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Modernisierung Mietwohnungen - WK-Hamburg

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ENERGETISCHE MODERNISIERUNGStufe 3 – <strong>WK</strong>-Effizienzhaus 70 09 im BestandEingesparter Jahres-Heizwärmebedarf .............................................................. 0,415 € je kWh/aEingesparter Jahres-Endenergiebedarf ............................................................. 0,415 € je kWh/aStufe 4<strong>WK</strong>-Effizienzhaus 40 09 im Bestand ..................................................................... 360,– €/m² Wfl.Stufe 5<strong>WK</strong>-Passivhaus im Bestand ................................................................................ 360,– €/m² Wfl.3.2.4 Förderung für innovative ökologische TechnologienDarüber hinaus können für den Einsatz besonders innovativer Dämmstoffe und Technologienim Bereich der technischen Gebäudeausrüstung weitere Fördermittel beantragt werden. Überdie Gewährung entscheidet die <strong>WK</strong> in Abstimmung mit der BSU.3.3 Anforderungen der Allgemeinen GruppenfreistellungsverordnungDie maximale Zuschusshöhe hängt von den energetischen Investitionskosten und derBetriebsgröße ab. Grundlage ist Artikel 21 Abs. 4 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung(AGVO). Die Beihilfeintensität beträgt bei kleinen Unternehmen 40 %, bei mittlerenUnternehmen 30 % und bei Großunternehmen 20 % (s.a. Anlage KMU).Die Berechnung der beihilfefähigen Kosten erfolgt nach Art. 21 Abs. 5 AGVO i. V. m. Art. 18Abs. 6 Buchst. a sowie Abs. 7.Hierzu hat der Investor die energetischen Investitionskosten auf entsprechendem Formblatt der<strong>WK</strong> mitzuteilen und nachzuweisen. Die so nachgewiesenen Kosten sind Grundlage für dieZuschussberechnung.Zur Überprüfung der Angaben des Bauherrn zur Beihilfeintensität sowie zur Subventionsmittelverwendungfindet § 18 Abs. 4 HmbWoFG entsprechend Anwendung. Zuständige Stelleist die <strong>WK</strong>.3.4 Kombination mit anderen <strong>WK</strong>-FörderprogrammenDie Förderung aus diesem Programm kann mit der Förderung für einen barrierefreien Umbauund die Nachrüstung von Gebäuden mit Aufzügen (Fördermodule E bzw. F und G) kombiniertwerden. Die Zuschüsse werden kumuliert; es gelten die jeweils längeren Mietpreis- undBelegungsbindungen.3.5 Kombination mit anderen Förderprogrammen3.5.1 KfW-FördermittelDie Programme der KfW können in der Regel ergänzend in Anspruch genommen werden.Anträge können bei der <strong>WK</strong> gestellt werden.3.5.2 KumulationsverboteBei der zusätzlichen Inanspruchnahme anderer Programme ist die Regelung des Art.7 AGVOüber die Kumulierung zu beachten. Insbesondere zur Überprüfung der Beihilfehöchstintensitätwird der Gesamtbetrag der öffentlichen Förderung für die geförderte Tätigkeit oder dasgeförderte Vorhaben berücksichtigt, unabhängig davon, ob die Förderung zulasten von lokalen,regionalen bzw. nationalen Mitteln oder Gemeinschaftsmitteln geht. Hierzu hat der Investor aufentsprechendem Formblatt der <strong>WK</strong> sämtliche erforderlichen Angaben mitzuteilen undnachzuweisen.8 MODERNISIERUNG VON MIETWOHNUNGEN • <strong>Hamburg</strong>ische Wohnungsbaukreditanstalt • Gültig ab 10. April 2012

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