsse betragen wie folgt:Umfassende <strong>Modernisierung</strong>smaßnahmen, 9 Jahre degressive Raten .............................. 76,1 %Umfassende <strong>Modernisierung</strong>smaßnahmen, 9 Jahre linearer Verlauf.................................. 74,0 %5. Welche Bindungen entstehen?Bei reinen Ausstattungsverbesserungen unterliegen nur die modernisierten Wohnungen einerBindung, bei einer umfassenden <strong>Modernisierung</strong> fallen alle Wohnungen im Objekt unter eineBindung.Die Dauer der Bindung beträgt 10 Jahre. Bei bereits gebundenen Wohnungen beginnt dieBindung aus dieser Förderung nach Ablauf der bestehenden Bindung.MODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN • <strong>Hamburg</strong>ische Wohnungsbaukreditanstalt • Gültig ab 10. April 2012 21

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